§ 202 - Anpassung der Kindergartenentgelte ab dem 01.01.2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.

Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Elternentgelte von 15%.

Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung der Entgelte an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die Kommunalen und die Kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20% Elternbeteiligung an den Gesamtkosten angestrebt.

Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten zum 01.01.2017 und 01.01.2018 fortgeschriebenen Entgelten wird in Schwäbisch Hall eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 13% erreicht.

Grund hierfür sind die sehr starken Tariferhöhungen im TvöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst und die im Vergleich zur ursprünglichen Annahme deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % der Gesamtkosten würde eine Entgelterhöhung von über 40 % bedeuten. Dies wäre jedoch eine zu starke Belastung der Eltern. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 05.10.2016 beschlossen, das Ziel einer 15%-igen Kostendeckung durch Elternbeiträge in kleinen Schritten nicht vor 2021 vollständig umzusetzen.

Angesichts der politischen Diskussion auf Bundesebene sieht der Verwaltungsvorschlag auch keine Anhebung des Deckungsbeitrags für 2019 vor. Mit den in der Anlage ausgewiesenen neuen Elternentgelten werden allenfalls die steigenden Personal- und Sachkosten ausgeglichen.

Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std tägl.)
bedeutet dies eine Steigerung von
bisher 127 € um 8 € auf 135 € pro Monat.

Die tägliche 6 Stunden Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3
erhöht sich von
bisher 284€ um 18 € auf 302 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte, unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Der Elternbeitrag für Geschwisterkinder verändert sich bei der Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) von bisher 64 € um 4 € auf 68 € pro Monat. Bei der täglichen Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3 erhöht sich der Monatsbetrag von bisher 142 € um 9 € auf 151 €.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 zahlen lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag. 54 % kommen in den Genuss der 50 % Geschwisterermäßigung.

Die Beträge der einzelnen Bausteine werden wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Anlage: Entgelttabelle, Stand: 21.09.18

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass man deutlich unter dem beschlossenen Rahmen bleibe, da man eine Anpassung der Kindergartenbeiträge auf 15% der Gesamtkosten nicht für vertretbar halte. Es wird vorgeschlagen, den Status Quo zu halten und keine Anpassung der bisherigen Kostendeckungsbeiträge herbeizuführen. Es sei ihm bewusst, dass mittlerweile eine Diskussion auf Bundesebene hinsichtlich der Öffnung der Kindertageseinrichtungen ohne Beiträge geführt werde. Diese Diskussion werde jedoch auf Seiten des Landes Baden-Württemberg nicht verfolgt. Entsprechend den Finanzgesprächen zwischen Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und der Landesregierung sei geplant, die Gelder des Bundes in Baden-Württemberg ausschließlich in Qualitätsveränderungen fließen zu lassen. Es bleibe auf Seiten der Landesregierung bei den angestrebten 20 %. Insofern könne man an dieser Stelle keine Entwarnung geben. Die Sozialkomponente wurde sowohl mit Blick auf die Anzahl der Kinder als auch hinsichtlich der Anzahl der besonders Bedürftigen, welche die Betreuungssätze vom Landkreis erstattet bekommen, berücksichtigt. Die Anhebung weiche insofern vom Grundsatzbeschluss ab. Es werden keine weiteren Kostensteigerungen abgewälzt, sondern man halte sich an den Status Quo. Insofern stelle dies aus Sicht der Verwaltung eine moderate Situation dar, in der Kontinuität dessen, dass man keinen Kostendeckungsbeitragsanstieg vornehme. Tatsächlich liege der Kostendeckungsbeitrag bei 13%. In erster Linie sei die Beschlussempfehlung der Entgeltsituationen geschuldet. Man habe einen deutlichen Anstieg bei den Entgelten in den Erziehungsberufen. Baden-Württemberg liege im Bereich der Betreuungsquoten im Hinblick auf Erziehungskräfte pro Kind an der Spitze aller Bundesländer, sodass entsprechend hohe Aufwendungen dahinter stehen. Der Aufwand, den man letztlich als Steuerzahler übernehme, liege bei ca. 87 %. Es handle sich insofern nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim um eine angemessene Abwägung.

Stadtrat Schorpp nimmt auf die bundespolitische und landespolitische Diskussion Bezug. Wenn man bedenke, dass in Bundesländern wie Rheinland Pfalz oder im „armen“ Berlin ein entgeltfreier Besuch von Kindertageseinrichtungen möglich sei und im „reichen Baden-Württemberg“ gehe dies nicht, dann fasse man sich nach Ansicht von Stadtrat Schorpp an den „Kopf“. Oberbürgermeister Pelgrim habe die Gründe erläutert. Weitergeleitete Bundesmittel werden von der grün-schwarzen Regierung nicht entsprechend eingesetzt, sodass es den Kommunen ermöglicht werde, die Gebühren auf Null zu senken. Die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN würde auf landespolitischer Ebene anders handeln als in Schwäbisch Hall. Hier würde man die Gebühren am liebsten abschaffen. Dies würde jedoch nach Ansicht von Stadtrat Schorpp auch nicht gehen. Man müsse stattdessen darauf Einfluss nehmen, dass auf Landesebene anders politisch agiert werde. Die SPD-Fraktion verstehe die Sitzungsvorlage und die Ausführungen von Oberbürgermeister Pelgrim. Dies sei absolut folgerichtig. Im Hinblick darauf, dass das Thema sehr stark in der Diskussion sei, möchte sich die SPD-Fraktion zunächst der Stimme enthalten. Innerhalb der Fraktion wird noch Beratungsbedarf gesehen. Erfreulich sei, das die seiner Zeit von der SPD-Fraktion angeregte Geschwisterermäßigung so greife, dass 54 % der Geschwisterkinder nur den halben Beitrag bezahlen. Man verstehe die Zielrichtung mit dieser moderaten Erhöhung den Status Quo zu halten. Es gebe keine Steigerung des Kostendeckungsbeitrags. Dieser liege nach wie vor bei 13 %.

Stadtrat Härtig nimmt Bezug auf ein Fehlen von männlichen Sozialarbeitern. Berufe im Erziehungsbereich und im Krankenwesen seien klassische Frauenberufe und liegen im Einkommensverhältnis deutlich hinter den „Männerberufen“. Es wird betont, dass man als Gemeinderat in Schwäbisch Hall tätig sei. Tageseinrichtungen für Kinder sehe man als notwendige Bildungseinrichtung an, welche unentgeltlich besucht werden sollten. Auch im Schulbereich schaue man nicht auf Einkommensverhältnisse. Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werde somit gegen die Anpassung der Kindergartenentgelte stimmen.

Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit bereits bei den Kleinsten anfange. Sie habe damals der Ermäßigung für Geschwisterkinder zugestimmt. Diese Regelung benachteilige jedoch nach Ansicht von Stadträtin Koch Familien ab drei Kindern. Auch Familien mit nur einem Kind würden jährlich mehr bezahlen. Man müsse als Stadt Prioritäten setzen und bei freiwillige Leistungen, wie z. B. für Kultur und Theater Abstriche machen und stattdessen im Bereich „Bildung“ die Eltern entlasten. Aus diesen Gründen stimme sie gegen die Anpassung der Kindergartenentgelte.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass 87 % der Kosten vom Steuerzahler erbracht werden, 13 % der Kosten werden durch Elternbeiträge gedeckt. Die Landesregierung Baden-Württemberg halte einen Beitrag von 20 % durch Elternbeiträge für angemessen. Die Stadt Schwäbisch Hall liege gegenwärtig bei knapp 13 %. Es gebe einen Beschluss des Gemeinderats, welcher eine sukzessive Anhebung auf 15 % vorsehe. 15 % Kostenbeitrag durch Elternbeiträge bedeute eine ca. 40 %-ige Beitragserhöhung. Dies halte man für unangemessen. Mit der vorgeschlagenen moderaten Erhöhung gehe man zumindest in Richtung der Beschlussfassung des Gemeinderats. Es spreche jedoch nichts dagegen, mit Vertretern der Landesregierung oder im Landtag über eine Änderung zu diskutieren. Aus dem Finanzausschuss des Städtetags sei bekannt, dass die Haltung dort „sehr hart“ sei. Auch eine Diskussion, welche auf Bundesebene wegen weiterer Sozialstaffelungen geführt werde, werde bis dato auf Ebene des Landes Baden-Württemberg abgelehnt. Die Beiträge seien jedoch, verglichen mit anderen Bundesländern, moderat. Es werde die Frage diskutiert, ob die Bundesmittel noch weiter in die Qualität einfließen. Die Qualität sei eine Frage, welche auf Ebene des Städtetages intensiv diskutiert werde. Als Mitglied des Finanzausschusses des Städtetags weise er darauf hin, dass Baden-Württemberg heute bereits den besten Personalschlüssel aller Bundesländer habe. Der Personaleinsatz pro zu betreuendem Kind weise im Vergleich zu anderen Bundesländern eine hohe Qualität auf.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Blinzinger merkt ergänzend zum Kindergartengesetz an, dass dieses insgesamt zehn Handlungsfelder definiere. Der Bund treffe mit den einzelnen Bundesländern Vereinbarungen, in welchen Handlungsfeldern welches Bundesland im Schwerpunkt tätig werde. Hier gebe es zum Teil große Unterschiede. Es könne sein, dass ein Bundesland sich dem Personalschlüssel annehme, eine anderes Bundesland fördere hingegen Sprachkompetenzen oder die Ausstattung. Man finde es gut, dass der Bund hier tätig werde und versuche die unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern zu vereinheitlichen. Vom Bund gäbe es für die Jahre 2019 bis 2022 verlässlich 5,5 Milliarden Euro.

Oberbürgermeister Pelgrim hält als letzten Punkt fest, dass man bei den Drei- bis Sechsjährigen bislang keine Steuerungsfunktion durch die Beitragshöhe feststellen könne. 99 % der Kinder in dieser Altersgruppe nutzen die Erziehungsangebote. Man setze deshalb nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim auf Qualität. Auf der Ebene der Ein- bis Dreijährigen habe man keine volle Abdeckung. Dort liege man bei ca. 53 %.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Zum 01.01.2019 werden die Elternentgelte, für die Tageseinrichtungen für Kinder wie in der Anlage dargestellt, festgesetzt.
(6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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