29679419/meetingminutes/29679794/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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- Stadtrat Waller nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
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Am 26.07.2017 wurde der Gemeinderat ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301709/meetingminutes/25860903/paragraph &sect; 172]) &uuml;ber das Vorhaben der Firma Walter Energy GmbH &amp; Co. KG aus Jagstzell &bdquo;Errichtung einer Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage auf dem Gel&auml;nde des alten Schie&szlig;stands&ldquo; bei Sulzdorf informiert. Dieser autorisierte die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Am 26.07.2017 wurde der Gemeinderat ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301709/meetingminutes/25860903/paragraph &sect; 172]) &uuml;ber das Vorhaben der Firma Walter Energy GmbH &amp; Co. KG aus Jagstzell &bdquo;Errichtung einer Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage auf dem Gel&auml;nde des alten Schie&szlig;stands&ldquo; bei Sulzdorf informiert. Dieser autorisierte die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuf&uuml;hren.</p>
 
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che am s&uuml;dlichen Rand als &bdquo;Waldfl&auml;che&ldquo; dargestellt (Anlage 4). Ansonsten befindet sie sich im Au&szlig;enbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfl&auml;che etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als &bdquo;Sondergebiet Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage&ldquo; ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
In der rechtsg&uuml;ltigen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che am s&uuml;dlichen Rand als &bdquo;Waldfl&auml;che&ldquo; dargestellt (Anlage 4). Ansonsten befindet sie sich im Au&szlig;enbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfl&auml;che etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als &bdquo;Sondergebiet Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage&ldquo; ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird diese Sitzungsvorlage am 06.02.2018 vorberaten, &uuml;ber das Ergebnis wird m&uuml;ndlich im Gemeinderat am 07.02.2018 berichtet.</p>
 
 
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Anlage 1: [[Media:17-18_A1-Orientierungsplan.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
 
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Anlage 7: [[Media:17-18_A7-_Textteil.pdf{{!}}Entwurf Textteil und Entwurf &Ouml;rtliche Bauvorschriften vom 29.01.2018]]<br />
 
Anlage 7: [[Media:17-18_A7-_Textteil.pdf{{!}}Entwurf Textteil und Entwurf &Ouml;rtliche Bauvorschriften vom 29.01.2018]]<br />
 
Anlage 8: [[Media:17-18_A8-VorhabenErschliessungsplanEntwurf.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplanentwurf vom 29.01.2018]]</p>
 
Anlage 8: [[Media:17-18_A8-VorhabenErschliessungsplanEntwurf.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplanentwurf vom 29.01.2018]]</p>
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Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat dem Anliegen in seiner Sitzung am 6.02.18 mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen zugestimmt.</p>
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<u>Ortsvorsteher und Stadtrat Frank</u> erkl&auml;rt, dass die hohe Anzahl an Enthaltungen darin begr&uuml;ndet seien, dass einige Punkte (z.B. naturschutzrechtliche Belange) im Verfahren noch zu kl&auml;ren seien. Man m&ouml;chte zun&auml;chst die Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange abwarten.&nbsp;</p>
 
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<u>Parallelverfahren des Fl&auml;chennutzungsplanes</u><br />
 
<u>Parallelverfahren des Fl&auml;chennutzungsplanes</u><br />
In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet &uuml;berwiegend im Au&szlig;enbereich. Lediglich im S&uuml;den ist ein kleiner Teil als Waldfl&auml;che dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfl&auml;che etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als &bdquo;Sondergebiet Freifl&auml;chen-Photovoltaikan&shy;lage&ldquo; ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.<br />
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet &uuml;berwiegend im Au&szlig;enbereich. Lediglich im S&uuml;den ist ein kleiner Teil als Waldfl&auml;che dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfl&auml;che etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als &bdquo;Sondergebiet Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage&ldquo; ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.<br />
 
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<u>Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:<br />
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<u>Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:</u><br />
A) Bebauungsplan Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;</u><br />
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;</u><br />
 
Der B-Plan Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist das Bebauungskonzept des Ingenieurb&uuml;ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz vom 29.01.2018. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.<br />
 
Der B-Plan Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist das Bebauungskonzept des Ingenieurb&uuml;ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz vom 29.01.2018. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.<br />
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;</u><br />
 
<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2113-05 &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;</u><br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;2 BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurb&uuml;ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</li>
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;2 BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Photovoltaikanlage - Alter Schie&szlig;stand Schw&auml;bisch Hall-Sulzdorf&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurb&uuml;ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</li>
 
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(einstimmig -30)</p>
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[[Category:Startdate|2018-02-07]]
 
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2020, 15:01 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Waller nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Am 26.07.2017 wurde der Gemeinderat (§ 172) über das Vorhaben der Firma Walter Energy GmbH & Co. KG aus Jagstzell „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände des alten Schießstands“ bei Sulzdorf informiert. Dieser autorisierte die Verwaltung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuführen.

Zu diesem Zeitpunkt war ausschließlich die ursprüngliche Schießbahn mit einer Fläche von ca. 2,5 ha für die Errichtung der Module vorgesehen (Anlage 2). Der Vorhabenträger hat zwischenzeitlich die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die östlich angrenzende Magerwiese ebenfalls in Anspruch genommen werden soll, sodass sich eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha ergibt (Anlage 3). Die Firma teilte diesbezüglich mit, dass die zuständige Naturschutzbehörde signalisiert habe, dass unter Einhaltung bestimmter Auflagen und Maßnahmen eine solche Nutzung möglich wäre. Sollte sich dies im weiteren Verfahren bestätigen, gibt es auch von Seiten der Verwaltung hierzu keine Einwendungen.

Neben der Sondergebietsfläche „SO-Fotovoltaik“ werden im Plangebiet Flächen für Wald und Landwirtschaft festgesetzt. Die Flächen für Landwirtschaft erhalten entsprechende naturschutzrechtliche Auflagen (im Plan mit B gekennzeichnet, Anlage 5), wodurch diese als planinterne Ausgleichsflächen herangezogen werden können. Allerdings kommt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu dem Schluss, dass weitere planexterne Ausgleichsflächen notwendig sind, welche im weiteren Verfahren noch festgelegt werden.

Die Solarmodule erreichen inklusive der Unterkonstruktion eine max. Gesamthöhe von 2,50 m. Das Gelände ist aufgrund seiner bisherigen Nutzung bereits größtenteils eingezäunt. Die Zaunanlage wird in Teilbereichen ergänzt und darf eine max. Höhe inklusive Übersteigschutz von 2,40 m nicht überschreiten.

In der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche am südlichen Rand als „Waldfläche“ dargestellt (Anlage 4). Ansonsten befindet sie sich im Außenbereich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfläche etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 2: Lageplan Geltungsbereich bisher
Anlage 3: Lageplan Geltungsbereich neu
Anlage 4: Lageplan Auszug 7D Fortschreibung Flächennutzungsplan
Anlage 5: Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaik - Alter Schießstand“, Sulzdorf vom 29.01.2018
Anlage 6: Entwurf Begründung mit Umweltbericht vom 29.01.2018
Anlage 7: Entwurf Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 29.01.2018
Anlage 8: Vorhaben- und Erschließungsplanentwurf vom 29.01.2018

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat dem Anliegen in seiner Sitzung am 6.02.18 mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen zugestimmt.

Ortsvorsteher und Stadtrat Frank erklärt, dass die hohe Anzahl an Enthaltungen darin begründet seien, dass einige Punkte (z.B. naturschutzrechtliche Belange) im Verfahren noch zu klären seien. Man möchte zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abwarten. 

Beschluss:

  1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
    In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet überwiegend im Außenbereich. Lediglich im Süden ist ein kleiner Teil als Waldfläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Waldfläche etwas erweitert und das Plangebiet ansonsten als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.
     
  2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
    A) Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“
    Der B-Plan Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist das Bebauungskonzept des Ingenieurbüros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz vom 29.01.2018. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2113-05 „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand Schwäbisch Hall-Sulzdorf“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim an der Brenz mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig -30)

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