§ 281 - Annahme von Spenden (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe Anlage SV-Nr. 323/18: Spendenliste

Beschluss:

Die vorgelegten Spenden gemäß Anlage werden mit Dank angenommen.
(ohne Abstimmung)

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