§ 229 - Erlass einer neuen Feuerwehr-Entschädigungssatzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr vom 17.12.2014 muss unter anderem aufgrund der am 17.12.2015 erfolgten Änderung des Feuerwehrgesetzes und Änderungen bei der steuerlichen Behandlung der Entschädigung neu gefasst werden.

Außerdem ist eine Anpassung der seit 2014 unveränderten Entschädigungssätze erforderlich. Zur Orientierung dient eine gemeinsame Empfehlung des Städtetags, des Gemeindetags und des Feuerwehr-Verbandes Baden-Württemberg. Der beigefügte Satzungsentwurf ist mit dem Feuerwehr-Ausschuss abgestimmt. Der Entschädigungssatz für Einsätze soll demnach von bisher 13,00 € auf 16,00 € pro Stunde erhöht werden. Dieser Satz liegt einen Euro über der Empfehlung der Verbände. Im Gegensatz dazu, liegt der Vorschlag der Feuerwehr für die zusätzliche Entschädigung der in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und der über das übliche Maß hinausgehenden Tätigkeiten, weit unter den empfohlenen Sätzen. Die Entschädigungssätze nach § 3 Absatz 5 für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen sind mit dem Vorschlag identisch.

Die Neuregelung soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Es muss mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 36.000,00 € jährlich gerechnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall ein großes Einsatzspektrum abdeckt, von der Brandbekämpfung über technische Hilfeleistung bis zu Gefahrguteinsätzen und Spezialaufgaben. Dies führt in Verbindung mit einem hohen Technikeinsatz auch zu einem außergewöhnlich hohen Ausbildungsbedarf. Auch im Rahmen der Überlandhilfe wird von der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall großes Know-How erwartet. Es ist ein Glücksfall, dass die über 400 Einsätze jährlich noch von Ehrenamtlichen geleistet werden können und die Arbeitgeber den Einsatz während der Arbeitszeit zulassen.

Anlage 1: Zusammenstellung Entschädigungssätze nach § 4
Anlage 2: Entwurf Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der beigefügte Entwurf wird als Satzung beschlossen.
(ohne Abstimmung)

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