§ 231 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2019, - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.

Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.

Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20% Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten zum 01.01.2017 und 01.01.2018 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 13% erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die im Vergleich zur ursprünglichen Annahme deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge zu verschieben und in kleinen Schritten nicht vor 2021 vollständig umzusetzen.

Angesichts der politischen Diskussion auf Bundesebene sieht der Verwaltungsvorschlag auch keine Anhebung des Deckungsbeitrags für 2019 vor. Mit den in der Anlage ausgewiesenen neuen Elternentgelten werden allenfalls die steigenden Personal- und Sachkosten ausgeglichen.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std tägl.)
bedeutet dies eine Steigerung von
bisher 127 € um 8 € auf 135 € pro Monat.

Die tägliche 6 Stunden Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
erhöht sich von
bisher 284€ um 18 € auf 302 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 64 € um 4 € auf 68 € pro Monat.
Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 142 € um 9€ auf 151 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 % Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Anlage: Entgelttabelle, Stand: 21.09.18

Beschluss:

Zum 01.01.2019 werden die Elternentgelte, für die Tageseinrichtungen für Kinder wie in der Anlage dargestellt, festgesetzt.
(ohne Abstimmung)

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