§ 23/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Stellenanzeigen (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Anlage

Beschluss:

Von der o.g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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