§ 41 - Gesamtentwicklungsplanung Schwäbisch Hall/ 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan; hier: Themenfelder I. Wohnen und II. Gewerbe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 11:15 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:


I. Wohnen
Die Verwaltung hat 2004 und 2005 eine grundsätzliche Studie über die Wachstums­chancen der Stadt Schwäbisch Hall anfertigen lassen. Diese wurde von Herrn Dr. Hölling, Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro IKOS und der Verwaltung ausgearbeitet. Im Sommer 2005 ist das Ergebnis der Projektstudie im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats in Würzburg vorgestellt und ausgiebig diskutiert worden.

Der Gemeinderat stimmte den Wachstums- und Entwicklungsprognosen der Studie dabei grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung, dieses Themenfeld in die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. In der Klausurtagung wurde gleichzeitig die Flächendisposition des umfangreichen Zuwachsprogramms für die einzelnen Siedlungsschwerpunkte vorgestellt. Das Konzept beinhaltete einen so genannten Untersuchungsbereich sowie die Aussage über den jeweiligen Flächenzuwachs in den Teilorten und der Kernstadt. Die vorgestellte Konzeption wurde vom Gemeinderat positiv aufgenommen.

In der Folgezeit hat die Verwaltung sowohl die technische Ver- und Entsorgung als auch die Realisierbarkeit im Hinblick auf den Grunderwerb geprüft. Im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortschaftsräten wurde eine neue Flächendisposition, die sich jedoch nur noch konkret auf den realen Flächenzuwachs beschränkt, ausgearbeitet.

Eine Sonderstellung nimmt hierbei die Ausweisung zwischen dem Teurershof und Gottwollshausen ein. Auf Empfehlung des Regionalverbandes, der seinerseits wiederum die Vorgehensweise mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt hatte, sollte die Stadt Schwäbisch Hall eine größere im Zusammenhang befindliche Siedlungsfläche ausweisen. Die Größe sollte gemäß der Empfehlung des Regionalverbandes bei etwa 30 ha liegen. Um diese Ausweisung zu ermöglichen, war die Aufgabe eines so genannten "regionalen Grünzuges" erforderlich. Nach längeren Diskussionen mit dem Regionalverband konnte für die Fläche zwischen dem Teurershof und Gottwollshausen ein Konsens erzielt werden. Der Verband hatte den früher geplanten regionalen Grünzug in der Fortschreibung des Regionalplanes bereits aufgegeben.

Die Größenordnung des ausgewiesenen Areals entspricht etwa 30 ha Wohnbaufläche.
Im Einzelnen sollen die Zuwachsflächen wie folgt zugeordnet werden:

Innenstadtnahes Wohngebiet (Teurershof/ Gottwollhausen)
Zusammen mit bereits ausgewiesenen Flächen stehen somit
Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich zur Verfügung
ca. 26 ha29 ha
Sulzdorf, nördliche Erweiterung Hallweg
Zusammen mit bereits ausgewiesenen Bereichen stehen somit
Entwicklungsflächen in diesem Bereich zur Verfügung
ca. 14,5 ha22 ha
Tüngental, nördliche Erweiterung Brunnenwiesen und Schönäcker
Zusammen mit bereits ausgewiesenem Areal stehen somit
Entwicklungsflächen in diesem Bereich zur Verfügung
ca. 13 ha15 ha
Bibersfeld, nördliche Erweiterung Kühnbach
Zusammen mit bereits ausgewiesenen Bereichen stehen somit
Entwicklungsflächen in diesem Bereich zur Verfügung
ca. 11,5 ha20 ha
Gailenkirchen, östliche Erweiterung Flur
Zusammen mit bereits ausgewiesenen Flächen stehen somit
Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich zur Verfügung
ca. 2,2 ha4 ha

Für das Gebiet der Langenfelder Ziegelhütte ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Fläche war in der 4. Fortschreibung als Wohnbauareal ausgewiesen, in der 5. Fortschreibung des F-Plans wurde eine Ausweisungsänderung in Form einer Sonderbaufläche vorgenommen. Diese soll wieder gänzlich als Wohnbaubereich ausgewiesen werden. Der Messgehalt beträgt ca. 3,5 ha.
Weiterhin werden in die Fortschreibung kleinere Flächenergänzungen, für die bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet ist, aufgenommen, wie z. B. Mittelhöhe.

II. Gewerbe
Die gewerbliche Entwicklung der Stadt wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig in den Westteil verlagert. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde zwischen den Partnern Rosengarten, Michelfeld und Schwäbisch Hall ein Gewerbegebiet südlich der Stadtheide generiert. Die Verwaltung hat bereits im Gemeinderat darüber berichtet. Der Flächengehalt dieser Gewerbegebietserweiterung beläuft sich auf etwa 45 ha. Hier liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Zielkonflikt mit der Ausweisung des Regionalplanes vor. Dieser hat im Rahmen seiner Festlegung der Gewerbegebietsschwerpunkte zwar die Stadtheide aufgenommen, jedoch die südliche Abgrenzung enger gefasst als im Konzept der Stadt. Um diesen Konflikt zu lösen, gibt es die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens oder den Antrag auf Änderung des Regionalplanes.

Aus Sicht der Verwaltung ist Letzteres sinnvoll, da die Zielsetzung der Stadt hierbei deutlicher definiert wird. Ein solches Antragsverfahren dauert 9 bis 12 Monate. Unter diesen Umständen sollte die Flächennutzungsplanung in zwei Verfahren - getrennt zwischen Wohnen und Gewerbe - aufgeteilt werden. Somit ist gewährleistet, dass die längere Diskussion um die Abweichung vom Regionalplan die Ausweisung der Wohnbauflächen nicht blockiert.

Die Erschließungssystematik für die Gewerbegebietserweiterung wurde weitgehend ausgearbeitet und stellt nach Auffassung der Verwaltung einen logischen Zusammenschluss mit den bestehenden Gewerbegebieten her. Insoweit ist es auch nicht sinnvoll, die Ausweisung der Gesamtentwicklungsfläche zu reduzieren.


Bürgermeister Stadel und Stadtplaner Neumann erläutern die Sitzungsvorlage und die Pläne dazu.

Stadtrat Neidhardt weist auf die Frischluftschneise für die Innenstadt hin, die durch die Bebauung des Katzenkopfes bereits eine andere Dimension erhalten hat und nicht vollkommen geschlossen werden sollte und dürfte.

Stadtrat Reber spricht sich für die Vorschläge der Verwaltung aus.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass ihre Fraktion heute noch nicht abschließend Stellung nehmen könne.

Stadtrat Vogt weist bezüglich der Gewerbebauplanung darauf hin, dass hier ebenfalls auf eine Frischluftschneise geachtet werden müsste - nämlich zwischen Raibach und Stadtheide für das Wohngebiet Hagenbach.
Er fordert außerdem den notwendigen Schutz und die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu dem Bereich um den Heidsee.

Stadträtin Herrmann bittet in diesem Zusammenhang um eine aktuelle Aufstellung über die zurzeit noch zur Verfügung stehenden Wohnbauplätze in Schwäbisch Hall und die zur Bebauung vorgesehenen Flächen.

Meine Werkzeuge