§ 86 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Entwurfsaufstellung und Ergänzung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzäcker“ ist ca. 6.422 m² groß und befindet sich ca. 8 km östlich von Schwäbisch Hall im Ortsteil Matheshörlebach. Die Planfläche schließt im Norden an die südliche Grenze des bestehenden Dorfgebiets von Matheshörlebach an, im Süden und im Osten wird das Gebiet durch bestehende landwirtschaftlich genutzte Wege begrenzt und an der westlichen Grenze fließt ein kleiner Bach.

Auf Grund des landwirtschaftlichen Strukturwandels soll auf bisher konventionell betriebener Ackerfläche die Voraussetzung für die Herstellung von Solarstrom geschaffen werden. Es wurde eine Fotosimulation erstellt, um die Auswirkung auf das Landschaftsbild besser bewerten zu können. Von nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze verläuft eine Hochspannungsleitung. Das Plangrundstück befindet sich, wie der gesamte Ort Matheshörlebach, in der Einflugschneise des Würth-Airports.

Es wird vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einem Sondergebiet zuzuführen. In dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist die vorgesehene neue Bebauung dargestellt. Zur Erschließung der Fläche sind die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Wege ausreichend.

Geplant sind insgesamt 880 zweireihig angeordnete Module (Gesamthöhe der Anlage lt. Plan 2,81 m). Das Grundstück soll eingezäunt werden (Höhe max. 2,50 m, Mindestabstand von der Grundstücksgrenze 2 m), wobei der Metallzaun von außen begrünt wird und zusätzliche Sträucher und Hecken anzupflanzen sind. Bestehende Obstbäume sollen erhalten bleiben. Aus Gründen der Verschattung und des Naturschutzes besteht ein Mindestabstand zum Bachlauf im Westen von 15 m und zu den Obstbäumen im Süden von 9,50 m.

Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Außenbereich dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der F-Plan entsprechend ergänzt wird. Die Verwaltung schlägt vor, dass dieses Plangebiet im Rahmen der 7. Fortschreibung , Teil B, als Sondergebiet Solarenergie dargestellt wird. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn die 7. Fortschreibung, Teil B, des Flächennutzungsplans ausreichende Planreife erreicht hat.

Architektin Zink aus Schwäbisch Hall stellt den Bebauungsplan und das Vorhaben anhand von Fotos, Plänen und Skizzen vor und erläutert es.

Anlage 1: Lagepläne

Anlage 2: Photosimulation

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Ergänzung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 7. Fortschreibung:
    Das Gebiet des o. g. Bebauungsplanes soll als Sondergebiet Solarenergie in das Verfahren zur 7. Fortschreibung, Teil B, des Flächennutzungsplans, mit aufgenommen werden.
  2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
    A) Der B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 26.05.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
    B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 26.05.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 17 -; vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat Sulzdorf am 27.05.08)

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