§ 275 - Jahresabschluss der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH (Einzelgesellschaft) zum 31.12.2017 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Schwäbisch Hall und wurde am 19.06.2006 gegründet. Der Unternehmensgegenstand ist das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung gleich welcher Rechtsform, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Schwäbisch Hall haben.

Hierzu gehören zum Bilanzstichtag dem 31.12.2017:

- GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH
- HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
- Stadtwerke Schwäbisch Hall mbH.

Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH sowie die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH werden je zu 90 % von der SHB und zu 10 % direkt von der Stadt Schwäbisch Hall gehalten. An der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sind die SHB zu 90,33 % und die Stadt Schwäbisch Hall zu 9,67 % – jeweils unmittelbar – beteiligt.

Der Jahresabschluss der SHB zum 31.12.2017 einschließlich des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH geprüft und mit Datum vom 28.09.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Somit wird bestätigt, dass nach deren Beurteilung der Jahresabschluss durch die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspreche. Er vermittle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, zudem stehe der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittle ein insgesamt zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG ergaben zudem keinen Anlass zu Beanstandungen.

Nachfolgend die wichtigsten Bilanzzahlen; vertiefende Informationen können der beiliegenden Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2017 sowie dem Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 entnommen werden.

 

2017
(in T€)

2016
(in T€)

Veränderung
(in T€)

Anlagevermögen

68.630,00 €

65.030,00 €

3.600,00 €

Umlaufvermögen

15.113,42 €

9.286,26 €

5.827,16 €

Bilanzsumme

83.773,62 €

74.316,46 €

9.457,16 €

Eigenkaptial

82.972,43 €

72.988,87 €

9.983,56 €

Rückstellungen

190,65 €

373,54 €

-182,89 €

Verbindlichkeiten

610,54 €

954,06 €

-343,52 €

Jahresüberschuss

9.983,57 €

3.761,40 €

6.222,17 €

Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen aus dem Lagebericht:

Wie bereits in den Vorjahren konnte auch für das Geschäftsjahr 2017 ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden. Nach Abzug der Steuern verbleibt ein Jahresüberschuss von 9.983 TEUR.

Aus den Managementdienstleistungen, die die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH seit Februar 2015 an Tochterunternehmen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erbringt, hat die Gesellschaft in 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 222,5 TEUR erwirtschaftet. Die Ergebnisabführung der Organtöchter betrugen 10.023,20 TEUR.

Die Aufwendungen betrafen im Wesentlichen den Personal- und Sachaufwand für einen Geschäftsführer, welcher Managementdienstleistungen für andere Unternehmen erbrachte sowie Kosten für die Erstellung des Einzelabschlusses und des Konzerns der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH.

Aufgrund der Erträge aus den Gewinnabführungsverträgen in Höhe 10.023 TEUR ergibt sich nach Abzug aller Kosten ein Jahresüberschuss von 9.983 TEUR.

Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig und beträgt zum 31.12.2017 99,0 % (Vj: 98,2 %).

Im ablaufenden Geschäftsjahr wurden Investitionen ins Finanzanlagevermögen getätigt, wobei die Gesellschaft jederzeit in der Lage war, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Auch für 2018 sind im Wesentlichen Investitionen ins Finanzanlagevermögen geplant, deren Finanzierung durch den Jahresüberschuss erfolgt.

Zudem rechnet die Gesellschaft für das Jahr 2018 ebenfalls mit einem positiven Ergebnis.

Als wesentliche Risikofaktoren sind Reduzierungen der Beteiligungserträge anzusehen. Mögliche Gegenmaßnahmen zur Beherrschung und Reduzierung der Risiken wurden analysiert und – wo erforderlich und möglich – eingeleitet.

Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2017
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2017
Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass es sich mit ca. 10 Mio. € Überschuss um ein gutes Jahr 2017 handelte. Für die kommunalwirtschaftlichen Aktivitäten sei dies ein sehr positives Signal. Soweit man dies für das Jahr 2018 überblicken könne, erwarte man ein noch besseres Ergebnis. Oberbürgermeister Pelgrim bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Tochterunternehmen. Der Beschlussantrag wird im Detail vorgestellt.

Stadträtin Herrmann spricht an, dass die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH nicht mit dem Beschlussantrag übereinstimme. Aus diesem Grunde wird angekündigt, dem Beschlussantrag nicht zuzustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass man „verschiedene Hüte“ auf habe. Wenn der „eine Hut“ etwas anderes möchte als der „andere Hut“, müsse man auf der Holdingebene eine Lösung finden.

Stadtrat Schorpp spricht sich für eine Abwechslung im Hinblick auf die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers aus. Um eine separate Abstimmung des betreffenden Teils im Beschlussantrag wird gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass für das Jahr 2018 bereits vorbereitende Maßnahmen vorgenommen wurden. Die Aufnahme eines Punktes 8 wird angeregt, wonach für das Geschäftsjahr 2019 ein anderer Abschlussprüfer bestellt wird.

Stadtrat Schorpp erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Stadträtin Herrmann spricht sich ebenfalls für einen Wechsel aus.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Beschlussanträge Nr. 1 bis 5 zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse fasst:

1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wird festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 51.147,43 TEUR (Jahresüberschuss: 9.983,57 TEUR zzgl. Gewinnvortrag: 41.163,87 TEUR) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 3.000,00 TEUR.
4. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 300,00 TEUR.
5. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 6.500,00 TEUR.
(24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

- Oberbürgermeister Pelgrim übergibt die Sitzungsleitung an Ersten Bürgermeister Klink, welcher die Sitzungsleitung übernimmt -

Erster Bürgermeister Klink stellt anschließend den Beschlussantrag Nr. 6 zur Abstimmung:

6. Die Geschäftsführer der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH werden für das Jahr 2017 entlastet.
(27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

- Erster Bürgermeister Klink übergibt die Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Pelgrim welcher die Sitzungsleitung wieder übernimmt -

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag Nr. 7 sowie die Ergänzung unter dem Beschlussantrag Nr. 8 zur Abstimmung:

7. Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2018, einschließlich der Prüfung gemäß § 53 HGrG, wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH aus Schwäbisch Hall bestellt.
8. Für das Geschäftsjahr 2019 wird die Verwaltung beauftragt einen anderen Abschlussprüfer, einschließlich der Prüfung gemäß § 53 HGrG, zu bestellen.
(22 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)

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