§ 27 - Aufstellung des Bebauungsplans "Gartenstraße - 1. Änderung" im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gartenstraße, das im Jahr 2001 nach jahrelangen Schwierigkeiten erfolgreich abgeschlossen werden konnte, sind zwei bzw. drei Baumöglichkeiten ausgewiesen. Vorgesehen ist stadtnahes Wohnen, möglich sind aber auch Dienstleistungsbetriebe. Entsprechend der seinerzeitigen Handhabung wurde Wert darauf gelegt, dass in erschließungsempfindlichen Zonen die Anzahl der Wohneinheiten beschränkt wird. Ihre Zahl wurde in diesem Bebauungsplan daher auf max. 4 je Gebäude begrenzt. Ziel ist dabei unter anderem, übermäßigen Erschließungsverkehr in empfindlichen Wohnbereichen zu verhindern.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG verfügt im Bereich dieses Bebauungsplanes über 3 Grundstücke, die noch nicht bebaut sind. Weitere Baumöglichkeiten bestehen in diesem Quartier nicht.

Die GWG hat Anfang diesen Jahres ein Projekt entwickelt, um wichtigen Ausbildungsbetrieben in Hall Wohnraum für Auszubildende, die nicht aus der Region stammen, anbieten zu können. Dieser Idee liegt ein konkretes Realisierungskonzept mit dem Ziel, ein entsprechendes Wohngebäude bis Herbst 2008 anbieten zu können, zugrunde. Als Standort mit stadtnaher Lage kommt nur das Grundstück Gartenstraße in Betracht. Die zuvor skizzierten Rahmenbedingungen lassen jedoch eine Nutzung als Wohnheim in planungsrechtlicher Hinsicht derzeit nicht zu.

Von der Verwaltung wird dieses Vorhaben begrüßt, da bei der Nutzung als Wohnheim kein größerer Erschließungsverkehr in Betracht kommt. Erfahrungsgemäß entsteht bei solchen Wohnheimen nur geringerer Individualverkehr. So gesehen ist die Nutzung auf dem Grundstück zwar idealtypisch, bedarf jedoch zuvor einer geringfügigen Korrektur der rechtlichen Ausgangslage. Dabei wird auch die überbaubare Fläche den Erfordernissen angepasst.

Anlage 1: Lageplan Entwurf/Änderung

Anlage 2: Lageplan Bestand

Beschluss:

A) Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0115-01/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros IKOS im M1: 500 vom 30.01.08 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro IKOS vom 30.01.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0115-01/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(28 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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