§ 9 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ostumfahrung; hier: Vergabe der Landschaftsbauarbeiten am Kreisverkehr der L 1060 (3. Bauabschnitt) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 12. Juni 2008, 05:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit Beschluss vom 20.04.2007 des Gemeinderates wurden die Straßenbauarbeiten für den 3. Bauabschnitt, der unter anderem den Kreisverkehr an der L1060 enthält, vergeben.

Der Kreisverkehr ist zwischenzeitlich fertig gestellt. Es ist nunmehr erforderlich, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben. Der Auftrag für die gesamten Landschaftsbauarbeiten für die Ostumfahrung wurden an die Firma Toriello auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung erteilt. Die Firma Toriello hat im Zuge einer Auftragserweiterung die Landschaftsbauarbeiten für den Kreisvekehr ebenfalls angeboten. Das Angebot beläuft sich auf 77.919,25 € zuzüglilch der MwSt.

Die Preise entsprechen den Einheitspreisen der öffentlichen Ausschreibung. Die Kosten sind im Gesamtkostenplan enthalten. Selbstverständlich sind auch die Landschaftsbauarbeiten GVFG-förderfähig; der Fördersatz beträgt derzeit 70 %.

Die Ausgestaltung entspricht den bereits bestehenden Kreisverkehrsbauwerken der Ostumfahrung.

Lageplan

Beschluss:

Es wird beantragt, die Landschaftsbauarbeiten für den 3. Bauabschnitt an die Firma Toriello zum Preis von 77.919,25 € zuzüglich MwSt. zu vergeben.

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