§ 231 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Leibold nimmt um 17.45 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.

Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.

Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20% Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten zum 01.01.2017 und 01.01.2018 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 13% erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die im Vergleich zur ursprünglichen Annahme deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge zu verschieben und in kleinen Schritten nicht vor 2021 vollständig umzusetzen.

Angesichts der politischen Diskussion auf Bundesebene sieht der Verwaltungsvorschlag auch keine Anhebung des Deckungsbeitrags für 2019 vor. Mit den in der Anlage ausgewiesenen neuen Elternentgelten werden allenfalls die steigenden Personal- und Sachkosten ausgeglichen.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std tägl.)
bedeutet dies eine Steigerung von
bisher 127 € um 8 € auf 135 € pro Monat.

Die tägliche 6 Stunden Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
erhöht sich von
bisher 284€ um 18 € auf 302 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 64 € um 4 € auf 68 € pro Monat. Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 142 € um 9 € auf 151 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 % Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Anlage: Entgelttabelle, Stand: 21.09.18

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt auf die Berichterstattung im Haller Tagblatt sowie deren Gewichtung Bezug und verweist darauf, dass die Gemeinde Michelfeld zum Jahreswechsel die Elternentgelte um 10 Prozent erhöhen werde. Hierüber sei nur in einer Randnotiz berichtet worden.

Stadtrat Rabe kündigt an, der Sitzungsvorlage nicht zustimmen zu wollen. Eine gänzliche Abschaffung der Elternentgelte wird angeregt.

Stadtrat Kaiser berichtet, dass sich seine Fraktion nochmals intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Im Hinblick auf die Entwicklungen auf Bundesebene sowie den Entwicklungen in Bayern möchte man sich in Richtung „Abschaffung der Elternentgelte“ positionieren. Man werde deshalb der Sitzungsvorlage nicht zustimmen. Beim Thema Qualitätsverbesserung liege man in Baden-Württemberg hinsichtlich des Betreuungsschlüssels ohnehin an der Spitze. Die Gelder, die der Bund den Ländern zur Verfügung stelle, könne man in Baden-Württemberg nach Ansicht von Stadtrat Kaiser in die Beitragsfreiheit stecken. Die Positionen der „grünen“ Landesregierung und die Äußerungen der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Stadtrat seien „erstaunlich“. Es sei unglaubwürdig, wenn man sage, was in Stuttgart gemacht werde, gehe einen nichts an.

- Stadtrat Schorpp nimmt um 17.50 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Rempp nimmt um 17.50 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Härtig entgegnet, dass das Landes bei der Kindergartenfinanzierung viel in „Qualität“ bei der Ausbildung der Fachkräfte, in die inklusiven Betreuung und die Sprachförderung investiere. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sei seit Jahren mit Stadträtin Rabe hinsichtlich der Elternentgelte einer Meinung. Es gebe Menschen, welche nach der Familienphase wieder in Teilzeit zu arbeiten beginnen. Auf Nachfrage warum man nicht mehr arbeite, würde geantwortet werden, dass in diesem Fall die Elternbeiträge auch mehr kosten würden. Es wird dafür geworben, Kindertageseinrichtungen zu Bildungseinrichtungen aufzuwerten. Eine Entgeltfreiheit wird als Imagegewinn für die Stadt angesehen. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werde aus diesem Grunde der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

Stadtrat Preisendanz weist darauf hin, dass egal welche Regierung in Baden-Württemberg an der Macht gewesen sei, diese sich nicht den Bundesländern angeschlossen habe, welche eine Entgeltfreiheit eingeführt hätten. Es wird die Meinung vertreten, dass eigentlich die Elternetgelte abgeschafft gehören. Dies müsse jedoch vom Land kommen, damit die Kindergärten in reichen und ärmeren Kommunen gleichmäßig finanziert werden können. Wenn man in Schwäbisch Hall öffentliche Kindergärten entgeltfrei stelle, würde man private Träger in die Bredouille bringen. Die Stadt Schwäbisch Hall dürfe aus diesem Grunde nicht alleine „vorpreschen“.

Stadtrat Waller verweist darauf, dass man über die Sitzungsvorlage zu entscheiden habe. Auf die Vorsorge des Landkreises im Rahmen der Jugendhilfe für einen Ausgleich zu schaffen wird hingewiesen. Aufgrund der Absicherung der finanziell enger gestellten Familien durch den Landkreis und vor dem Hintergrund, dass man gewährleisten wolle, dass die Einrichtungen und die darin Beschäftigten ihr Engagement mit gutem Gewissen weiterführen können, stimme man der Sitzungsvorlage zu.

Stadträtin Koch erklärt, dass man die Stadt Schwäbisch Hall aufgrund des Bilanzvolumens nicht mit der Gemeinde Michelfeld vergleichen könne. Es wird die Ansicht vertreten, dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ihr Amt unabhängig von der jeweiligen Partei auf Bundes- oder Landesebene ausüben können. Stadträtin Koch spricht sich dafür aus, den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats hinsichtlich der Elternentgelten zu revidieren, da man damals nicht absehen konnte, dass die Tariferhöhungen in so gravierendem Maße erfolgen würden. Eine einkommensabhängige Lösung wird ebenfalls als Möglichkeit angesehen, um mittlere Einkommen zu entlasten.

- Stadtrat Waller verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Stadtrat Schorpp entschuldigt sich für seine Verspätung, sodass er die Diskussion nicht von Beginn an verfolgen konnte. Es stimme nicht, dass die heutige Beschlussfassung unabhängig vom Land und Bund gesehen werden kann. Andere Bundesländer würden dies vormachen. Auf Landesebene habe man in Baden-Württemberg nicht verinnerlicht, dass es sich bei Kindertageseinrichtungen um Bildungseinrichtungen handle, sodass man sich wehre Geld zu geben. Es gebe verschiedene Gründe, weshalb man Geld geben könne. Das „Kita-Gesetz“ trete ab 1.01.2019 in Kraft. In diesem Zusammenhang werden 5,5 Milliarden bis zum Jahr 2022 zur Unterstützung der Länder in Sachen Kindertagesstätten bereitgestellt. Neben der Qualitätserhöhung und Erhöhung der Attraktivität des Erzieherinnenberufes, gehe es in dem Gesetz auch um mehr Chancengleichheit für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel. Es gehe um eine finanzielle Entlastung aller Eltern. Insofern habe sich die politische Großwetterlage deutlich geändert. Es werde ausdrücklich die Beitragsfreiheit und/oder eine soziale Staffelung im Gesetz genannt. Er habe vor 30 Jahren eine soziale Staffelung für die SPD-Fraktion vorgeschlagen. Dies sei mit großer Mehrheit seiner Zeit abgelehnt worden. Es sei nicht nur Sache der Kommune. Das Land sei nach Ansicht von Stadtrat Schorpp zuständig für die „Bildung“. Wenn man sage, es handle sich um eine Bildungseinrichtung, sollte man sich an entgeltfreien Bundesländern wie Berlin und Rheinland-Pfalz orientieren. In den Bundesländern Niedersachsen und Hessen gebe es eine Entgeltfreiheit für Kinder ab drei Jahren. In Brandenburg sei das letzte Kindergartenjahr entgeltfrei. Dies gelte auch für Nordrhein-Westfalen. Es wird die Frage aufgeworfen, warum dies im „grün-schwarz“ regierten, reichen Bundesland Baden-Württemberg nicht gehen sollte. Es handle sich um eine landespolitische Entscheidung, wenn man über Bildung rede. In Bayern kippe die Thematik ebenfalls durch die Freien Wähler. Es seien nur die Bundesländer Bayern und Sachsen, welche sich „stur“ gestellt hätten. Alle anderen Bundesländer hätten sich bewegt. Es gebe ferner eine „Bertelsmannuntersuchung“ wonach Familien mit weniger als 60% des Nettohaushaltseinkommens mit 10% ihres Haushaltsnettoeinkommens für Kitagebühren aufkommen müssen. Dies sei nach Ansicht von Stadtrat Schorpp wahnsinnig viel. Für Familien, welche knapp über der Grenze für Sozialleistungen liegen, seien 10% des Nettohaushaltseinkommens viel Geld. Heute habe er in der Zeitung gelesen, dass Baden-Württemberg erfreulicherweise zwei Milliarden an Mehreinnahmen durch Steuern habe und diese auf verschiedene Ressorts verteilt werde. Er frage sich, wo die Kindertageseinrichtungen berücksichtigt seien. Man werde als SPD-Fraktion konsequent weiterhin den Weg der Entgeltfreiheit verfolgen. Man fordere das Land Baden-Württemberg dringend auf, den Kommunen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Man solle sich an den anderen Bundesländern ein Beispiel nehmen. Es wird Stadtrat Kaiser beigepflichtet, dass man aus den genannten Gründen eine Erhöhung der Elternentgelte im Moment ablehne.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass ein Beschluss des Gemeinderats vorliege, welcher auf Anregung der CDU-Fraktion zustande kam. Dieser Beschluss stelle einen Handlungsauftrag an die Verwaltung dar, welcher dazu führe, dass Sitzungsunterlagen bereitgestellt werden. Den Handlungsauftrag könne man nach Ansicht der Verwaltung nicht im vollen Umfang erfüllen, da die Anpassung der Gebühren so groß wäre, dass man diese für nicht vertretbar halte. Aus diesem Grunde habe man vorgeschlagen, aufgrund gestiegener Kosten nur den Status quo abzusichern. Die gleiche Argumentation zum Anstieg der Strompreise werde hingegen von allen im Aufsichtsrat getragen. Dies stelle noch viel mehr ein Grundversorgungsauftrag dar. Oberbürgermeister Pelgrim habe den Eindruck, dass es eine symbolische Diskussion werde. Wenn es sich um einen Bildungsauftrag handle, sei es eine Landesaufgabe analog zu den Schulen. Seit Bestehen des Bundeslandes Baden-Württemberg hätten sich alle Landesregierungen gegen diesen Bildungsauftrag entschieden; die jetzige Landesregierung nochmals explizit mit der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt. Selbst die Frage nach einer Kofinanzierung im Sinne der Betriebskosten in Höhe von 63%, die bei der U3-Betreuung als Auftrag zu einem Rechtsanspruch geführt habe, werde durch eine Deckelung im nächsten und übernächsten Jahr nochmals aufkommen. Man rede über geplante 1,7 Mio. € an Einnahmen über „Kitagebühren“ für den städtischen Haushalt. Wenn man eine Entgeltfreiheit weiterverfolgen wolle, müsse man einen Deckungsvorschlag bringen. Dieser liege gegenwärtig nicht vor. Der Haushaltsplan sei jedoch beschlossen. Hierin sei eine Entgeltanpassung vorgesehen.

Stadträtin Koch schlägt vor, den Gewinn der SHB Schwäbisch Hall Beteiligungsgesellschaft mbh als Deckungsvorschlag heranzuziehen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt nochmals, dass es um die Frage gehe, ob der Steuerzahler die Kosten trage oder ob es der Gebührenzahler in Teilen bezahle. Wenn man auf Dauer eine Entgeltfreiheit haben möchte, bedeute dies, dass dies der Steuerzahler leisten müsse. Die Stadtverwaltung sei nur Sachwalter.

Stadtrat Bay wirft ein, dass er sich wundere, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die Tageseinrichtung für Kinder bringen, wenn diese in der näheren Umgebung wohnen und dann die Höhe des Elternentgelts als kritisch ansehen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Zum 01.01.2019 werden die Elternentgelte, für die Tageseinrichtungen für Kinder wie in der Anlage dargestellt, festgesetzt.

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