§ 272 - Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Da sich Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim für den Kreistag bewirbt, kann er den Vorsitz nicht übernehmen. Deshalb wird Herr Erster Bürgermeister Peter Klink als Vorsitzender vorgeschlagen. Als Stellvertreter wird wie bisher der für die Durchführung der Wahlen zuständige Fachbereichsleiter Manfred Gentner vorgeschlagen.

Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer auf 5 festzulegen.

Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Josef P. Wagner

Michaelstraße 21

Peter Grab

Neisseweg 79

SPD

Hansjörg Stein

Neustetterstraße 15

Anna Rosa Baum

Michaelstraße 123

FWV

Friedrich Bay

Grundwiesenweg 29

Jürgen Mahl

Mühlwiesen 7

FDP

Kristian Neidhardt

Gottwollshäuser Steige 9

Gundula Dinse-Preisendanz

An der Ziegelhütte 22

Grüne

Ulrike Seitz

Brenzstraße 8

Margarete Kießling

Alte Reifensteige 42

Anmerkung: Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten müsste nach § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung geheim mit Stimmzetteln gewählt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nach Abfrage fest, dass einer offenen Wahl nicht widersprochen wird und darüber hinaus seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ein Gemeindewahlausschuss mit 5 Beisitzerinnen/Beisitzern gebildet.
    (einstimmig -30)

  2. Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.
    (einstimmig -30)

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