§ 18 - Satzungen über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Sonnenrain – 2. Teilbereich“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für das Baugebiet „Sonnenrain“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 31.05.2017 der zustimmende Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 0319-01 „Sonnenrain – 2. Teilbereich, 1. Änderung“ gefasst. In der Zwischenzeit hat dieser Rechtskraft erlangt und das Baugebiet wird entsprechend erschlossen. Mit der derzeitigen Entstehung des Wohngebiets beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gebiet mit Fernwärme zu versorgen.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Sonnenrain – 2. Teilbereich“ ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.

Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben. 

Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Geltungsbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Sonnenrain – 2. Teilbereich“.

 (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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