§ 196 - Umbau und Sanierung Hagenbachhallen 2 und 3, Übersicht zum Stand der Planung, Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Planungsstand bis zur Anmeldung der Haushaltsmittel 2017

Ausgangspunkt der baulichen Maßnahmen war eine technische und energetische Sanierung der Hallen 2 und 3 der Hagenbachhallen. Grundlage für die Haushaltsanmeldung 2018/2019 war eine entsprechende Kostenschätzung des Architekturbüros Obinger. Umfang dieser Maßnahmen waren die Sanierung der Außenhülle, hier der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich.

Dies ergab, unter der Einrechnung einer jährlichen Kostensteigerungsrate von 3% auf Basis der ursprünglichen Kostenschätzung, eine Gesamtsumme von 4.300.000 € für die Neuanmeldung im Doppelhaushalt 2018/2019. Die Freigabe zur Durchführung der Maßnahme war an die Gewährung eines Landeszuschusses gekoppelt. Der Zuschussbescheid durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgte im April 2017. Die Zuschusshöhe beläuft sich auf pauschal 600.000 €.

Im Laufe der Genehmigungsplanung, die mit der Haushaltsanmeldung 2017 gestartet wurde, mussten zusätzliche baurechtliche und nutzungsspezifische Aspekte berücksichtigt und in den Gesamtsanierungsbedarf mit eingeplant werden. Dadurch, dass in den Hallen nicht nur reiner Sportbetrieb ohne Zuschauer stattfindet, sondern auch Veranstaltungen mit Publikum durchgeführt werden ( z.B Rundenspiele, Turniere ), greift hier die Versammlungsstättenverordnung und der Bestandsschutz ist nicht mehr gültig .

1. Erhöhte Brandschutzanforderungen an Versammlungsstätten

Nach der Versammlungsstättenverordnung sind erweiterte Maßnahmen im Bereich von Brandschutz und Gebäudetechnik erforderlich. Für die Ausarbeitung dieser Kriterien in einem gesonderten Brandschutzgutachten mußte ein entsprechendes Fachbüro hinzugezogen werden. Notwendig werden z.B. die Schaffung zusätzlicher Fluchtwege, eine entsprechend größer ausgelegte Lüftungsanlage, eine erweiterte Brandmeldeanlage sowie zusätzliche Sprachalarmierung etc.

2. Inklusion im Schulsport

Im Laufe der Planungen wurde zunehmend deutlich, dass der wichtige Aspekt der Inklusion bei einer reinen Sanierung im Bestand nicht ausreichend berücksichtigt werden kann.

Dies hatte zur Folge, dass für die zusätzliche räumliche Unterbringung von Umkleiden und Sanitärräumen ein Anbau mit in die Planung einfließen musste. Aufgrund dessen hat an dieser einzig organisatorisch möglichen Stelle noch eine Entflechtung der Hauseinführung verschiedener Versorgungsleitungen zu erfolgen (siehe Planung).

3. Fotovoltaikfassaden und Kunst

Im Zuge der Fassadensanierung werden, in Abstimmung mit dem Energiebeauftragten, auf der Stadion- und der Südseite auf der Oberflächendämmung Fotovoltaikelemente montiert. Es ist geplant, den hierbei erzeugten Strom primär in die Eigenversorgung des Schulzentrums einzuspeisen. Gegenüber einer Fassadenverkleidung aus Zementfaserplatten rechnet sich diese Investition innerhalb von ca. 11. Jahren. Als zusätzlicher Punkt soll die Fassadenseite zum Stadion hin mit Kunst aufgewertet werden.

4. Zusätzliche Innensanierung zur Ergänzung der energetischen Maßnahme

Der in die Jahre gekommene Zustand der Bodenbeläge, Türen, Decken- und Wandbelägen sowie der Beleuchtungskörper bedarf einer dringenden Erneuerung. Es ist geplant, die Decken und Wände mit einem neuen Anstrich zu versehen und die Türblätter einschließlich der Zargen auszutauschen. Die Leuchten werden, entsprechend der neuesten Bestimmungen, durch LED-Technik ersetzt.

Die oben genannten zusätzlich erforderlichen Maßnahmen der Punkte 1-4 im baukonstruktiven und technischen Bereich führen zu Mehrkosten in Höhe von ca. 3.000.000,00 Euro.

Die Aufgliederung der Kosten ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Urspüngliche Kostenschätzung für die Anmeldung zum Doppelhaushalt 2018/2019

siehe Anlage: Übersicht Kostenschätzung

siehe Anlage: Übersicht Mehrkosten und mögliche Kosteneinsparungen

5. Zeitschiene für den weiteren Bauablauf

Aus den zu erwartenden Baukosten werden die Honorarkosten für die Architektenleistungen und für die Ingenieurleistungen der technischen Anlagen ermittelt. Übersteigen die jeweiligen Honorarkosten den Schwellenwert von 221.000,00 Euro (netto) , müssen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden.

Diese Planungsdisziplinen für die Ausführungsplanung und Bauleitung müssen in einem streng reglementierten Auswahlverfahren, das knapp 4 Monate in Anspruch nimmt, ausgeschrieben werden. Die Ausführungsplanung auf Basis der bereits eingereichten Baugenehmigung startet, die Freigabe der Mittel vorausgesetzt, somit voraussichtlich Mitte Februar 2019.

Die Ausschreibungen könnten somit im Sommer 2019 veröffentlicht werden und der Baustart im Herbst 2019 erfolgen. Die Bauverwaltung rechnet mit einer Gesamtbauzeit von ca. 18 Monaten. Es ist geplant, während der Bauzeit eine Teilnutzung von jeweils einer Halle zu ermöglichen. Damit könnte die gesamte Sanierungsmaßnahme im Mai 2021 abgeschlossen werden.

6. Zuschüsse

Nach dem aktuellen Zuschussbescheid (600.000,00 Euro) müsste die Maßnahme bereits im Juli 2020 abgeschlossen sein. Eine entsprechende Verlängerung wird beantragt.

Aus der Klimaschutzförderung des Bundes werden für die geplanten Energieeinsparungen aus Belüftungs, Beleuchtungs- und Steuerungstechnik bis zu 250.000,00 Euro Zuschuss erwartet.

Der Stand der Planung wird anhand der beigefügten Pläne in der Sitzung erläutert.

Anlage 1: Grundriss EG
Anlage 2: Grundriss OG
Anlage 3: Ansicht Süd
Anlage 4: Ansicht Nord
Anlage 5: Ansicht Ost
Anlage 6: Ansicht West
Anlage 7: Schnitt 2-2
Anlage 8: Schnitt 1-1

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass man sich in Abstimmung mit der Bauverwaltung und Energiebeauftragten Schwarz-Leuser überlegt habe, einen Teil der Fassade mit vertikalen Fotovoltaikpaneelen auszugestalten, welche man selbst in Schwäbisch Hall produziere. Es handle sich insofern um ein Pilotprojekt für Fassadenfotovoltaik, welche s mit einer gewissen Gestaltung verknüpft werden soll. Die Fassadengestaltung im Karl-Kurz-Areal wird als Beispiel genannt.

Erster Bürgermeister Klink stellt das Projekt im Detail vor.

Stadtrat Gehrke erkundigt sich, ab wann eine Halle als Versammlungsstätte gelte.

Amtsleiter Baurecht/Denkmalschutz Franz erklärt, dass es um gemeinsame Rettungswege gehe. Wenn die theoretische Möglichkeit bestehe, dass sich mehr als 200 Personen in der Halle aufhalten, unterfalle diese der Versammlungsstättenverordnung. Nachdem in der Halle auch Turniere im Beisein von Eltern stattfinden, sei eine Kategorisierung nach der Versammlungsstättenverordnung zwingend.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Halle von der Art der Nutzung eine Versammlungsstätte darstelle.

Stadtrat Reber vertritt die Ansicht, dass dies eine Folge davon sei, dass man sehr lange sehr wenig gemacht habe. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Stadtrat Waller fragt zum Verständnis nach, ob die Versammlungsstättenverordnung unabhängig vom Anlass gelte. Es wird angefragt, ob diese auch greife, wenn eine Schulsportveranstaltung mit mehr als 200 Personen stattfinde.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass in der Halle nicht nur Schulsport sondern auch Vereinssport stattfinde.

Stadtrat Waller nimmt Bezug auf die Nutzungen im Karl-Kurz-Areal.

Oberbürgermeister Pelgrim bedankt sich für den Hinweis. Man habe bewusst die Hagenbachhallen 2 und 3 im Blick. Die Hagenbachhalle 1 sei von dieser Maßnahme nicht betroffen. Hier würde man gerne die Erfahrungen aus dem Karl-Kurz-Areal einfließen lassen. Es stelle sich die Frage wie viele Veranstaltungen, welche heute in der Hagenbachhalle 1 stattfinden und keine Sportveranstaltungen darstellen, man im Karl-Kurz-Areal abdecken könne. Eine der Ideen bestehe darin, in der Hagenbachhalle 1 künftig eine reine Sportwettkampfstätte zu haben.

Stadträtin Striebel erkundigt sich, ob es eine Möglichkeit gebe mit einem Aufzug in den Zuschauerbereich im Obergeschoss zu gelangen.

Erster Bürgermeister Klink verneint dies. Die Voraussetzungen seien dort ungünstig. Es handle sich nicht um einen Zuschauerbereich im klassischen Sinne. Es handle sich um einen Erschließungsgang bzw. Fluchtweg. Die zusätzliche Treppe im Foyer stelle eine zusätzliche Entfluchtungsmöglichkeit für die Empore dar. Berücksichtigte Zuschauerinnen und Zuschauer befinden sich um die Spielfelder im unteren Bereich. Dies entspreche auch der heutigen Situation.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der untere Bereich ohne weiteres mit einem Rollstuhl barrierefrei erreicht werden kann.

Stadtrat Gehrke kommt auf den geplanten Baubeginn im Februar 2019 und die Fertigstellung Ende des Jahres 2020 zu sprechen. Es wird angefragt, ob eine Umsetzung in Bauabschnitten angedacht sei.

Abteilungsleiter Hochbau Koch erklärt, dass eine Teilnutzung während der Umsetzungsphase möglich sein wird. Dies verzögere die Bauzeit um ca. 2 Monate. Es sei das Ziel, immer zwei bis drei Spielfelder nutzen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen werde.

Stadtrat Waller spricht die Kostenschätzung für die Technik in Höhe von ca. 2 Mio. € an. Es wird angefragt, ob es sich um die Gebäudetechnik handle.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

- Der Stand der Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

- Die Abteilung Hochbau wird beauftragt die Baumaßnahme auf Basis der o.g. Kosten auszuführen.

- Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.000.000,00 Euro werden überplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig -16)

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