§ 13 - Bekantgabe eines Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Umgemarkung der Fläche zwischen Teurershof und Gottwollshausen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. April 2008, 06:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- mündlicher Vortrag -

Meine Werkzeuge