§ 24 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05, „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand“ in Schwäbisch Hall - Sulzdorf; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadtrat Waller nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Am 26.07.2017 wurde der Gemeinderat (§ 172) über das Vorhaben der Firma Walter Energy GmbH & Co. KG aus Jagstzell „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände des alten Schießstands“ bei Sulzdorf informiert. Dieser autorisierte die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuführen.

Zu diesem Zeitpunkt war ausschließlich die ursprüngliche Schießbahn mit einer Fläche von ca. 2,5 ha für die Errichtung der Module vorgesehen (Anlage 2). Der Vorhabenträger hat zwischenzeitlich die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die östlich angrenzende Magerwiese ebenfalls in Anspruch genommen werden soll, sodass sich eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha ergibt (Anlage 3). Die Firma teilte diesbezüglich mit, dass die zuständige Naturschutzbehörde signalisiert habe, dass unter Einhaltung bestimmter Auflagen und Maßnahmen eine solche Nutzung möglich wäre. Sollte sich dies im weiteren Verfahren bestätigen, gibt es auch von Seiten der Verwaltung hierzu keine Einwendungen.

Neben der Sondergebietsfläche „SO-Fotovoltaik“ werden im Plangebiet Flächen für Wald und Landwirtschaft festgesetzt. Die Flächen für Landwirtschaft erhalten entsprechende naturschutzrechtliche Auflagen (im Plan mit B gekennzeichnet, Anlage 5), wodurch diese als planinterne Ausgleichsflächen herangezogen werden können. Allerdings kommt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu dem Schluss, dass weitere planexterne Ausgleichsflächen notwendig sind, welche im weiteren Verfahren noch festgelegt werden.

Die Solarmodule erreichen inklusive der Unterkonstruktion eine max. Gesamthöhe von 2,50 m. Das Gelände ist aufgrund seiner bisherigen Nutzung bereits größtenteils eingezäunt. Die Zaunanlage wird in Teilbereichen ergänzt und darf eine max. Höhe inklusive Übersteigschutz von 2,40 m nicht überschreiten.

In der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche am südlichen Rand als „Waldfläche“ dargestellt (Anlage 4). Ansonsten befindet sie sich im Außenbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfläche etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 2: Lageplan Geltungsbereich bisher
Anlage 3: Lageplan Geltungsbereich neu
Anlage 4: Lageplan Auszug 7D Fortschreibung Flächennutzungsplan
Anlage 5: Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaik - Alter Schießstand“, Sulzdorf vom 29.01.2018
Anlage 6: Entwurf Begründung mit Umweltbericht vom 29.01.2018
Anlage 7: Entwurf Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 29.01.2018
Anlage 8: Vorhaben- und Erschließungsplanentwurf vom 29.01.2018

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat dem Anliegen in seiner Sitzung am 6.02.18 mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen zugestimmt.

Ortsvorsteher und Stadtrat Frank erklärt, dass die hohe Anzahl an Enthaltungen darin begründet seien, dass einige Punkte (z.B. naturschutzrechtliche Belange) im Verfahren noch zu klären seien. Man möchte zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abwarten. 

Beschluss:

  1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
    In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet überwiegend im Außenbereich. Lediglich im Süden ist ein kleiner Teil als Waldfläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfläche etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
     
  2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
    A) Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“
    Der B-Plan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist das Bebauungskonzept des Ingenieurbüros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz vom 29.01.2018. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig -30)

Meine Werkzeuge