§ 7/3 - Arbeitsvergabe Klärschlammentsorgung von Juli 2008 bis Juni 2009 - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 12. Juni 2008, 05:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Auf der Kläranlage Vogelholz fallen jährlich rund 4.300 Mg Klärschlamm an, der entsorgt werden muss.

Auch der Klärschlamm der beiden Kläranlagen Tüngental (2.200 EW) und Sulzdorf (5.000 EW) wird zur Kläranlage Vogelholz gebracht und dort über die Schlammbehälter der Vorklärbecken dem Primärschlamm zugegeben. Der Primärschlamm aus der Vorklärung und der Überschussschlamm aus der biologischen Reinigungsstufe werden in den Faulturm geleitet. Nach der Ausfaulung wird der Schlamm über einen Schlammeindicker einer Siebbandpresse zugeführt. Der entwässerte Schlamm wird in ein Schlammsilo gepumpt und kann von dort abtransportiert werden.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall hat mit der Firma REMONDIS für die Zeit vom 01.07.2006 bis 30.06.2008 einen Vertrag über die Annahme und ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms in Rekultivierungsmaßnahmen geschlossen. Der Nettopreis der Fa. Remondis beträgt 41,71 € / Mg.

Die Entsorgung wurde auf der Grundlage der VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) erneut für zwei Jahre europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte gemeinsam mit der Gemeinde Rosengarten. 26 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Davon gaben 9 Firmen Angebote für die Kläranlage Schwäbisch Hall ab. Ein Angebot war unvollständig ausgefüllt und konnte deswegen nicht gewertet werden.
Alle Bieter sehen eine Kompostierung des Klärschlamms vor. Bei 8 Bietern würde der Klärschlamm anschließend zur Rekultivierung eingesetzt werden, zwei Bieter wollen den kompostierten Klärschlamm teilweise landwirtschaftlich verwerten.

Der günstigste Bieter, die Fa. Resat-Betriebsgesellschaft mbH aus Bad Lauchstädt, will den Schlamm ausschließlich landwirtschaftlich verwerten. Deren Angebotspreis von 41,50 €/Mg netto liegt noch unter dem Preis des auslaufenden Vertrages.

Da für den Klärschlammentschädigungsfonds keine Beiträge mehr erhoben werden, kommen bei der landwirtschaftlichen Verwertung keine weiteren Kosten auf den Eigenbetrieb zu.

Die geplante Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) wird zwar eine Verschärfung der Grenzwerte mit sich bringen, unser Klärschlamm wird nach heutigem Stand aber dennoch weiter landwirtschaftlich verwertbar bleiben.

Beschluss:

Der BPA / der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Vogelholz für die Zeit vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2010 an die Resat-Betriebsgesellschaft mbH aus Klobikau zum Angebotspreis von 424.711,- € brutto zu.

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