§ 2 - Neue Parkierungsentgelte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. April 2008, 06:56 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach der Diskussion im Gemeinderat haben Stadtverwaltung und Stadtwerke noch einmal grundlegend die Neugestaltung der Parkgebühren in Schwäbisch Hall beraten. Dabei wurde deutlich, dass eine Differenzierung der Parkgebühren nach unterschiedlichen Standorten und Tageszeiten mit der vorhandenen Parkierungserfassungs­software nur schwer zeitnah umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grunde haben sich die Geschäftungsführung der Stadtwerke und die Stadtverwaltung nach intensiver Diskussion auf eine vereinfachte Systematik bei der Festlegung der Parkierungsgebühren verständigt, die in großen Teilen den wirtschaft­lichen Notwendigkeiten der Stadtwerke gerecht wird, aber auch in Teilen die Einwände und Bedenken von Schwäbisch Hall aktiv berücksichtigt.

Auf Basis einer einstimmigen Empfehlung des Aufsichtsrats der Stadtwerke schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat nunmehr folgende Tarifanpassung der Parkgebühren in Schwäbisch Hall vor:

Gebührenpflichtige Zeiten:

Zeiten Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag (Tag) 07.00 - 19.00h/ Sa. 16.00 h 08.00 - 18.00 h
Montag - Sonntag (Nacht)
18.00 - 08.00 h

Tarife:

Kurzzeitparken ct/ 30 Min ct/ 60 Min
Tag Preis Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag 50 100

Nachtparken
ct/ 60 Min
Nacht Preis Alt Neuer Vorschlag
Montag - Sonntag
100



Zeitparken mit ParkCard
ct/min
ct/min
Montag - Samstag 08:00 - 18:00 h
Preis alt
Neuer Vorschlag
20 h
1,7
1,8
50 h
1,6
1,7
100 h
1,5
1,6
200 h
1,4
1,5



Tageshöchstsatz in € für alle Parkenden
Preis alt in €
Neuer Vorschlag in €
Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 h
4,5
5
Montag - Freitag, 18:00 - 08:00 h

2
Samstag, Sonn- und Feiertage, 08:00 - 18:00 h
1,5
2
Samstag, Sonn- und Feiertage, 18:00 - 08:00 h

2



Dauerparken (Monatspreise)
Preis Alt in €
Neuer Vorschlag in €
Dauerparken mit Wohnsitz Innenstadt
30
35
Dauerparken
48
entfällt
Jobparken
40
45
Dauerparken alle Parkplätze/Parkhäuser
78
80
Dauerparken Haalplatz/Froschgraben
66
entfällt


Für Menschen mit Gehbehinderungen werden gesonderte Regelungen
entwickelt.

Der Tageshöchstbetrag liegt damit künftig von Montag bis Freitag bei € 5, mit Nachtparken bei maximal 7 €. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen sind je Tag maximal € 2, mit Nachtparken insgesamt 4 € zu zahlen.

Mit der Neufassung der Parkierungsgebühren wird auch eine noch bessere Akzeptanz und Nutzung der Zeitparkkarte angestrebt. Zusätzliche Attraktivität gewinnt die Karte dadurch, dass Zeitparkende mit Zeitparkkarte von den Parkierungsgebühren an Sonn- und Feiertagen sowie für das Übernachtparken ausgenommen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Parkierungsgebühren – bis Ende 2010 – zu. Die Anpassung der öffentlichen Gebührensatzung erfolgt entsprechend.

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