§ 31/2 - Fragestunde: Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum innerhalb des Stadtgebiets (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Preisendanz erkundigt sich, an welchen öffentlichen Räumen im Stadtgebiet eine Videoüberwachung im Einsatz ist. Die Rechtsgrundlage sowie die Gründe werden erfragt.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner führt aus, dass im Bereich „Froschgraben“ bzw. „Kocherquartier“ und im Bereich des „Schwalbennest“ diese Technik im Einsatz ist. Die Standorte seien mit der Polizei abgestimmt. Die Aufnahmen werden von der Polizei ausgewertet.

Stadtrat Preisendanz wirft ein, dass am „Schwalbennest“ viel Müll vorhanden sei. Es wird die Ansicht vertreten, dass mittels der Aufnahme nachvollzogen werden könnte, wer die Ablagerung verursacht habe.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass nach seiner Kenntnis der Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum nur unter besonderen Umständen zulässig sei. Die Grundlage bilde eine Anzahl von Straftaten. Ordnungswidrigkeiten in Form von Müllablagerungen reiche hierfür nicht aus. Im Bereich des „Schwalbennest“ habe es mehrere Einbrüche und Sachbeschädigungen gegeben.

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