28009557/meetingminutes/36463988/paragraph

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Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als Energieversorger &uuml;bernommen werden, wodurch zudem die M&ouml;glichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.</p>
 
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F&uuml;r die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r das Gebiet &bdquo;Herren&auml;cker&ldquo; ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigef&uuml;gt ist.</p>
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Der als Anlage 2 beigef&uuml;gte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.</p>
 
Der als Anlage 2 beigef&uuml;gte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.</p>
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Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH abgestimmt.</p>
 
Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH abgestimmt.</p>
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Am 9.07.2018 wurden die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in einer &ouml;ffentlichen Veranstaltung in der Grundschule Kreuz&auml;cker durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, vertreten durch Hr. Hofmann und die Stadt, vertreten durch Hr. Schwarz-Leuser, informiert.</p>
 
Am 9.07.2018 wurden die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in einer &ouml;ffentlichen Veranstaltung in der Grundschule Kreuz&auml;cker durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, vertreten durch Hr. Hofmann und die Stadt, vertreten durch Hr. Schwarz-Leuser, informiert.</p>
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Die Satzung wird nach Beschlussfassung gem&auml;&szlig; den rechtlichen Vorschriften &ouml;ffentlich bekannt gegeben.&nbsp;</p>
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Die Satzung wird nach Beschlussfassung gem&auml;&szlig; den rechtlichen Vorschriften &ouml;ffentlich bekannt gegeben.</p>
 
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Anlage 2: [[Media:A2_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan Geltungsbereich der Satzung]]</p>
 
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2019, 14:09 Uhr

Sachvortrag:

Aufgrund der Entwicklung des Gebiets „Herrenäcker“ der Gemarkung Schwäbisch Hall beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall diesen Bereich mit Fernwärme zu versorgen und dementsprechend als Fernwärmevorranggebiet auszuweisen.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Gebiet „Herrenäcker“ ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.

Am 9.07.2018 wurden die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in einer öffentlichen Veranstaltung in der Grundschule Kreuzäcker durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, vertreten durch Hr. Hofmann und die Stadt, vertreten durch Hr. Schwarz-Leuser, informiert.

Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben.

Anlage 1: Entwurf der Satzung für öffentliche Wärmeversorgung Gebiet "Herrenäcker"
Anlage 2: Lageplan Geltungsbereich der Satzung

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Gebiet „Herrenäcker“.
(einstimmig -30)

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