§ 62 - Bekantgabe eines Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Umgemarkung der Fläche zwischen Teurershof und Gottwollshausen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
s. a. GR vom 27.02.08 nö
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat die Umgemarkung des o. g. Areals entsprechend den im künftigen Bebauungsplan festgelegten Siedlungsflächen beschlossen habe.