§ 2/3 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Entwurfsaufstellung und Ergänzung des Flächennutzungsplans - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 12. Juni 2008, 06:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzäcker“ ist ca. 6.422 m² groß und befindet sich ca. 8 km östlich von Schwäbisch Hall in der Gemeinde Schwäbisch Hall im Ortsteil Matheshörlebach. Die Planfläche schließt im Norden an die südliche Grenze des bestehenden Dorfgebiets von Matheshörlebach, im Süden und im Osten wird dieses Gebiet durch bestehende landwirtschaftlich genutzte Wege begrenzt und an der westlichen Grenze fließt ein kleiner Bach.

Auf Grund des landwirtschaftlichen Strukturwandels soll auf bisher konventionell betriebener Ackerfläche in Matheshörlebach die Voraussetzung für die Herstellung von Solarstrom geschaffen werden. Eine Fotosimulation wurde erstellt, um die Auswirkung auf das Landschaftsbild besser bewerten zu können. Von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze verläuft eine Hochspannungsleitung. Das Plangrundstück befindet sich, wie der gesamte Ort Matheshörlebach auch, in der Einflugschneise des Würth-Airports.

Daher wird vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einem Sondergebiet zuzuführen. In dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist die angedachte neue Bebauung dargestellt. Zur Erschließung der Fläche sind die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Wege ausreichend.

Geplant sind insgesamt 880 Module, die zweireihig angeordnet sind. (Gesamthöhe der Anlage lt. Plan 2.81m) Das Grundstück soll eingezäunt werden (Höhe max. 2.50 m, Mindestabstand von der Grundstücksgrenze 2 m), wobei der Metallzaun von außen begrünt werden soll, zusätzliche Sträucher und Hecken sollen angepflanzt werden. Bestehende Obstbäume sollen erhalten bleiben. Aus Verschattungsgründen und aus Gründen des Naturschutzes besteht ein Mindestabstand vom Bachlauf (Westen) 15 m und von den Obstbäumen (Süden) 9.50 m.

Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Außenbereich dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Flächennutzungsplan entsprechend ergänzt wird. Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der 7. Fortschreibung , Teil B des Flächennutzungsplanes das Plangebiet als Sondergebiet Solarenergie dargestellt wird. Der Bebauungsplan kann erst eine Rechtsgültigkeit erlangen, wenn diese 7. Fortschreibung, Teil B des Flächennutzungsplanes eine ausreichende Planreife erreicht hat.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde bereits aufgrund des engen Zeitraums in einem Umlaufverfahren über diesen Antrag in Kenntnis gesetzt. Das Abstimmungsergebnis wird sowohl dem Bau- und Planungsausschuss als auch dem Gemeinderat mündlich mitgeteilt.

Anlage 1: Lagepläne

Anlage 2: Photosimulation

Beschluss:

  1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung
    Das Plangebiet des o.g. Bebauungsplanes soll in das Verfahren zur 7. Fortschreibung, Teil B des Flächennutzungsplanes, als Sondergebiet Solarenergie dargestellt, mit aufgenommen werden.
  2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
    A) Bebauungsplan Nr.2114-01, „Schwarzäcker“:
    Der B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 26.05.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Schwarzäcker“:
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Schwarzäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 26.05.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2114-01. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
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