28009529/meetingminutes/36095871/paragraph

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Die HGE m&ouml;chte auf dem Gel&auml;nde des ehemaligen Bahnhofareals den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baureifmachung) durchf&uuml;hren.</p>
 
Die HGE m&ouml;chte auf dem Gel&auml;nde des ehemaligen Bahnhofareals den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baureifmachung) durchf&uuml;hren.</p>
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Die f&uuml;r diese Baureifmachung vorgesehene Fl&auml;che, welche im Sanierungsgebiet &bdquo;Bahnhofsareal&ldquo; liegt, ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.</p>
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Die f&uuml;r diese Baureifmachung vorgesehene Fl&auml;che, welche im Sanierungsgebiet &bdquo;Bahnhofsareal&ldquo; liegt,&nbsp; ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.</p>
 
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Die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bittet die Stadt Schw&auml;bisch Hall um die Gew&auml;hrung eines Zuschusses im Rahmen der St&auml;dtebauf&ouml;rderungsrichtlinien aus dem Sanierungsprogramm. Dies ist nach den Vorschriften m&ouml;glich.</p>
 
Die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bittet die Stadt Schw&auml;bisch Hall um die Gew&auml;hrung eines Zuschusses im Rahmen der St&auml;dtebauf&ouml;rderungsrichtlinien aus dem Sanierungsprogramm. Dies ist nach den Vorschriften m&ouml;glich.</p>
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Die Kostensch&auml;tzung hierf&uuml;r geht von einem Betrag von 899.097,36 &euro; (nach der LV-Kostensch&auml;tzung der Prof. Burmeier Ingeniuergesellschaft mbh, Heilbronn vom 17.08.2018) aus. Aufgrund der aktuellen Situation betreffend der Kostenentwicklung im Bausektor werden wir noch einen Sicherheitszuschlag einkalkulieren und den Kostenerstattungsbetrag auf bis zu maximal 1.000.000 &euro; aufrunden. Abrechnungsgrundlage sind hierf&uuml;r selbstverst&auml;ndlich die tats&auml;chlich angefallenen Kosten.</p>
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Die Kostensch&auml;tzung hierf&uuml;r geht von einem Betrag von 899.097,36 &euro; (nach der LV-Kostensch&auml;tzung der Prof. Burmeier Ingeniuergesellschaft mbh, Heilbronn&nbsp; vom 17.08.2018) aus. Aufgrund der aktuellen Situation betreffend der Kostenentwicklung im Bausektor werden wir noch einen Sicherheitszuschlag einkalkulieren und den Kostenerstattungsbetrag auf bis zu maximal 1.000.000 &euro; aufrunden. Abrechnungsgrundlage sind hierf&uuml;r selbstverst&auml;ndlich die tats&auml;chlich angefallenen Kosten.</p>
 
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Dieser Erstattungsbetrag z&auml;hlt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der f&ouml;rderf&auml;hige Betrag im Rahmen des Sanierungsprogamms mit 600.000 &euro; (=60%) vom Land und Bund gef&ouml;rdert werden kann. Daraus ergibt sich ein st&auml;dtischer Anteil von 400.000 &euro; (= 40%).</p>
 
Dieser Erstattungsbetrag z&auml;hlt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der f&ouml;rderf&auml;hige Betrag im Rahmen des Sanierungsprogamms mit 600.000 &euro; (=60%) vom Land und Bund gef&ouml;rdert werden kann. Daraus ergibt sich ein st&auml;dtischer Anteil von 400.000 &euro; (= 40%).</p>
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Die Verwaltung begr&uuml;&szlig;t grunds&auml;tzlich dieses Vorhaben, weil dadurch das vorrangige Sanierungziel Schaffung von innerstadtnahem Wohnraum erreicht werden kann. Grundlage hierf&uuml;r sind die erforderlichen Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baureifmachung).</p>
 
Die Verwaltung begr&uuml;&szlig;t grunds&auml;tzlich dieses Vorhaben, weil dadurch das vorrangige Sanierungziel Schaffung von innerstadtnahem Wohnraum erreicht werden kann. Grundlage hierf&uuml;r sind die erforderlichen Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baureifmachung).</p>
 
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Die Weiterleitung dieser st&auml;dtebaulichen F&ouml;rdermittel kann erst erfolgen, wenn der Kaufvertrag der Grundst&uuml;cke mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH beurkundet ist.</p>
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Die Weiterleitung dieser st&auml;dtebaulichen F&ouml;rdermittel kann erst erfolgen, wenn der Kaufvertrag der&nbsp; Grundst&uuml;cke mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH beurkundet ist.</p>
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Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten k&uuml;nftigen F&ouml;rderantr&auml;ge gew&auml;hrt.</p>
 
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Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten k&uuml;nftigen F&ouml;rderantr&auml;ge gew&auml;hrt.<br />
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:Anlage_Bahnhofsareal.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:Anlage_Bahnhofsareal.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
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An die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH wird f&uuml;r den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baufreimachung) ein Zuschuss bis&nbsp; zur H&ouml;he von 1.000.000 &euro; gew&auml;hrt.<br />
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An die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH wird f&uuml;r den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abr&auml;umarbeiten (Baufreimachung) ein Zuschuss bis zur H&ouml;he von 1.000.000 &euro; gew&auml;hrt. Voraussetzung f&uuml;r die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Kaufvertrag der&nbsp; Grundst&uuml;cke mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH beurkundet ist.&nbsp; &nbsp;<br />
Voraussetzung f&uuml;r die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Kaufvertrag der&nbsp;&nbsp; Grundst&uuml;cke mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH beurkundet ist.<br />
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ordnungsma&szlig;nahmen vereinbar- ung mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH abzuschlie&szlig;en.<br />
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ordnungsma&szlig;nahmenvereinbarung mit der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH abzuschlie&szlig;en.<br />
 
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Im Haushalt der Stadt f&uuml;r das Jahr 2018 sind noch 775.172,94 &euro; Haushaltsmittel vorhanden. Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten k&uuml;nftigen&nbsp; F&ouml;rderantr&auml;ge gew&auml;hrt. Wir gehen davon aus, dass uns im n&auml;chsten Jahr weitere&nbsp; Mittel aufgrund unseres Aufstockungsantrags bewilligt werden.<br />
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&nbsp;Im Haushalt der Stadt f&uuml;r das Jahr 2018 sind noch 775.172,94 &euro; Haushaltsmittel vorhanden. Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten k&uuml;nftigen F&ouml;rderantr&auml;ge gew&auml;hrt. Wir gehen davon aus, dass uns im n&auml;chsten Jahr weitere Mittel aufgrund unseres Aufstockungsantrags bewilligt werden.</li>
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[[Category:Startdate|2018-09-26]]
 
[[Category:Startdate|2018-09-26]]

Aktuelle Version vom 5. Februar 2019, 13:04 Uhr

Sachvortrag:

Die HGE möchte auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofareals den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abräumarbeiten (Baureifmachung) durchführen.

Die für diese Baureifmachung vorgesehene Fläche, welche im Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ liegt,  ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bittet die Stadt Schwäbisch Hall um die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien aus dem Sanierungsprogramm. Dies ist nach den Vorschriften möglich.

Die Kostenschätzung hierfür geht von einem Betrag von 899.097,36 € (nach der LV-Kostenschätzung der Prof. Burmeier Ingeniuergesellschaft mbh, Heilbronn  vom 17.08.2018) aus. Aufgrund der aktuellen Situation betreffend der Kostenentwicklung im Bausektor werden wir noch einen Sicherheitszuschlag einkalkulieren und den Kostenerstattungsbetrag auf bis zu maximal 1.000.000 € aufrunden. Abrechnungsgrundlage sind hierfür selbstverständlich die tatsächlich angefallenen Kosten.

Dieser Erstattungsbetrag zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Sanierungsprogamms mit 600.000 € (=60%) vom Land und Bund gefördert werden kann. Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von 400.000 € (= 40%).

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich dieses Vorhaben, weil dadurch das vorrangige Sanierungziel Schaffung von innerstadtnahem Wohnraum erreicht werden kann. Grundlage hierfür sind die erforderlichen Abbruch- und Abräumarbeiten (Baureifmachung).

Die Weiterleitung dieser städtebaulichen Fördermittel kann erst erfolgen, wenn der Kaufvertrag der  Grundstücke mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beurkundet ist.

Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten künftigen Förderanträge gewährt.

Anlage: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. An die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wird für den 2. Bauabschnitt der Abbruch- und Abräumarbeiten (Baufreimachung) ein Zuschuss bis zur Höhe von 1.000.000 € gewährt. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass der Kaufvertrag der  Grundstücke mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beurkundet ist.   
      
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ordnungsmaßnahmenvereinbarung mit der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH abzuschließen.
     
  3.  Im Haushalt der Stadt für das Jahr 2018 sind noch 775.172,94 € Haushaltsmittel vorhanden. Der volle Kostenerstattungsbetrag wird vorbehaltlich der bewilligten künftigen Förderanträge gewährt. Wir gehen davon aus, dass uns im nächsten Jahr weitere Mittel aufgrund unseres Aufstockungsantrags bewilligt werden.

(einstimmig -13)

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