§ 62 - Bekantgabe eines Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Umgemarkung der Fläche zwischen Teurershof und Gottwollshausen (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 27.02.08 nö

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Gemeinderat die Umgemarkung des o. g. Areals entsprechend den im künftigen Bebauungsplan festgelegten Siedlungsflächen beschlossen habe.


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