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<u>Begründung:</u>
 
<u>Begründung:</u>
In einer gemeinsamen Stellungnahme des Gemeinde-, Städte-, Landkreis- und Handwerkstages Baden-Württemberg aus dem Jahre 2005 zeigen diese vier Verbände auf, dass viele mittelständische Unternehmen und das Handwerk im Land von einer Angebotsabgabe bei „"normaler"“ öffentlicher Ausschreibung absehen.
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In einer gemeinsamen Stellungnahme des Gemeinde-, Städte-, Landkreis- und Handwerkstages Baden-Württemberg aus dem Jahre 2005 zeigen diese vier Verbände auf, dass viele mittelständische Unternehmen und das Handwerk im Land von einer Angebotsabgabe bei "normaler" öffentlicher Ausschreibung absehen.
  
Vor dem Hintergrund, dass öffentliche Auftraggeber faktisch immer dem günstigsten Bieter den Zuschlag erteilen müssen, liegt die Ursache für das resignative Verhalten des regionalen Mittelstandes und Handwerks nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darin begründet, dass sie gegen viele nicht aus der Gegend stammende Billiganbieter keine Chance haben. Wie die Verbände hinweisen, sei dies bei beschränkter Ausschreibung nicht der Fall. Hier sei "„[...] oft ein breit gefächerter Wettbewerb von Betrieben aus der Gegend feststellbar [...]“".
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Vor dem Hintergrund, dass öffentliche Auftraggeber faktisch immer dem günstigsten Bieter den Zuschlag erteilen müssen, liegt die Ursache für das resignative Verhalten des regionalen Mittelstandes und Handwerks nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darin begründet, dass sie gegen viele nicht aus der Gegend stammende Billiganbieter keine Chance haben. Wie die Verbände hinweisen, sei dies bei beschränkter Ausschreibung nicht der Fall. Hier sei "[...] oft ein breit gefächerter Wettbewerb von Betrieben aus der Gegend feststellbar [...]".
  
 
Mit der Erhöhung der Wertgrenzen auf die oben genannten Beträge können zukünftig solche Aufträge wieder häufiger durch den Mittelstand und das Handwerk des regionalen Umfelds erledigt werden, die früher typischerweise von diesen erbracht wurden. Das sorgt für Arbeitsplätze und Beschäftigungsverstetigung im regionalen Umfeld. Die Erhöhung der Wertgrenzen der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung hat demzufolge die Stärkung des heimischen Mittelstands und Handwerks zur Folge und sichert die Arbeitsplätze im Land.
 
Mit der Erhöhung der Wertgrenzen auf die oben genannten Beträge können zukünftig solche Aufträge wieder häufiger durch den Mittelstand und das Handwerk des regionalen Umfelds erledigt werden, die früher typischerweise von diesen erbracht wurden. Das sorgt für Arbeitsplätze und Beschäftigungsverstetigung im regionalen Umfeld. Die Erhöhung der Wertgrenzen der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung hat demzufolge die Stärkung des heimischen Mittelstands und Handwerks zur Folge und sichert die Arbeitsplätze im Land.
 
  
 
<u>Stadtrat Baumann</u> spricht sich deutlich und nachhaltig für diesen Vorschlag aus.
 
<u>Stadtrat Baumann</u> spricht sich deutlich und nachhaltig für diesen Vorschlag aus.

Version vom 24. Oktober 2007, 12:06 Uhr

Sachvortrag:


Namens der SPD-Fraktion stellt Stadtrat Sakellariou den Antrag, folgende Resolution im Gemeinderat beraten und beschließen zu lassen:

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert,

  1. die Wertgrenzen für die Zulässigkeit einer beschränkten Ausschreibung kommunaler Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung auf
    1. 300.000 € im Tiefbau,
    2. 150.000 € im Hochbau/Rohbau für Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten sowie
    3. 75.000 € für Ausbaugewerke im Hochbau, Pflanzungen und Straßenausstattung zu erhöhen;
  2. die Wertgrenzen für die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe kommunaler Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung auf 30.000 € zu erhöhen.

Begründung: In einer gemeinsamen Stellungnahme des Gemeinde-, Städte-, Landkreis- und Handwerkstages Baden-Württemberg aus dem Jahre 2005 zeigen diese vier Verbände auf, dass viele mittelständische Unternehmen und das Handwerk im Land von einer Angebotsabgabe bei "normaler" öffentlicher Ausschreibung absehen.

Vor dem Hintergrund, dass öffentliche Auftraggeber faktisch immer dem günstigsten Bieter den Zuschlag erteilen müssen, liegt die Ursache für das resignative Verhalten des regionalen Mittelstandes und Handwerks nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darin begründet, dass sie gegen viele nicht aus der Gegend stammende Billiganbieter keine Chance haben. Wie die Verbände hinweisen, sei dies bei beschränkter Ausschreibung nicht der Fall. Hier sei "[...] oft ein breit gefächerter Wettbewerb von Betrieben aus der Gegend feststellbar [...]".

Mit der Erhöhung der Wertgrenzen auf die oben genannten Beträge können zukünftig solche Aufträge wieder häufiger durch den Mittelstand und das Handwerk des regionalen Umfelds erledigt werden, die früher typischerweise von diesen erbracht wurden. Das sorgt für Arbeitsplätze und Beschäftigungsverstetigung im regionalen Umfeld. Die Erhöhung der Wertgrenzen der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung hat demzufolge die Stärkung des heimischen Mittelstands und Handwerks zur Folge und sichert die Arbeitsplätze im Land.

Stadtrat Baumann spricht sich deutlich und nachhaltig für diesen Vorschlag aus.

Nach weiterer kurzer Aussprache bittet Oberbürgermeister Pelgrim, die Angelegenheit in den Fraktionen vorzuberaten, damit sie dann auf die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatsitzung gesetzt werden kann.

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