§ 8 - Antrag auf Übernahme von Tiefbauarbeiten für Kabel BW zum Anschluss von Wielandsweiler an das Kabelnetz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aus Wielandsweiler erreichte die Verwaltung eine Anfrage, ob im Zuge der geplanten Abwasserdruckleitungsverlegung nicht ein Kabel der Kabel BW mit verlegt werden könnte, um in Wielandsweiler DSL-Internetanschlüsse zu ermöglichen.
Eine telefonische Anfrage bei Kabel BW ergab, dass grundsätzlich eine Verlegung denkbar wäre, aber dass in jedem Fall von Kabel BW nur das Kabel gestellt werden würde. Tiefbau- und Verlegungskosten müssten von der Stadt übernommen werden.
Dieses Vorgehen ist auch von Erschließungsvorhaben der HGE bekannt. Die HGE hat bislang bei ihren Erschließungsgebieten teilweise Kabel im Zuge der Bauarbeiten zur Erschließung mit verlegt, wenn dies ohne weitere Kosten für die Zuleitung zum Baugebiet möglich war. Hier hat man seitens der HGE aber den Mehrwert in der größeren Attraktivität der Bauplätze berücksichtigt.
Da die Verlegung der Abwasserdruckleitung zwischen Wielandsweiler und Bibersfeld überwiegend grabenlos erfolgen soll, müsste für das Kabel ein Leerrohr mit verlegt werden. Die Kosten hierfür liegen im günstigsten Fall bei ca. 5,- € / m. Allein für die Druckleitungstrasse wären so ein Aufwand von mindestens 30.000,- € notwendig. Die Mittel sind hierfür nicht vorhanden und müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.
Grundsätzlich hat sich der deutsche Städtetag gegen eine Übernahme von Verlegungskosten für Telekommunikationskabel Dritter durch die Kommunen ausgesprochen, weil dies keine kommunale Pflichtaufgabe ist. Dies wird von der Verwaltung genauso gesehen.

Beschluss:

Die Übernahme von Tiefbaukosten für die Verlegung von Telekommunikationskabeln Dritter wird im konkreten Fall Wielandsweiler und im Grundsatz auch für ähnlich gelagerte Fälle abgelehnt.

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