§ 212 - Umstellung der städtischen Teilhaushalte auf eine produktorientierte Gliederung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zum 01.01.2012 wurde das städtische Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf das doppisch orientierte sogenannte Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Seit der Umstellung befinden wir uns mittlerweile im Vollzug des vierten Doppelhaushalts.

In der Klausurtagung am 03.12.2010 sowie der Gemeinderatssitzung am 27.07.2011 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Teilhaushalte nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden.

Grundsätzlicher Vorteil dieser Gliederungsform ist, dass die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit nach der Aufbauorganisation abgebildet wird. So werden sämtliche Produkte, für die ein Fachbereich verantwortlich ist, in einem Teilhaushalt gebündelt. Die Teilhaushaltsverantwortung liegt somit in einer Hand, was in der Regel zu klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten führt.

Nachteil ist, dass organisatorische Änderungen in den Haushaltsplan eingebaut werden müssen. Dies führt zu ständigen Umstellungen in der Haushaltsstruktur. Der Leser muss sich hierbei immer wieder in die neuen Strukturen hineindenken, um das Planwerk verstehen und nachvollziehen zu können. Außerdem sind Mehrjahresvergleiche der Teilhaushalte dadurch erheblich erschwert.

Neben der organisationsorientierten Haushaltsgliederung besteht die Möglichkeit, den Haushalt produktorientiert zu gliedern.

Der Vorteil dieser Darstellung ist die Stetigkeit des Haushalts. Organisationsänderungen wirken sich auf den Aufbau des Haushaltsplans nicht aus. Somit ist die Gliederung und Organisation der Verwaltung für den Haushalt nicht entscheidend. Dies kann zwar dazu führen, dass die Verantwortung für einen Teilhaushalt nicht explizit bei einem einzigen Fachbereich liegt. Durch die Bildung von Budgets und klarer Zuordnung dieser Budgets zu den jeweiligen Fachbereichen ist die interne Steuerung der Verwaltung jedoch problemlos möglich. Diese Budgets bestehen bereits in der seitherigen Systematik und können weitestgehend in eine neue Struktur übernommen werden.

Aufgrund bereits erfolgter Organisationsänderungen (z. B. Änderungen in der Zentralen Steuerung durch Wechsel im Amt des Ersten Bürgermeisters oder bei der Bildungsregion) sowie weiterer sich abzeichnender Änderungen z. B. in den Bereichen Außerschulische Bildung, Soziales und Kultur ist die Umstellung auf einen produktorientierten Haushalt aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und geboten. Damit könnte die Stetigkeit des Haushalts gewährleistet werden.

Die mögliche neue Gliederung des Haushalts kann der beigefügten Aufstellung „Stadt Schwäbisch Hall – Haushaltsstruktur 2020/2021“ entnommen werden.

Anlage: Haushaltsstruktur 2020/2021

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Umstellung der Haushaltsgliederung von einem organisationsorientierten auf einen produktorientierten Haushalt wird zugestimmt. Die Änderungen werden mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts 2020/2021 umgesetzt.
(einstimmig -30)

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