28009571/meetingminutes/36844820/paragraph

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Die Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung der ehrenamtlich t&auml;tigen Angeh&ouml;rigen der Gemeindefeuerwehr vom 17.12.2014 muss unter anderem aufgrund der am 17.12.2015 erfolgten &Auml;nderung des Feuerwehrgesetzes und &Auml;nderungen bei der steuerlichen Behandlung der Entsch&auml;digung neu gefasst werden.</p>
 
Die Satzung &uuml;ber die Entsch&auml;digung der ehrenamtlich t&auml;tigen Angeh&ouml;rigen der Gemeindefeuerwehr vom 17.12.2014 muss unter anderem aufgrund der am 17.12.2015 erfolgten &Auml;nderung des Feuerwehrgesetzes und &Auml;nderungen bei der steuerlichen Behandlung der Entsch&auml;digung neu gefasst werden.</p>
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Au&szlig;erdem ist eine Anpassung der seit 2014 unver&auml;nderten Entsch&auml;digungss&auml;tze erforderlich. Zur Orientierung dient eine gemeinsame Empfehlung des St&auml;dtetags, des Gemeindetags und des Feuerwehr-Verbandes Baden-W&uuml;rttemberg. Der beigef&uuml;gte Satzungsentwurf ist mit dem Feuerwehr-Ausschuss abgestimmt. Der Entsch&auml;digungssatz f&uuml;r Eins&auml;tze soll demnach von bisher 13,00 &euro; auf 16,00 &euro; pro Stunde erh&ouml;ht werden. Dieser Satz liegt einen Euro &uuml;ber der Empfehlung der Verb&auml;nde. Im Gegensatz dazu, liegt der Vorschlag der Feuerwehr f&uuml;r die zus&auml;tzliche Entsch&auml;digung der in der Aus- und Fortbildung t&auml;tigen Angeh&ouml;rigen der Gemeindefeuerwehr und der &uuml;ber das &uuml;bliche Ma&szlig; hinausgehenden T&auml;tigkeiten, weit unter den empfohlenen S&auml;tzen. Die Entsch&auml;digungss&auml;tze nach &sect; 3 Absatz 5 f&uuml;r die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrg&auml;ngen sind mit dem Vorschlag identisch.</p>
 
Au&szlig;erdem ist eine Anpassung der seit 2014 unver&auml;nderten Entsch&auml;digungss&auml;tze erforderlich. Zur Orientierung dient eine gemeinsame Empfehlung des St&auml;dtetags, des Gemeindetags und des Feuerwehr-Verbandes Baden-W&uuml;rttemberg. Der beigef&uuml;gte Satzungsentwurf ist mit dem Feuerwehr-Ausschuss abgestimmt. Der Entsch&auml;digungssatz f&uuml;r Eins&auml;tze soll demnach von bisher 13,00 &euro; auf 16,00 &euro; pro Stunde erh&ouml;ht werden. Dieser Satz liegt einen Euro &uuml;ber der Empfehlung der Verb&auml;nde. Im Gegensatz dazu, liegt der Vorschlag der Feuerwehr f&uuml;r die zus&auml;tzliche Entsch&auml;digung der in der Aus- und Fortbildung t&auml;tigen Angeh&ouml;rigen der Gemeindefeuerwehr und der &uuml;ber das &uuml;bliche Ma&szlig; hinausgehenden T&auml;tigkeiten, weit unter den empfohlenen S&auml;tzen. Die Entsch&auml;digungss&auml;tze nach &sect; 3 Absatz 5 f&uuml;r die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrg&auml;ngen sind mit dem Vorschlag identisch.</p>
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Die Neuregelung soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Es muss mit zus&auml;tzlichen Haushaltsmitteln in H&ouml;he von ca. 36.000,00 &euro; j&auml;hrlich gerechnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Freiwillige Feuerwehr Schw&auml;bisch Hall ein gro&szlig;es Einsatzspektrum abdeckt, von der Brandbek&auml;mpfung &uuml;ber technische Hilfeleistung bis zu Gefahrguteins&auml;tzen und Spezialaufgaben. Dies f&uuml;hrt in Verbindung mit einem hohen Technikeinsatz auch zu einem au&szlig;ergew&ouml;hnlich hohen Ausbildungsbedarf. Auch im Rahmen der &Uuml;berlandhilfe wird von der Freiwilligen Feuerwehr Schw&auml;bisch Hall gro&szlig;es Know-How erwartet. Es ist ein Gl&uuml;cksfall, dass die &uuml;ber 400 Eins&auml;tze j&auml;hrlich noch von Ehrenamtlichen geleistet werden k&ouml;nnen und die Arbeitgeber den Einsatz w&auml;hrend der Arbeitszeit zulassen.</p>
 
Die Neuregelung soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Es muss mit zus&auml;tzlichen Haushaltsmitteln in H&ouml;he von ca. 36.000,00 &euro; j&auml;hrlich gerechnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Freiwillige Feuerwehr Schw&auml;bisch Hall ein gro&szlig;es Einsatzspektrum abdeckt, von der Brandbek&auml;mpfung &uuml;ber technische Hilfeleistung bis zu Gefahrguteins&auml;tzen und Spezialaufgaben. Dies f&uuml;hrt in Verbindung mit einem hohen Technikeinsatz auch zu einem au&szlig;ergew&ouml;hnlich hohen Ausbildungsbedarf. Auch im Rahmen der &Uuml;berlandhilfe wird von der Freiwilligen Feuerwehr Schw&auml;bisch Hall gro&szlig;es Know-How erwartet. Es ist ein Gl&uuml;cksfall, dass die &uuml;ber 400 Eins&auml;tze j&auml;hrlich noch von Ehrenamtlichen geleistet werden k&ouml;nnen und die Arbeitgeber den Einsatz w&auml;hrend der Arbeitszeit zulassen.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:A1_Entsch&auml;digungss&auml;tze.pdf{{!}}Zusammenstellung Entsch&auml;digungss&auml;tze nach &sect; 4]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:A1_Entsch&auml;digungss&auml;tze.pdf{{!}}Zusammenstellung Entsch&auml;digungss&auml;tze nach &sect; 4]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_Feuerwehr-Entsch&auml;digungssatzung_neu081018.pdf{{!}}Entwurf Feuerwehr-Entsch&auml;digungssatzung]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_Feuerwehr-Entsch&auml;digungssatzung_neu081018.pdf{{!}}Entwurf Feuerwehr-Entsch&auml;digungssatzung]]</p>
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Der beigef&uuml;gte Entwurf wird als Satzung beschlossen.<br />
 
Der beigef&uuml;gte Entwurf wird als Satzung beschlossen.<br />
 
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Aktuelle Version vom 11. März 2019, 13:03 Uhr

Sachvortrag:

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr vom 17.12.2014 muss unter anderem aufgrund der am 17.12.2015 erfolgten Änderung des Feuerwehrgesetzes und Änderungen bei der steuerlichen Behandlung der Entschädigung neu gefasst werden.

Außerdem ist eine Anpassung der seit 2014 unveränderten Entschädigungssätze erforderlich. Zur Orientierung dient eine gemeinsame Empfehlung des Städtetags, des Gemeindetags und des Feuerwehr-Verbandes Baden-Württemberg. Der beigefügte Satzungsentwurf ist mit dem Feuerwehr-Ausschuss abgestimmt. Der Entschädigungssatz für Einsätze soll demnach von bisher 13,00 € auf 16,00 € pro Stunde erhöht werden. Dieser Satz liegt einen Euro über der Empfehlung der Verbände. Im Gegensatz dazu, liegt der Vorschlag der Feuerwehr für die zusätzliche Entschädigung der in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und der über das übliche Maß hinausgehenden Tätigkeiten, weit unter den empfohlenen Sätzen. Die Entschädigungssätze nach § 3 Absatz 5 für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen sind mit dem Vorschlag identisch.

Die Neuregelung soll am 01.01.2019 in Kraft treten. Es muss mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 36.000,00 € jährlich gerechnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall ein großes Einsatzspektrum abdeckt, von der Brandbekämpfung über technische Hilfeleistung bis zu Gefahrguteinsätzen und Spezialaufgaben. Dies führt in Verbindung mit einem hohen Technikeinsatz auch zu einem außergewöhnlich hohen Ausbildungsbedarf. Auch im Rahmen der Überlandhilfe wird von der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall großes Know-How erwartet. Es ist ein Glücksfall, dass die über 400 Einsätze jährlich noch von Ehrenamtlichen geleistet werden können und die Arbeitgeber den Einsatz während der Arbeitszeit zulassen.

Anlage 1: Zusammenstellung Entschädigungssätze nach § 4
Anlage 2: Entwurf Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der beigefügte Entwurf wird als Satzung beschlossen.
(ohne Abstimmung)

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