§ 277 - Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe Touristik & Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2017 sowie Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2017 (öffentlich)

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Sachvortrag:

1) Schlussbericht

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Touristik & Marketing, Friedhöfe, Werkhof und Abwasserbeseitigung 2017 nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert.

Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen.

Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision

Stadtrat Weber begrüßt eine Prüfung durch den Fachbereich Revision vor einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse. Für alle vier Eigenbetriebe werde hiernach die Zustimmung empfohlen. Ferner gehe es um die Entlastungen der Betriebsleitungen. Stellungnahmen der Fachabteilungen zu den einzelnen Prüfbemerkungen werden künftig erbeten. Es gebe auch Anmerkungen wonach zum Teil seit Jahren Hinweise erfolgen. Dies häufe sich in den Bereichen der Seiten 9 bis 13 im Prüfbericht des Eigenbetriebs Werkhofs. Insbesondere an dieser Stelle fehle eine Stellungnahme der Beteiligten.

Stadtrat Kaiser kündigt eine Zustimmung seiner Fraktion an. Seit dem Jahr 2016 seien jedoch keine der zugesagten Verbesserungen umgesetzt worden. An mindestens acht Stellen sei der Hinweis enthalten, dass seit Jahren kritisierte Feststellungen der Rechnungsprüfung nicht umgesetzt wurden. An manchen Stellen wird angemerkt, dass der Nutzen in Frage gestellt oder der Aufwand zur Beseitigung der Kritikpunkte als zu hoch eingeschätzt werde. Dies könne man dem Gemeinderat mitteilen. Wenn die Auffassung der Fachbereiche stimme, brauche man nichts ändern. Bereits vor zwei Jahren habe er vorgeschlagen, dem Bericht eine Stellungnahme des Fachbereichs beizufügen, damit der Gemeinderats eine Einschätzung vornehmen könne. Es wird gebeten, ein Verfahren zu finden, welches befriedigender sei.

Oberbürgermeister Pelgrim kommt auf das angesprochene Beispiel auf den Seiten 9 bis 13 des Eigenbetriebs Werkhof zurück. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin Stadt keine klaren Vorgaben von Mengen und Häufigkeiten bei Aufträgen mache. Dies könne jedoch nicht dem Eigenbetrieb Werkhof zugerechnet werden und sei deshalb eigentlich kein Thema für den Prüfbericht des Eigenbetriebs Werkhof. Es falle jedoch an dieser Stelle auf. Auf den Seiten 9 bis 13 werde beschrieben, wie das prozesshafte Verhältnis zwischen den Stadtbetrieben und der Stadtverwaltung im engeren Sinne sei. Es gehe um den inneren Ablauf. Es bestand die Frage, ob man das Thema per Dispositionsrecht löse. In einem System, in dem man einen Auftrag in einem Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis abbilden wolle, sei man seit Jahren in der Tat nicht soweit das Auftraggeberverhalten auf Seiten der Stadt so ordentlich zu dokumentieren und zu planen, dass auf der Seite des Eigenbetriebs Werkhof oftmals die richtige Antwort komme. Hinsichtlich des Themas der Mehrstunden der Beschäftigten sei man in Teilen froh, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit seien, Überstunden zu leisten, da es aufgrund von Krankenstand und Rekrutierungsthematiken nicht einfach sei, den Sollstand vollzählig zu haben.

Stadtrat Kaiser schlägt vor, die Fachbereichsleitungen bei der Vorstellung des Berichts Erklärungen abgeben zu lassen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf Seite 11 im Bericht des Eigenbetriebs Werkhof, wonach das erstellte Konzept zur Stadtreinigung als positiv bewertet werde.

Fachbereichsleiterin Revision Bauer wirft ein, dass der Mindestinhalt von Rechnungen Anlass der Prüfung gewesen sei. Die Rechnungen seien mit Blick auf die Rechnungslegung nicht ausreichend. Die neue Gemeindeprüfungsordnung beschreibe, dass nicht nur eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu erfolgen habe, sondern auch die Prozesse zu prüfen seien. Sofern man Stellungnahmen von den Fachbereichen erhalte, arbeite man diese gerne ein. Da die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg den Fachbereich Revision wiederum prüfe, könne auf eine Aufnahme in den Bericht aus Sicht des Fachbereichs Revision nicht verzichtet werden, wenn der Grund der Anmerkung noch weiterhin bestehe.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass das Thema der Auftragsorganisation und der Leistungsbeschreibung ein langjähriges Thema sei. Der Bereich „Straßenbegleitgrün“ auf Seite 12 des Berichts zum Eigenbetrieb Werkhof wird angesprochen. Es handle sich um eine Zusatzarbeit zur täglichen Arbeit. Hierfür sei eine sehr umfangreiche Erhebung für ein Grünflächenkataster erforderlich. Erster Bürgermeister Klink pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei, dass die beauftragenden Einheiten Leistungen beschreiben müssen. Die Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse und der Daueraufträge stelle eine gemeinsame Arbeit dar. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Eigenbetrieb Werkhof eine neue Abteilungsleitung Grünanlagen erst einarbeiten musste und kurz darauf eine Vakanzzeit folgte. Die Stelle wurde anschließend neu besetzt. Nach der Einarbeitungszeit bestand wiederum eine Vakanz in der Abteilungsleitung Stadtplanung. In den letzten drei Jahren bestand insofern für beide betroffene Einheiten nicht die Möglichkeit konstant etwas erarbeiten zu können. Auf die Stellenbesetzungssituation im Bereich der Baumkontrolleure wird zudem hingewiesen. Erster Bürgermeister Klink sei jedoch guter Hoffnung, dass das Thema spätestens im übernächsten Prüfbericht nicht mehr aufgeführt werden müsse.

Stadtrat Härtig sieht den Fachbereich Revision als Bestandteil einer Demokratie. Im Umgang mit hoheitlichen Aufgaben müsse es Kontrollorgane geben. Hierdurch werde die Integrität der Stadtverwaltung gewährleistet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bedankt sich für die Arbeit des Fachbereichs Revision.

Stadtrat Baumann entgegnet gegenüber Stadtrat Kaiser, dass man in der Vergangenheit einen umfangreicheren Bericht begrüßt habe. Es werde jedoch begrüßt, wenn der Fachbereich Revision in einem ersten Durchgang mit den Fachbereichsleitungen einiges abklären würde, sodass sich der Umfang reduziere. Der vergleichbare „uneingeschränkte Bestätigungsvermerk“ werde erteilt. Die Auswirkungen auf das Betriebsklima werden angesprochen.

Oberbürgermeister Pelgrim betont die Wichtigkeit und die Bedeutung des Fachbereichs Revision. Es werden jedoch verschiedene Aufgaben in solch einem Bericht gebündelt. Eine Aufgabe stelle die klassische Rechnungsprüfung dar. Dies gehe mit der Integrität der Verwaltung und der Feststellung des Jahresabschlusses einher. Eine weitere Aufgabe setze sich mit dem Thema „Wirtschaftlichkeit“ und den „Prozessen“ auseinander. Auch die Rechtskonformität von Aufgaben werde geprüft. Es wird vorgeschlagen, den Bericht künftig in die jeweiligen Abschnitte „uneingeschränkter Bestätigungsvermerk“, „Lagebericht“ und „Anmerkungen über den Prozess der Beteiligten“ zu unterteilen.

Fachbereichsleiterin Revision Bauer wirft ein, dass der Fachbereich Revision sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten müsse. Diese sehen eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung vor. Es handelt sich um eine Gesamtprüfung. Die Schlussempfehlung beziehe sich auf den gesamten Bericht.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt auf den kleineren Umfang des Prüfberichts im Kreistags Bezug.

Fachbereichsleiterin Revision Bauer entgegnet, dass dort nicht alle Beauftragungen übertragen wurden.

Stadtrat Leibold ergänzt, dass er lieber einen dickeren Revisionsbericht lese, wie das Schwarzbuch der Steuerzahler. Man wolle sich in Letzterem nicht allzu oft wiederfinden.

Beschluss:

2) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse

Eigenbetrieb Touristik und Marketing

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
     

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Touristik und Marketing 1.993.756,68 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 709.829,00 €
    Umlaufvermögen 1.280.567,18 €
    Aktive Rechnungsabgrenzung 3.360,50 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.993.756,68 €
    Passiva  
    Eigenkapital 451.664,17 €
    Zuschüsse und Beiträge 621.064,83 €
    Rückstellungen 29.345,00 €
    Verbindlichkeiten 870.309,73 €
    Passive Rechnungsabgrenzung 21.372,95 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.993.756,68 €
       
    Jahresverlust/Kostenunterdeckung -969.090,63 €
       
    Summe der Erträge 1.080.061,52 €
    Summe der Aufwendungen -2.049.152,15 €
  1. Der Jahresverlust in Höhe von -969.090,63 € wird wie folgt verwendet:
    Der hoheitliche Verlust in Höhe von 335.580,98 € wird durch den von der Stadt Schwäbisch Hall gewährten Zuschuss abgedeckt. Der Verlust aus dem Wirtschaftsbetrieb beträgt -633.509,65 €, dieser kann durch den von der Stadt Schwäbisch Hall gewährten Zuschuss in Höhe von 950.000 € mit einem Betrag in Höhe von 614.419,02 € abgedeckt werden (950.000 € - 335.580,98 €). Der nicht über den Zuschuss der Stadt Schwäbisch Hall gedeckte gewerbliche Verlust, der vom Eigenbetrieb selbst getragen werden muss beträgt 19.090,63 €. Dieser wird im Folgejahr 2018 mit der Kapitalrücklage verrechnet.
    Die Stadt verzichtet auf eine Rückforderung des Zuschusses i. H. v. 11.873,71 € aus Vorjahren. Dieser wird der Kapitalrücklage zugeführt.

  2. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 entlastet.
    (einstimmig -30)
     

Eigenbetrieb Friedhöfe

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
     

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Friedhöfe 8.584.443,22 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 7.921.620,18 €
    Umlaufvermögen 662.823,04 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 8.584.443,22 €
    Passiva  
    Eigenkapital -99.254,16 €
    Zuschüsse und Beiträge 15.840,00 €
    Verbindlichkeiten 3.179.947,00 €
    Passive Rechnungsabgrenzung 5.487.910,38 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 8.584.443,22 €
       
    Jahresverlust/Kostenunterdeckung -377.047,36 €
       
    Summe der Erträge 576.473,69 €
    Summe der Aufwendungen -953.521,05 €
  1. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust des Jahres 2017 von -377.047,36 € wird mit dem Zuschuss der Stadt Schwäbisch Hall in Höhe von 400.000 € zur Verlustabdeckung verrechnet. Die überschüssige Vorauszahlung der Stadt in Höhe von 22.952,64 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und zur Stärkung des Eigenbetriebs in die Kapital- rücklage eingestellt.

  2. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 entlastet.
    (einstimmig -30)
     

Eigenbetrieb Werkhof

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Werkhof wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
     

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Werkhof 9.701.239,59 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 6.917.842,54 €
    Umlaufvermögen 2.783.397,05 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 9.701.239,59 €
    Passiva  
    Eigenkapital 3.419.883,01 €
    Zuschüsse und Beiträge 29.287,00 €
    Rückstellungen 202.419,03 €
    Verbindlichkeiten 6.049.650,55 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 9.701.239,59 €
       
    Jahresgewinn/Kostenüberdeckung 63.575,59 €
       
    Summe der Erträge 7.657.041,14 €
    Summe der Aufwendungen -7.593.465,55 €

 

  1. Der Jahresgewinn des Jahres 2017 von 63.575,59 € wird, zur Abdeckung von Verlusten in künftigen Jahren, auf neue Rechnung vorgetragen.

  2. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 entlastet.
    (einstimmig -30)

 

Eigenbetrieb Abwasser

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasser wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:
     

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Abwasser 62.674.559,32 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 59.556.133,12 €
    Umlaufvermögen 3.118.426,20 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 62.674.559,32 €
    Passiva  
    Eigenkapital -577.520,98 €
    Zuschüsse und Beiträge 14.792.090,58 €
    Rückstellungen 766.280,93 €
    Rückstellungen Ausgleich Kostenüberdeckung 2.699.052,31 €
    Verbindlichkeiten 44.994.656,48 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.674.559,32 €
       
    Jahresverlust/Kostenunterdeckung -577.520,98 €
       
    Summe der Erträge 8.090.193,24 €
    Summe der Aufwendungen -8.667.714,22 €

 

  1. Die Kostenunterdeckung bzw. der Jahresverlust des Jahres 2017 von 577.520,98 € wird bis zum Abschluss des Kalkulationszeitraums (2018) als handelsrechtlicher Verlust eingebucht. Dadurch ergibt sich ein negatives Eigenkapital.

  2. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2017 entlastet.
    (einstimmig -30)

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