§ 4 - Bauleitplanverfahren "An der Breiteich"; hier: Grundsatzbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. März 2008, 09:38 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft hat im Jahr 2007 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, der städtebauliche Lösungen für das Areal zwischen dem Teurershof und Gottwollshausen aufzeigen sollte.

Das Wettbewerbsverfahren wurde im Oktober abgeschlossen. Die Sitzung des Preisgerichtes fand im November 2007 statt. Als erster Preis wurde von der Jury in einstimmiger Form das Büro Wick + Partner aus Stuttgart ausgewählt. Die Arbeit des Büros Wick + Partner überzeugt durch ein sehr ausgewogenes und ansprechendes städtebauliches Konzept, einer sehr guten räumlichen Disposition sowie einer Verkehrsplanung, die frühzeitig Konflikte reduziert und bewältigt, anstatt sie zu fördern. Die Arbeit setzte sich mit einem außerordentlich deutlichen Vorsprung vor den übrigen Arbeiten ab. Gemäß den Beschlüssen des Preisgerichtes wurde die Arbeit zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen.

Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft teilt die Auffassung des Preisgerichtes in uneingeschränkter Form. Der Entwurf hat einen sehr hohen Reifegrad, der aufgrund seiner hohen städtebaulichen Qualität und der hohen Freiraumqualität sehr gute Aussichten in der Vermarktung haben wird. Die HGE wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung den städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner weiter ausarbeiten lassen und in ein formelles Bebauungsplanverfahren überführen. Das Bebauungsplanverfahren kann nach dem gegenwärtig ausgearbeiteten Zeitplan noch im Jahr 2008 zum Abschluss gebracht werden, so dass mit einem Beginn der Erschließung im zeitigen Frühjahr 2009 gerechnet werden kann. Baureife Grundstücke stehen dann im Herbst 2009 zur Verfügung. Aus der Sicht der HGE ist zuvor der Grundsatzbeschluss zur Weiterführung dieses Planvorschlages erforderlich.

Anlage: Zeitplan

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt als Gesellschafterversammlung im Grundsatz der weiteren Bearbeitung des 1. Preises des städtebaulichen Wettbewerbes „An der Breiteich“ zu.
  2. Beauftragt wird das Büro Wick + Partner, vorbehaltlich einer materiellen Einigung auf der Grundlage der HOAI.
  3. Der vorgeschlagene Zeitplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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