§ 8 - Fahrbahnsanierung am Langen Graben (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Landesstraße 2218 weist aktuell im Bereich zwischen Zwinger und Gelbinger Gasse zahlreiche Schadstellen auf.

Dieser Abschnitt ist mit einer täglichen Verkehrsbelastung von 19.000 Fahrzeugen und einem Schwerverkehrsanteil von rund 20 % eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtgebiet.

Im Jahr 2002 wurde eine Fahrbahndeckenerneuerung durchgeführt. Da man damals nur die Decke erneuert hat, und nicht die teilweise ungenügende Tragfähigkeit der Straße verbessert hat, zeigen sich bereits heute wieder zahlreiche durchgebrochene Stellen und Setzungsschäden.

Eine punktuelle Sanierung der vorhandenen Schäden mit Verbesserung der Tragfähigkeit würde Kosten in Höhe von rund 80.000 € brutto verursachen.

Zudem sind in weiten Bereichen Ausmagerungen der Fahrbahnoberfläche und Netzrisse vorhanden, in die Wasser eindringen kann, das bei Frost zu weiteren Aufbruchschäden führen wird. Wird hier nichts unternommen, ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren weitere Teilbereiche punktuell saniert werden müssen.

Hier bietet sich an, nach der punktuellen Sanierung der durchgebrochenen Stellen und Setzungsschäden eine Oberflächenbehandlung der Straße durchzuführen. Dabei wird ein Heißbitumen auf die Straße aufgebracht, mit Splitt abgestreut und durch Walzübergänge verdichtet. Dieses Verfahren wird verbreitet erfolgreich angewendet. Für den genannten Abschnitt würde die Oberflächenbehandlung Kosten von rund 35.000 € verursachen, wobei durch das dann nicht notwendige Fugenband bei den punktuellen Sanierungen eine Einsparung von gut 5.000 € erreicht werden kann.

Die Gesamtkosten für die Ertüchtigung lägen somit bei knapp 110.000 €. Mittel für die Maßnahme sind bei der HHSt. 6300.510000 Straßenunterhaltung vorhanden.

Wird keine der genannten Maßnahmen realisiert, sondern nur Verkehrssicherung (flicken von Schlaglöchern) betrieben, ist zu erwarten, dass der Fahrbahnabschnitt in ca. fünf Jahren vollständig saniert werden muss, wobei aus heutiger Sicht mit Kosten von rund 400.000 € zu rechnen wäre.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

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