§ 181/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Erschließung Neubaugebiet Sonnenrain 1. BA Auftragserweiterung Eigenbetrieb Abwasser (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. September 2018, 09:04 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die HGE plant, im Baugebiet Sonnenrain die Erschließung der Wohnbauflächen B1 - B3 in den Stichstraßen A2 - E2 noch im Jahr 2018 umzusetzen, damit die Bauträger unmittelbar im Frühjahr 2019 mit den Hochbaumaßnahmen beginnen können. Die hierfür erforderlichen Kanalbauarbeiten könnten zeitnah von die Firma Schwarz Stachenhausen, als ausführende Firma des 1. Bauabschnitts durchgeführt werden.

Nach § 132 des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung kann die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, sofern der Wert der Änderung nicht mehr als 15 % des ursprünglichen Auftrags beträgt. Die ursprüngliche Auftragssumme betrug 1.290.881,77 € brutto, die Auftragserweiterung beläuft sich auf 193.632,27 € brutto.

Diese Auftragserweiterung wurde dem Gemeinderat am 16.05.2018 im Rahmen der Vorstellung der Konzeptvergabe bereits angekündigt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Der Auftragserweiterung wird zugestimmt, die Betriebsleitung zur Unterzeichnung ermächtigt.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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