§ 193 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bezahlung der Gebührenbescheide 2018/2019, Niederschlagswasser für das Stadtgebiet an den Eigenbetrieb Abwasser (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Bezahlung der Niederschlagswassergebühr für das gesamte Stadtgebiet stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 jeweils 810.000,- € zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgte aufgrund des Gebührenbescheides aus dem Jahr 2016 für die Haushaltsjahre 2018/2019. Als Basis waren insgesamt 1.500.000 m² und ein Tarif von 0,54 € hinterlegt.

Mit dem Änderungsbescheid 2018 erhöhen sich die anrechenbaren Flächen auf 1.600.000 m² und der Tarif wurde um einen Cent erhöht. Daraus resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 70.000,- € pro Haushaltsjahr.

Diese 70.000,- € müssen für die beiden Haushaltsjahre 2018/2019 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2018 stehen Deckungsmittel im Budget 121 bereit.

Für das Haushaltsjahr 2019 müssen 70.000,- € ohne Deckungsvorschlag bereit gestellt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

- Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 70.000,- € für das Haushaltsjahr 2018: Diese Mittel werden durch das Budget 121 gedeckt.

- Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 70.000,- € für das Haushaltsjahr 2019: ohne Deckungsvorschlag.
(einstimmig -13)

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