28009673/meetingminutes/38886802/paragraph

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Aktuelle Version vom 20. März 2019, 11:52 Uhr

Sachvortrag:

Der bisherige zweite Geschäftsführer der 100 %-igen städtischen Holding SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH, Herr Johannes van Bergen, wird gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2017 (nö), seine Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2018 beenden.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft soll ab 01.01.2019 von drei Personen wahrgenommen werden, die, konform zu den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, gemeinschaftlich die Gesellschaft vertreten werden.

Herr Oberbürgermeister Pelgrim nimmt nach wie vor sein Amt der Geschäftsführung wahr. Für die beiden weiteren Geschäftsführerposten schlägt die Verwaltung vor, Herrn Ronald Pfitzer, zugleich u.a. Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und Herrn Oscar Gruber, zugleich Geschäftsführer der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH sowie städtischer Fachbereichsleiter Finanzen, zu berufen.

Stadtrat Weber führt aus, dass seine Fraktion den Vorschlag ausdrücklich unterstütze, da dies evtl. auch manche organisatorische Struktur vereinfache, welche man sonst zusätzlich schaffen müsste. Man gehe davon aus, dass Oberbürgermeister Pelgrim das Thema der Aufwandsentschädigung entsprechend regle.

Stadtrat Härtig bittet um eine moderate Gehaltsvorstellung in den Verhandlungen.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet mit dem Hinweis auf die Wortwahl „Aufwandsentschädigung“ bei.

Stadträtin Koch äußert Bedenken hinsichtlich der Kontrollfunktion des Beteiligungsmanagements im Falle einer Personenidentität. Ferner sei kein Beteiligungsmanagement für die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH vorgesehen. Aus diesem Grunde könne Stadträtin Koch dem Beschlussantrag nicht zustimmen. Es wird angefragt, ob die Aufwandsentschädigung mit einer Ehrenamtspauschale vergleichbar sein werde. Die Höhe des Personalaufwandes zwischen den Jahren 2014 und 2017 im Jahresabschluss wird thematisiert.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass sich in den angesprochenen Jahren die Struktur verändert habe. Zu Beginn habe es sich um eine Aufwandsentschädigung gehandelt, da SHB-Geschäftsführer van Bergen zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und er als Oberbürgermeister SHB-Geschäftsführer gewesen sei. In den Jahren danach wurde das Beschäftigungsverhältnis von van Bergen über die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH abgebildet. Es handelte sich um eine Managementvergütung, welche man als SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH wieder eingenommen habe. D.h. es stehe eine Einnahmeposition entgegen, welche von der Ahrtal-werke GmbH, der Solar Invest AG und weiteren Gesellschaften, refinanziert wurden. Dies habe nichts mit der Vergütung für die Tätigkeit von van Bergen als SHB-Geschäftsführer zu tun. Hinsichtlich der heute in Rede stehenden Größenordnung rede man wieder über eine Aufwandsentschädigung, da man nun wieder zwei Geschäftsführer habe, die an anderer Stelle ihr Hauptentgelt beziehen.

Stadträtin Koch erkundigt sich nach dem konkret angedachten Betrag.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die eingangs zitierte Größenordnung.

Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Pelgrim, wird damit beauftragt, Herrn Ronald Pfitzer und Herrn Oscar Gruber als Geschäftsführer der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH ab 01.01.2019 zu berufen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Hr. Pfitzer und Hr. Gruber über eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verhandeln und dem Gemeinderat zu berichten.
(26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

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