§ 223 - Bebauungsplan Nr. 0314-07/04 "Grundwiesen 4. Änderung"; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 04.07.2018 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0314-07/04 "Grundwiesen 4. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 12.07.2018 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 23.07.2018 bis einschließlich 23.08.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 6). Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht notwendig.

Anlage 1: Orientierungsplan im Maßstab 1:25000, Stand 07.05.2018
Anlage 2: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0314-07 "Grundwiesen"
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0314-07/04 "Grundwiesen 4. Änderung" im Maßstab 1:500, Stand 07.05.2018
Anlage 4: Textteil und Örtliche Bauvorschriften, Stand 07.05.2018
Anlage 5: Begründung, Stand 07.05.2018
Anlage 6: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und Behörden gemäß §4(2) BauGB, Stand 05.09.2018

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Satzungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 6).

A) Bebauungsplan Nr. 0314-07/04 „Grundwiesen 4. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0314-07/04 „Grundwiesen 4. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 07.05.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „ Grundwiesen 4. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „ Grundwiesen 4. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 07.05.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0314-07/04 „Grundwiesen 4. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -29)

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