§ 36/2 - Verschiedenes: Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt - Antrag der SPD-Fraktion/ Stadtrat Sakellariou vom 31.01.08 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Es wird beantragt, dass die Stadt Schwäbisch Hall künftig von den neuen Möglichkeiten bei der Vergabe ihrer öffentlichen Aufträge Gebrauch macht und diese bis zu folgenden Wertgrenzen freihändig vergibt bzw. beschränkt ausschreibt:

VOB-Bereich:

  • Freihändige Vergabe: 20.000 €
  • Beschränkte Ausschreibung:
    - Ausbaugewerke: 40.000 €
    - Rohbau, Verkehrswegebau, Tiefbau: 75.000 €
    - Mit vorgeschaltetem überregionalen Teilnahmewettbewerb: 100.000 €


VOL-Bereich:

  • Freihändige Vergabe: 10.000 €
  • Beschränkte Ausschreibung: 40.000 €


Begründung:

Nach zäher Auseinandersetzung mit der Landesregierung um die Erhöhung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung öffentlicher Aufträge ist es den kommunalen Landesverbänden, dem baden-württembergischen Handwerkstag und der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam gelungen, dass die Wertgrenzen erhöht werden.

Damit hat unsere Stadt seit dem 8. Januar 2008 mehr Spielraum bei der Vergabe ihrer Aufträge an das Handwerk und den Mittelstand aus der Region, weil sie nicht schon bei niedrigeren Werten auf das aufwändigere Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen muss.

Eine verbindliche Wertgrenzen-Regelung - wie etwa in Bayern - wurde zwar nicht erreicht, doch wies die Gemeindeprüfungsanstalt nach Auskunft des Innenministeriums ihre Prüfer bereits an, die oben genannten Wertgrenzen zu berücksichtigen. Damit kann die Stadt auf einer rechtssicheren Grundlage von den neuen Spielräumen Gebrauch machen.


- Antwort der Verwaltung -

Die Stadt Schwäbisch Hall hat im Rahmen der Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen vom 01. Juni 2004 umfangreiche Regelungen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Leistungen und Lieferungen getroffen. Im Rahmen dieser Dienstanweisung wurden Grenzwerte für die freihändige Vergabe sowie beschränkte und öffentliche Ausschreibung für Vergaben nach VOL, VOB und VOF definiert.

Die Verwaltung hat die Erhöhung der Wertgrenze für die freihändige Vergabe zum Anlass genommen, die Dienstanweisung zu überarbeiten. In diesem Rahmen werden auch die neuen Grenzwerte, die nach Auskunft des Innenministeriums auch von den Prüfern der Gemeindeprüfungsanstalt akzeptiert werden, eingearbeitet.
Die Überarbeitung der Dienstanweisung wird voraussichtlich noch im Februar 2008 abgeschlossen sein und anschließend mit den neuen Werten verbindlich für die Beschäftigten der Stadtverwaltung in Kraft treten.

Ein förmlicher Beschluss durch den Gemeinderat ist für die Festlegung der neuen Grenzwerte nicht notwendig, da es sich aufgrund der Vorgaben des Wirtschaftsministeriums und der Abstimmung zwischen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Rechtsaufsicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

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