§ 263/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 hat Stadträtin Jutta Niemann im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verschiedene Maßnahmen beantragt, damit sich die Stadtpolitik verstärkt an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) ausrichtet (s. Anlage).

Die Stadtverwaltung steht vollumfänglich hinter diesen Zielen, die auch von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet wurden. Deshalb ist das Thema nachhaltige und ökologische Entwicklung schon seit vielen Jahren ein zentraler Punkt kommunalen Handelns. Beispielhaft seien die Energieerzeugung der Stadtwerke auf Basis erneuerbarer Energien und die Tätigkeiten des Klimaschutz- und des Energiebeauftragten, die auf eine Energievermeidung als zweiten Faktor einer ökologisch nachhaltigen Energiepolitik zielen, genannt. Auch andere Bereiche, wie gleiche Bildungschancen für alle oder soziale Gerechtigkeit sind Handlungsschwerpunkte.

Zu Punkt 1:
Die Stadt wird die Resolution unterzeichnen.

Zu Punkt 2:
Der N! Check wurde von kommunalen Vertretern in Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erarbeitet. Er befindet sich derzeit noch in verschiedenen Kommunen in der Pilotphase und ist deshalb öffentlich noch nicht frei zugänglich. Der Stadtverwaltung konnte aber schon Einblick nehmen.

Der N!-Check dient nicht als abschließende Bewertung eines Vorhabens auf Nachhaltigkeit. Vielmehr zeigt er kurz und prägnant die Auswirkungen eines Vorhabens in den verschiedenen Handlungsfeldern auf. Der N!-Check ermöglicht einen umfassenden Überblick und zeigt auf, welche Handlungsfelder noch nicht oder nicht ausreichend bearbeitet wurden. Er kann deshalb vor allem in der Bearbeitungsphase eines Vorhabens eingesetzt werden, um festzustellen, ob alle Aspekte beachtet werden. Je früher der N!-Check für ein Projekt angewendet wird, desto eher besteht die Chance, verändernd einzuwirken.

Die Stadtverwaltung wird den N! Check prüfen und gegebenenfalls an einem Projekt testen. Dem Gemeinderat wird dazu im ersten Quartal 2019 Bericht erstattet.

Zu Punkt 3:
Von den städtischen Tochterunternehmen wird derzeit kein förmlicher Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Allerdings wird z.B. in Geschäftsberichten auf dieses Thema eingegangen. Wenn ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden soll, muss zunächst grundsätzlich entschieden werden, ob dies jedes städtische Tochterunternehmen eigenständig macht, oder ob eine übergreifende Darstellung erfolgen soll. Das Thema wird in der SHB besprochen und die Ergebnisse dem Gemeinderat berichtet.

Anlage: Antrag vom 25.10.2018
Anlage: Agenda für Nachhaltige Entwicklung

Stadträtin Bergmann erkundigt sich, ob die SHB Schwäbisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbH externe Berater hinzuziehen wird. Ferner wird angefragt, ob vorgesehen sei den Gemeinderat bei der Auswahl der Verfahren zu beteiligen.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass man im Kreis der SHB-Geschäftsführer und den Geschäftsführern der unmittelbar nachgeordneten Unternehmen das Thema diskutiert habe. Im Bereich der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mache man sich hierzu auch formalrechtlich Gedanken. Man sei übereingekommen, dass es Sinn mache, sich mit dem Thema ganzheitlich zu befassen. Es bestehe die Überlegung einen gemeinsamen Bericht zu erstellen. Eine Zusammenarbeit mit Externen werde nicht ausgeschlossen. Man sei wohlwollend auf diese Idee aufgesprungen. Man werde erneut berichten, wenn man wisse, wie man das Thema operativ umsetzen könne.

Beschluss:

Kenntnisnahme.
(ohne Abstimmung)

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