§ 244 - Anpassung der Mandatsbesetzung für den Verwaltungs- und Finanzausschuss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 in einem ersten Schritt die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen auf Basis der als Anlage beiliegenden Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers entsprechend der prozentualen Verteilung im Gemeinderat festgelegt.

Nach § 4 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung besteht der Verwaltungs- und Finanzausschuss aus 16 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.

Aufgrund gleicher Höchstzahlen wurde der 16. Platz zwischen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der fraktionslosen Stadträtin Koch in der Gemeinderatssitzung am 10.10.2018 über das Losverfahren vergeben. Zum Zuge kam hierbei Frau Stadträtin Koch.

Hiernach ergibt sich folgende Verteilung der Sitze:

Bezeichnung der Fraktion

Anzahl der Sitze

CDU

4

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

SPD

3

FWV

3

FDP

1

Koch (fraktionslos)

1

Gesamt:

16

 

In einem zweiten Schritt soll nun im Wege der Einigung über die von den Fraktionen vorgenommenen Benennung der Mitglieder und Stellvertreter/innen eine Beschlussfassung herbeigeführt werden:

Bezeichnung der Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Frank

Weber

 

Härterich

Reber

 

Rabe

Dr. Graf v. Westerholt

 

Stutz

Reichert

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Härtig

Herrmann

 

Leibold

Niemann

 

Bergmann

Feucht

 

Jörg-Unfried

Walter

SPD

Kaiser

Sakellariou

 

Schorpp

Wanner

 

Nestl

Rempp

FWV

Felger

Baumann

 

Waller

Bay

 

Schmalzriedt

Gehrke

FDP

Preisendanz

Neidhardt

fraktionslos

Koch

----------

 

Kommt auf dieser Basis kein einstimmiger Beschluss zustande, kann jeder Gemeinderat für den Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Wahlvorschlag einreichen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, findet eine Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste statt. Für diesen Fall bitten wir die Fraktionen, eine Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder festzulegen. Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist eine Mehrheitswahl durchzuführen.

Anlage: Berechnungsmatrix nach Sainte-Lague/Schepers

Beschluss:

Der Neubesetzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird entsprechend der Nominierung der jeweiligen Fraktion im Wege der Einigung zugestimmt.
(einstimmig -33)

 

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