§ 268/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Förderantrag „Natur nah dran“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist schon seit langem ein zentrales Thema kommunalen Handels bei der Entwicklung öffentlicher Grün- und Freiflächen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert daher in Zusammenarbeit mit dem NABU im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes über das Programm „Natur nah dran“ bereits seit 2016 Kommunen. Gegenstand des Förderprogramms ist die Umwandlung von Flächen in artenreiche Blumenwiesen oder blühende Wildstaudensäume.

Da sich die Verwaltung derzeit in der Entwicklung eines Grünflächenkonzeptes für die Stadt Schwäbisch Hall befindet, bietet es sich an, einen Förderantrag im Programm „Natur nah dran“ zu stellen.

Neben der Qualifizierung der Grün- und Freiflächen Schwäbisch Halls in Pflegestufen im Rahmen der Fortschreibung des Grünflächenkatasters und der Entwicklung von pflegeleichten, anpassungsfähigen Pflanzkonzepten in Form von Mischpflanzungen soll auch die Wieseneinsaat ein wichtiger Baustein des Konzeptes sein.

Im Zuge des Förderantrages wird die Verwaltung exemplarisch fünf Flächen als ersten Impuls für die ökologische Aufwertung von Grünflächen in artenreiche Blumenwiesen umwandeln. Parallel dazu sollen die Bürgerinnen und Bürger Schwäbisch Halls über Veranstaltungen und eine begleitende Berichterstattung über die Entwicklung der Flächen informiert und für eine ökologische Aufwertung von Grünflächen sensibilisiert werden. Die Umgestaltung der Grünflächen als naturnahe Flächen wird auch im Rahmen der Klimaschutzkampagne „für ein gutes Klima – Schwäbisch Hall“ eingebettet.

Die fünf ausgewählten Flächen befinden sich an Stadteingängen. Durch die Lage stellen diese Flächen einen Trittstein der Kulturlandschaft in die Stadt dar und werten die Bereiche durch den Blühaspekt in den Sommermonaten auf.

  • Fläche 1 - Crailsheimer Straße
  • Fläche 2 - Tüngentaler Straße
  • Fläche 3 - Tullauer Straße
  • Fläche 4 - Stuttgarter Straße
  • Fläche 5 - Gaildorfer Straße

Die Flächen wurden exemplarisch für die Antragstellung ausgewählt, da diese den Querschnitt an verkehrsbegleitenden Grünflächen im Stadtgebiet Schwäbisch Hall darstellen. Jede Fläche besitzt unterschiedliche Standortansprüche. Neben Niederschlag, Klima und Boden sind die örtlichen Gegebenheiten maßgeblich für eine erfolgreiche Umwandlung von artenarmen Flächen hin zu artenreichen Blumenwiesen.

Ziel der Verwaltung ist es, im Rahmen des fünfjährigen Förderprogramms ein Saatgut zu entwickeln, welches jeweils auf die Standorttypen der Beispielflächen angepasst ist. Hierfür werden bereits erste Gespräche mit Saatgutherstellern geführt, um bei erfolgreicher Aufnahme ins Programm im Jahr 2019 mit der Umwandlung der Flächen zu starten.

Die Kostenschätzungen für diese Maßnahmen liegen bei 30.000 €. Der Zuwendungs-betrag beträgt 50% max. 15.000 €.

Im Rahmen der Erstellung des Grünflächenkonzepts für die Stadt Schwäbich Hall sollen weitere Flächen definiert werden, welche nach der Testphase im Rahmen des Förderprogramms in artenreiche Blumenwiesen umgewandelt werden. Diese Flächen bilden in Zukunft einen wichtigen Baustein für die biologische Vielfalt des Stadtraums und des Grün- und Freiflächenverbunds, der nicht am Ortsrand endet.

Der Antrag wird nach Beschluss am 12.12.2018 eingereicht. Bewerbungsfrist ist der 31.12.2018.

30.000 € stehen im Ergebnishaushalt im Budget 42121500 zur Verfügung.

Anlage: Förderantrag

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass er ergänzend den Auftrag erteilt habe, die Gestaltung der Kreisverkehre in den Blick zu nehmen.

Stadtrat Reber bedankt sich, dass der Antrag der CDU-Fraktion aus der letzten Haushaltsberatung aufgenommen wurde. Dies stelle einen guten Einstieg dar.

Stadträtin Niemann begrüßt den Vorschlag auf kleinen Parzellen auszuprobieren, was sich als standortgerecht erweist. Es gebe hierzu auch Modellprojekt an der Autobahn im Hohenlohekreis. Es wird angefragt, wann eine Ausdehnung auf größere Flächen angedacht sei.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu berichtet, dass Stadtplanungsmitarbeiterin Hofmann das Thema „Blühmischung“ zusammen mit dem Saatguthersteller entwickeln werde. Es werde bis zu zwei Jahre dauern bis man die Saatgutmischungen definiert habe. Dann habe man eine Grundlage um entscheiden zu können, in welchen weiteren Bereichen man eine Blühwiese anlegen könne. Das Thema „Mischplanzungen“ werde man zusammen mit dem Eigenbetrieb Werkhof im Jahr 2019 angehen. Hierzu seien drei Workshops und Probepflanzungen im Stadtgebiet geplant.

Stadtrat Sakellariou zeigt sich gespannt, was an der Schwäbisch Haller Saatgutmischung das Besondere sein werde.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 18.28 Uhr am Ratstisch Platz -

Stadtrat Reichert erinnert daran, dass man bereits im Bereich des Wohnbaugebietes Breiteich eine naturnahe Wiese angelegt habe. Man sehe hier sechs Monate lang nichts außer sehr hoch stehendes Gras. Eine Infotafel zur Erläuterung gegenüber der Bevölkerung wird deshalb angeregt. Um Erfassung des Pflegeaufwandes wird gebeten. Das Ergebnis sollte mit den umsetzenden Personen besprochen werden. Es handle sich um eine ganz andere Optik im Vergleich zur bisherigen Situation. Es wird angeregt, eine der Flächen an einen Dienstleister zu übergeben, um einen Vergleich hinsichtlich des Pflegeaufwandes zu haben.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu berichtet, dass eine Einbettung in eine gezielte Kampagne angedacht sei. Der ökologische Mehrwert soll aufgezeigt werden.

Stadtrat Reichert nimmt darauf Bezug, dass nach dem Verblühen das verdorrte Gras zu sehen ist. Irgendwann komme jedoch auch das Mulchgerät. Die hieraus entstehende Optik sei „erklärenswert“.

Stadträtin Koch bezieht sich auf den Wortlaut der Sitzungsvorlage, wonach der Antrag nach Beschlussfassung im Gemeinderat am 12. Dezember eingereicht werde. Der Beschlussantrag laute „Kenntnisnahme“.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es bei einer Kenntnisnahme bleibe. Die Verwaltung wolle den Antrag gerne einreichen. Die Befassung im heutigen Bau- und Planungsausschuss wird insofern als ausreichend angesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Beantragung eines Förderantrags zu.
(einstimmig -19)

 

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