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Im Zuge der Sanierungsma&szlig;nahme &bdquo;Kernstadt&ldquo; und deren Erweiterung um die Bereiche Unterw&ouml;hrd und Lindach, beschlossen im Gemeinderat am 04.12.2017, soll die Neugestaltung erneut angegangen werden. Im Aufstockungsantrag vom 23.10.2017 sind die Ma&szlig;nahmen &bdquo;Umgestaltung Haalplatz/Unterw&ouml;hrd&ldquo; aufgenommen. Die F&ouml;rdermittel aus dem Bund-L&auml;nder-St&auml;dtebauf&ouml;rderprogramm &bdquo;Aktive Stadt- und Ortsteilzentren&ldquo; stehen noch bis zum 30.05.2020 zur Verf&uuml;gung. Somit m&uuml;ssen die genannten Ma&szlig;nahmen bis zu diesem Zeitpunkt realisiert und abgerechnet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher mit dem Planungsprozess unverz&uuml;glich zu beginnen, um die bereitgestellten F&ouml;rdermittel nicht verfallen zu lassen.&nbsp;&nbsp;</p>
 
Im Zuge der Sanierungsma&szlig;nahme &bdquo;Kernstadt&ldquo; und deren Erweiterung um die Bereiche Unterw&ouml;hrd und Lindach, beschlossen im Gemeinderat am 04.12.2017, soll die Neugestaltung erneut angegangen werden. Im Aufstockungsantrag vom 23.10.2017 sind die Ma&szlig;nahmen &bdquo;Umgestaltung Haalplatz/Unterw&ouml;hrd&ldquo; aufgenommen. Die F&ouml;rdermittel aus dem Bund-L&auml;nder-St&auml;dtebauf&ouml;rderprogramm &bdquo;Aktive Stadt- und Ortsteilzentren&ldquo; stehen noch bis zum 30.05.2020 zur Verf&uuml;gung. Somit m&uuml;ssen die genannten Ma&szlig;nahmen bis zu diesem Zeitpunkt realisiert und abgerechnet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher mit dem Planungsprozess unverz&uuml;glich zu beginnen, um die bereitgestellten F&ouml;rdermittel nicht verfallen zu lassen.&nbsp;&nbsp;</p>
 
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Wie vom Gemeinderat gew&uuml;nscht soll der Planungsprozess durch ein &ouml;ffentliches Beteiligungsverfahren erg&auml;nzt werden. Im Vorgriff auf einen Planungswettbewerb wird daher vorgeschlagen, die Anforderungen an die k&uuml;nftige Entwicklung und Gestaltung gemeinsam mit der &Ouml;ffentlichkeit in drei Veranstaltungen zu diskutieren. Der in der Anlage 1 dargestellte dialogische Planungsprozess sieht zun&auml;chst einen verwaltungsinternen Workshop auf Grundlage der vorangegangenen Beh&ouml;rdenbeteiligung vor. Darauf folgen zwei Arbeitskreise in denen zentrale Aspekte der Aufgabenstellung f&uuml;r den Planungswettbewerb erarbeitet werden. Die Teilnehmer der Arbeitskreise setzen sich aus eingeladenen Personen und Personen, die sich zum Beteiligungsverfahren beworben haben, zusammen. Eine R&uuml;ckkopplung der erarbeiteten Ergebnisse findet anhand des Entwurfs der Aufgabenstellung f&uuml;r den Planungswettbewerb im Rahmen einer &ouml;ffentlichen Veranstaltung f&uuml;r die gesamte B&uuml;rgerschaft statt. Das Beteiligungsverfahren wird parallel zur Erarbeitung der Aufgabenstellung des Planungswettbewerbs durchgef&uuml;hrt, wodurch die Belange der &Ouml;ffentlichkeit bereits zu Beginn des Planungsprozzeses Ber&uuml;cksichtigung finden. Als Abschluss der Beteiligung zum Wettbewerbsverfahren sollen die Ergebnisse der &Ouml;ffentlichkeit pr&auml;sentiert werden.</p>
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Wie vom Gemeinderat gew&uuml;nscht soll der Planungsprozess durch ein &ouml;ffentliches Beteiligungsverfahren erg&auml;nzt werden. Im Vorgriff auf einen Planungswettbewerb wird daher vorgeschlagen, die Anforderungen an die k&uuml;nftige Entwicklung und Gestaltung gemeinsam mit der &Ouml;ffentlichkeit in drei Veranstaltungen zu diskutieren. Der in der Anlage 1 dargestellte dialogische Planungsprozess sieht zun&auml;chst einen verwaltungsinternen Workshop auf Grundlage der vorangegangenen Beh&ouml;rdenbeteiligung vor. Darauf folgen zwei Arbeitskreise in denen zentrale Aspekte der Aufgabenstellung f&uuml;r den Planungswettbewerb erarbeitet werden. Die Teilnehmer der Arbeitskreise setzen sich aus eingeladenen Personen und Personen, die sich zum Beteiligungsverfahren beworben haben, zusammen. Eine R&uuml;ckkopplung der erarbeiteten Ergebnisse findet anhand des Entwurfs der Aufgabenstellung f&uuml;r den Planungswettbewerb im Rahmen einer &ouml;ffentlichen Veranstaltung f&uuml;r die gesamte B&uuml;rgerschaft statt. Das Beteiligungsverfahren wird parallel zur Erarbeitung der Aufgabenstellung des Planungswettbewerbs durchgef&uuml;hrt, wodurch die Belange der &Ouml;ffentlichkeit bereits zu Beginn des Planungsprozesses Ber&uuml;cksichtigung finden. Als Abschluss der Beteiligung zum Wettbewerbsverfahren sollen die Ergebnisse der &Ouml;ffentlichkeit pr&auml;sentiert werden.</p>
 
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Der Planungswettbewerb selbst umfasst die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterw&ouml;hrd, mit A und B in der Anlage 2 bezeichnet. Innerhalb dieser Bereiche sollen die Teilnehmer Konzepte entwickeln, die nach dem Wettbewerbsverfahren in konkrete umsetzungsreife Planungen m&uuml;nden sollen. In den angrenzenden Bereichen, als Ideenteil in der Anlage 2 bezeichnet, sollen hingegen Vorschl&auml;ge entwickelt werden, wie sich die sp&auml;ter umzusetzenden Planungen in den st&auml;dtebaulichen Gesamtkontext einf&uuml;gen. Das Verfahren wird mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgef&uuml;hrt, um eine begrenzte Anzahl an geeigneten Planungsteams f&uuml;r die jeweiligen Planungsaufgaben zu finden. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Preisrichtervorbesprechung, ein R&uuml;ckfragekolloquium und die Preisgerichtssitzung jeweils mit Vertretern der Fraktionen. Ziel des Verfahrens ist es, noch vor der Winterpause die Entw&uuml;rfe der Teilnehmer zu pr&auml;mieren, damit eine Beauftragung der folgenden Leistungsphasen bereits Anfang 2019 erfolgen kann.</p>
 
Der Planungswettbewerb selbst umfasst die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterw&ouml;hrd, mit A und B in der Anlage 2 bezeichnet. Innerhalb dieser Bereiche sollen die Teilnehmer Konzepte entwickeln, die nach dem Wettbewerbsverfahren in konkrete umsetzungsreife Planungen m&uuml;nden sollen. In den angrenzenden Bereichen, als Ideenteil in der Anlage 2 bezeichnet, sollen hingegen Vorschl&auml;ge entwickelt werden, wie sich die sp&auml;ter umzusetzenden Planungen in den st&auml;dtebaulichen Gesamtkontext einf&uuml;gen. Das Verfahren wird mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgef&uuml;hrt, um eine begrenzte Anzahl an geeigneten Planungsteams f&uuml;r die jeweiligen Planungsaufgaben zu finden. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Preisrichtervorbesprechung, ein R&uuml;ckfragekolloquium und die Preisgerichtssitzung jeweils mit Vertretern der Fraktionen. Ziel des Verfahrens ist es, noch vor der Winterpause die Entw&uuml;rfe der Teilnehmer zu pr&auml;mieren, damit eine Beauftragung der folgenden Leistungsphasen bereits Anfang 2019 erfolgen kann.</p>
 
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F&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des dialogischen Planungsprozesses, bestehend aus dem Beteiligungungsverfahren und der Betreuung des Planungswettbewerbs, wurden bereits geeignete B&uuml;ros angefragt um z&uuml;gig in das Verfahren einsteigen zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p>
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F&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des dialogischen Planungsprozesses, bestehend aus dem Beteiligungungsverfahren und der Betreuung des Planungswettbewerbs, wurden bereits geeignete B&uuml;ros angefragt, um z&uuml;gig in das Verfahren einsteigen zu k&ouml;nnen.</p>
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Anlage 1: [[Media:18-18_A1-Prozess-Struktur.pdf{{!}}Entwurf Prozessstruktur &bdquo;Dialogischer Planungsprozess&ldquo;, Stand 11.01.2018]]</p>
 
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Anlage 1: [[Media:18-18_A1-Prozess-Struktur.pdf{{!}}Entwurf Prozessstruktur &bdquo;Dialogischer Planungsprozess&ldquo;, Stand 11.01.2018]]<br />
 
 
Anlage 2: [[Media:18-18_A2-AbgrPlan.pdf{{!}}Entwurf Abgrenzungsplan, Stand 11.01.2018 ]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:18-18_A2-AbgrPlan.pdf{{!}}Entwurf Abgrenzungsplan, Stand 11.01.2018 ]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> begr&uuml;&szlig;t Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation, Stuttgart.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen G&ouml;ttler</u> berichtet &uuml;ber den Scoping-Termin als fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange am heutigen Tage.</p>
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<u>Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation</u> stellt auf auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation die Struktur des dialogischen Planungsprozesses &bdquo;Stadt am Fluss&ldquo; im Detail vor.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Walter</u> erkundigt sich nach der Auswahl der Personen f&uuml;r die Arbeitskreise. Ferner wird vorgeschlagen, das &bdquo;Stadt&ouml;ffentliche Forum&ldquo; als Auftaktveranstaltung vorzusehen. Nach Ansicht von Stadtr&auml;tin Walter sollte zudem das &bdquo;Stadt&ouml;ffentliche Kolloquium&ldquo; auf jeden Fall stattfinden.</p>
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<u>Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation</u> erl&auml;utert, dass der Zusatz &bdquo;ggf&ldquo; vor dem &bdquo;Stadt&ouml;ffentlichen Kolloquium&ldquo; in der Darstellung dazu diene, die M&ouml;glichkeiten aufzuzeigen. Wenn man von Seiten der Stadt hiervon Gebrauch machen m&ouml;chte, begr&uuml;&szlig;e er dies. Bei der Besetzung der Arbeitskreise sollte die &bdquo;Jugend&ldquo; sowie der &bdquo;Handel&ldquo; ber&uuml;cksichtigt werden. Es wird vorgeschlagen, die Pl&auml;tze f&uuml;r die Arbeitskreise &ouml;ffentlich auszuschreiben. Ein Bewerbungsformular f&uuml;r die st&auml;dtische Homepage wird angeregt. Da man hoffe, dass es ein gr&ouml;&szlig;eres Interesse als Pl&auml;tze gebe, wird ein sich anschlie&szlig;endes Losverfahren unter Ber&uuml;cksichtigung von noch zu definierenden Kriterien wie z.B. dem Alter, der Wohnlage etc. vorgeschlagen. Aus seiner Erfahrung heraus wird vorgeschlagen, das &bdquo;Stadt&ouml;ffentliche Forum&ldquo; im Anschluss an die Arbeitskreise vorzusehen. Ziel sei es, eine Aufgabenstellung zu entwerfen.</p>
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<u>Stadtrat Stein</u> bef&uuml;rwortet eine Informationsveranstaltung zu Beginn des Prozesses um die Hemmschwelle f&uuml;r Bewerberinnen und Bewerber zur Mitwirkung in den Arbeitskreisen zu mindern. Der geplante Prozess sollte hierin erl&auml;utert werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist auf die &ouml;ffentliche Vorberatung sowie die in heutiger Sitzung erfolgte &ouml;ffentliche Berichterstattung hin. Auf die Veranstaltungsreihe &bdquo;B&uuml;rgerschaft trifft Stadtplanung&ldquo; des Volkshochschule Schw&auml;bisch Hall e.V. wird ebenfalls Bezug genommen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> vertritt die Ansicht, dass der vorgeschlagene Prozess ein halboffenes Verfahren darstelle. Es sollte ihres Erachtens eine breitere Mehrheit der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger einbezogen werden.</p>
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<u>Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation</u> spricht sich f&uuml;r eine breit angelegte Werbung f&uuml;r den Prozess aus. Verschiedene Medien zur Verbreitung werden angesprochen.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> vertritt die Ansicht, dass das Kolloquium seiner Auffassung nach dazu diene, dass die Wettbewerbsteilnehmer Fragen an den Vorsitzenden des Preisgerichts stellen k&ouml;nnen.</p>
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<u>Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation</u> erl&auml;utert am Beispiel Heidelbergs, dass im Zuge des dortigen Kolloquiums ein gemeinsamer &bdquo;Spaziergang&ldquo; mit B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &uuml;ber eine Konversionsfl&auml;che zus&auml;tzlich zu den formalen Teilen erfolgte. Auch ein kurzer informeller Gespr&auml;chsaustausch im Anschluss an den formellen Teil w&auml;re vorstellbar.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> kommt auf ihre in der Vorberatung bereits ge&auml;u&szlig;erten Bedenken zu sprechen. Es wird f&uuml;r schwierig erachtet, nur einen &bdquo;engen Kreis&ldquo; f&uuml;r die Arbeitskreise auszuw&auml;hlen. Man gehe davon aus, dass viele B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger mitwirken wollen. Der Wunsch nach einem&bdquo;Stadt&ouml;ffentlichen Forum&ldquo; als Auftaktveranstaltung wird seitens ihrer Fraktion wiederholt.</p>
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<u>Hr. Buff von der Firma Netzwerk f&uuml;r Planung und Kommunikation</u> erkl&auml;rt, dass die beiden Arbeitskreise unter Beteiligung der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger die geplante gro&szlig;e, &ouml;ffentliche Veranstaltung vorbereiten sollen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> spricht sich nochmals f&uuml;r eine &ouml;ffentliche Informationsveranstaltung f&uuml;r potenziell Interessierte zu Beginn des Prozesses aus.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> regt eine Information &uuml;ber das Haller Tagblatt sowie &uuml;ber Facebook an. Sie spricht sich ebenfalls f&uuml;r eine Informationsveranstaltung zu Beginn mit Nennung der Rahmenbedingungen aus.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> f&uuml;hrt aus, dass der Abteilung Stadtplanung die Wertigkeit des Terrains bewusst sei. Man sei auch daran interessiert, viele Stimmen zu h&ouml;ren. Das B&uuml;rgerforum sei ein interessantes Spektrum, stelle jedoch nur eine Meinung dar. Zu viele K&ouml;che k&ouml;nnen auch den Brei verderben. Das Verfahren sollte zudem in der Hand des Gemeinderats bleiben. Man werde deshalb dem vorgeschlagenen Prozess zustimmen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erkl&auml;rt, dass die Diskussion um die Neugestaltung des Haalplatzes bereits seit Jahrzehnten bestehe. Zun&auml;chst eine Stoffsammlung zu erstellen, werde deshalb als richtig angesehen. Die Aussage, wonach der Status quo mit einem geflickten Asphalt die richtige st&auml;dtebauliche Erscheinung darstelle, habe er in 20 Jahren als Oberb&uuml;rgermeister bislang noch von keinem B&uuml;rger/keiner B&uuml;rgerin wahrgenommen. Insofern sei er dankbar, wenn man das vorgeschlagene Verfahren einleite.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> erkundigt sich nochmals, ob eine &ouml;ffentliche Informationsveranstaltung den Arbeitskreisen vorgeschaltet werden kann.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen G&ouml;ttler</u> sagt dies zu.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt eine Informationsveranstaltung vor den Osterferien zu.</p>
 
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1.&nbsp; Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Verfahren und den Anlagen 1 und 2 als Grundlage f&uuml;r den weiteren Planungsprozess zu. Zudem soll eine Infoveranstaltung vor den Osterferien stattfinden.</p>
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1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Verfahren und den Anlagen 1 und 2 als Grundlage f&uuml;r den weiteren Planungsprozess zu. Zudem soll eine Infoveranstaltung vor den Osterferien stattfinden.</p>
 
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Der Gemeinderat erm&auml;chtigt die Verwaltung</p>
 
Der Gemeinderat erm&auml;chtigt die Verwaltung</p>
 
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2.&nbsp; zur Beauftragung eines oder mehrerer B&uuml;ros zur Durchf&uuml;hrung des Beteiligungsverfahrens und zur Betreuung des Planungswettbewerbs.</p>
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2. zur Beauftragung eines oder mehrerer B&uuml;ros zur Durchf&uuml;hrung des Beteiligungsverfahrens und zur Betreuung des Planungswettbewerbs,<br />
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3. die im Haushaltsjahr 2017 auf der Ma&szlig;nahme 12018 noch zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel in H&ouml;he von 100.000 &euro; in das Haushaltsjahr 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
 
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3.&nbsp; die im Haushaltsjahr 2017 auf der Ma&szlig;nahme 12018 noch zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel in H&ouml;he von 100.000 &euro; in das Haushaltsjahr 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
 
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(einstimmig-32)</p>
 
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Version vom 26. März 2018, 13:06 Uhr

Sachvortrag:

Die Neugestaltung des Haalplatzes in Verbindung mit dem Unterwöhrd ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiges Thema der städtebaulichen Entwicklung der Altstadt Schwäbisch Halls. Es wurden bereits zahlreiche Planungen in diesen Bereichen angestellt, wie beispielsweise der Ideen- und Realisierungswettbewerb im Jahre 1984. Ziel war schon damals einen adäquaten Stadtraum im Bereich der Kocherschleife zu realisieren. Bis heute wurden jedoch keine der planerischen Überlegungen umgesetzt.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Kernstadt“ und deren Erweiterung um die Bereiche Unterwöhrd und Lindach, beschlossen im Gemeinderat am 04.12.2017, soll die Neugestaltung erneut angegangen werden. Im Aufstockungsantrag vom 23.10.2017 sind die Maßnahmen „Umgestaltung Haalplatz/Unterwöhrd“ aufgenommen. Die Fördermittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stehen noch bis zum 30.05.2020 zur Verfügung. Somit müssen die genannten Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt realisiert und abgerechnet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher mit dem Planungsprozess unverzüglich zu beginnen, um die bereitgestellten Fördermittel nicht verfallen zu lassen.  

Wie vom Gemeinderat gewünscht soll der Planungsprozess durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren ergänzt werden. Im Vorgriff auf einen Planungswettbewerb wird daher vorgeschlagen, die Anforderungen an die künftige Entwicklung und Gestaltung gemeinsam mit der Öffentlichkeit in drei Veranstaltungen zu diskutieren. Der in der Anlage 1 dargestellte dialogische Planungsprozess sieht zunächst einen verwaltungsinternen Workshop auf Grundlage der vorangegangenen Behördenbeteiligung vor. Darauf folgen zwei Arbeitskreise in denen zentrale Aspekte der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb erarbeitet werden. Die Teilnehmer der Arbeitskreise setzen sich aus eingeladenen Personen und Personen, die sich zum Beteiligungsverfahren beworben haben, zusammen. Eine Rückkopplung der erarbeiteten Ergebnisse findet anhand des Entwurfs der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die gesamte Bürgerschaft statt. Das Beteiligungsverfahren wird parallel zur Erarbeitung der Aufgabenstellung des Planungswettbewerbs durchgeführt, wodurch die Belange der Öffentlichkeit bereits zu Beginn des Planungsprozesses Berücksichtigung finden. Als Abschluss der Beteiligung zum Wettbewerbsverfahren sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Der Planungswettbewerb selbst umfasst die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterwöhrd, mit A und B in der Anlage 2 bezeichnet. Innerhalb dieser Bereiche sollen die Teilnehmer Konzepte entwickeln, die nach dem Wettbewerbsverfahren in konkrete umsetzungsreife Planungen münden sollen. In den angrenzenden Bereichen, als Ideenteil in der Anlage 2 bezeichnet, sollen hingegen Vorschläge entwickelt werden, wie sich die später umzusetzenden Planungen in den städtebaulichen Gesamtkontext einfügen. Das Verfahren wird mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um eine begrenzte Anzahl an geeigneten Planungsteams für die jeweiligen Planungsaufgaben zu finden. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Preisrichtervorbesprechung, ein Rückfragekolloquium und die Preisgerichtssitzung jeweils mit Vertretern der Fraktionen. Ziel des Verfahrens ist es, noch vor der Winterpause die Entwürfe der Teilnehmer zu prämieren, damit eine Beauftragung der folgenden Leistungsphasen bereits Anfang 2019 erfolgen kann.

Für die Durchführung des dialogischen Planungsprozesses, bestehend aus dem Beteiligungungsverfahren und der Betreuung des Planungswettbewerbs, wurden bereits geeignete Büros angefragt, um zügig in das Verfahren einsteigen zu können.

Anlage 1: Entwurf Prozessstruktur „Dialogischer Planungsprozess“, Stand 11.01.2018

Anlage 2: Entwurf Abgrenzungsplan, Stand 11.01.2018

 

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler berichtet über den Scoping-Termin als frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am heutigen Tage.

Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation stellt auf auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die Struktur des dialogischen Planungsprozesses „Stadt am Fluss“ im Detail vor.

Stadträtin Walter erkundigt sich nach der Auswahl der Personen für die Arbeitskreise. Ferner wird vorgeschlagen, das „Stadtöffentliche Forum“ als Auftaktveranstaltung vorzusehen. Nach Ansicht von Stadträtin Walter sollte zudem das „Stadtöffentliche Kolloquium“ auf jeden Fall stattfinden.

Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation erläutert, dass der Zusatz „ggf“ vor dem „Stadtöffentlichen Kolloquium“ in der Darstellung dazu diene, die Möglichkeiten aufzuzeigen. Wenn man von Seiten der Stadt hiervon Gebrauch machen möchte, begrüße er dies. Bei der Besetzung der Arbeitskreise sollte die „Jugend“ sowie der „Handel“ berücksichtigt werden. Es wird vorgeschlagen, die Plätze für die Arbeitskreise öffentlich auszuschreiben. Ein Bewerbungsformular für die städtische Homepage wird angeregt. Da man hoffe, dass es ein größeres Interesse als Plätze gebe, wird ein sich anschließendes Losverfahren unter Berücksichtigung von noch zu definierenden Kriterien wie z.B. dem Alter, der Wohnlage etc. vorgeschlagen. Aus seiner Erfahrung heraus wird vorgeschlagen, das „Stadtöffentliche Forum“ im Anschluss an die Arbeitskreise vorzusehen. Ziel sei es, eine Aufgabenstellung zu entwerfen.

Stadtrat Stein befürwortet eine Informationsveranstaltung zu Beginn des Prozesses um die Hemmschwelle für Bewerberinnen und Bewerber zur Mitwirkung in den Arbeitskreisen zu mindern. Der geplante Prozess sollte hierin erläutert werden.

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die öffentliche Vorberatung sowie die in heutiger Sitzung erfolgte öffentliche Berichterstattung hin. Auf die Veranstaltungsreihe „Bürgerschaft trifft Stadtplanung“ des Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V. wird ebenfalls Bezug genommen.

Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass der vorgeschlagene Prozess ein halboffenes Verfahren darstelle. Es sollte ihres Erachtens eine breitere Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.

Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation spricht sich für eine breit angelegte Werbung für den Prozess aus. Verschiedene Medien zur Verbreitung werden angesprochen.

Stadtrat Baumann vertritt die Ansicht, dass das Kolloquium seiner Auffassung nach dazu diene, dass die Wettbewerbsteilnehmer Fragen an den Vorsitzenden des Preisgerichts stellen können.

Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation erläutert am Beispiel Heidelbergs, dass im Zuge des dortigen Kolloquiums ein gemeinsamer „Spaziergang“ mit Bürgerinnen und Bürger über eine Konversionsfläche zusätzlich zu den formalen Teilen erfolgte. Auch ein kurzer informeller Gesprächsaustausch im Anschluss an den formellen Teil wäre vorstellbar.

Stadträtin Herrmann kommt auf ihre in der Vorberatung bereits geäußerten Bedenken zu sprechen. Es wird für schwierig erachtet, nur einen „engen Kreis“ für die Arbeitskreise auszuwählen. Man gehe davon aus, dass viele Bürgerinnen und Bürger mitwirken wollen. Der Wunsch nach einem„Stadtöffentlichen Forum“ als Auftaktveranstaltung wird seitens ihrer Fraktion wiederholt.

Hr. Buff von der Firma Netzwerk für Planung und Kommunikation erklärt, dass die beiden Arbeitskreise unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die geplante große, öffentliche Veranstaltung vorbereiten sollen.

Stadtrat Kaiser spricht sich nochmals für eine öffentliche Informationsveranstaltung für potenziell Interessierte zu Beginn des Prozesses aus.

Stadträtin Koch regt eine Information über das Haller Tagblatt sowie über Facebook an. Sie spricht sich ebenfalls für eine Informationsveranstaltung zu Beginn mit Nennung der Rahmenbedingungen aus.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass der Abteilung Stadtplanung die Wertigkeit des Terrains bewusst sei. Man sei auch daran interessiert, viele Stimmen zu hören. Das Bürgerforum sei ein interessantes Spektrum, stelle jedoch nur eine Meinung dar. Zu viele Köche können auch den Brei verderben. Das Verfahren sollte zudem in der Hand des Gemeinderats bleiben. Man werde deshalb dem vorgeschlagenen Prozess zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Diskussion um die Neugestaltung des Haalplatzes bereits seit Jahrzehnten bestehe. Zunächst eine Stoffsammlung zu erstellen, werde deshalb als richtig angesehen. Die Aussage, wonach der Status quo mit einem geflickten Asphalt die richtige städtebauliche Erscheinung darstelle, habe er in 20 Jahren als Oberbürgermeister bislang noch von keinem Bürger/keiner Bürgerin wahrgenommen. Insofern sei er dankbar, wenn man das vorgeschlagene Verfahren einleite.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich nochmals, ob eine öffentliche Informationsveranstaltung den Arbeitskreisen vorgeschaltet werden kann.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler sagt dies zu.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Informationsveranstaltung vor den Osterferien zu.

Beschluss:


1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Verfahren und den Anlagen 1 und 2 als Grundlage für den weiteren Planungsprozess zu. Zudem soll eine Infoveranstaltung vor den Osterferien stattfinden.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung

2. zur Beauftragung eines oder mehrerer Büros zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens und zur Betreuung des Planungswettbewerbs,
3. die im Haushaltsjahr 2017 auf der Maßnahme 12018 noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 100.000 € in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

(einstimmig-32)

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