28009463/meetingminutes/34120650/paragraph

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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets &bdquo;Breiteich&ldquo; besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
 
Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets &bdquo;Breiteich&ldquo; besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
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Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld. Das Plangebiet grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein im Bereich der Kreisstra&szlig;e abgehender Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Im S&uuml;dosten wird das Plangebiet durch einen weiteren landwirtschaftlichen Weg, in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;, begrenzt. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;.</p>
 
Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld. Das Plangebiet grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein im Bereich der Kreisstra&szlig;e abgehender Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Im S&uuml;dosten wird das Plangebiet durch einen weiteren landwirtschaftlichen Weg, in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;, begrenzt. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;.</p>
 
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Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufl&auml;che (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt.</p>
 
Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufl&auml;che (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt.</p>
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Der Gemeinderat hat deshalb am 15.05.2017 den st&auml;dtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.</p>
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Der Gemeinderat hat deshalb am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301598/meetingminutes/23074997/paragraph 15.05.2017] den st&auml;dtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.</p>
 
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Auf Basis des st&auml;dtebaulichen Konzeptes wurde die fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden durchgef&uuml;hrt.</p>
 
Auf Basis des st&auml;dtebaulichen Konzeptes wurde die fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden durchgef&uuml;hrt.</p>
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Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den erstellten Gutachten und dem st&auml;dtebaulichen Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt.</p>
 
Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den erstellten Gutachten und dem st&auml;dtebaulichen Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt.</p>
 
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Der Gemeinderat hat am 16.04.2018 &uuml;ber die Ergebnisse der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung beraten, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen und die Beh&ouml;rdenbeteiligung zu diesem durchzuf&uuml;hren.</p>
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Der Gemeinderat hat am[https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/29865804/meetingminutes/30809770/paragraph 16.04.2018] &uuml;ber die Ergebnisse der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung beraten, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen und die Beh&ouml;rdenbeteiligung zu diesem durchzuf&uuml;hren.</p>
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Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Anschluss vom 04.05.2018 bis einschlie&szlig;lich 04.06.2018 im Baurechtsamt der Stadt Schw&auml;bisch Hall &ouml;ffentlich aus. Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden zus&auml;tzlich hierzu auch auf der Homepage der Stadt Schw&auml;bisch Hall und des B&uuml;ros mquadrat zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.</p>
 
Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Anschluss vom 04.05.2018 bis einschlie&szlig;lich 04.06.2018 im Baurechtsamt der Stadt Schw&auml;bisch Hall &ouml;ffentlich aus. Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden zus&auml;tzlich hierzu auch auf der Homepage der Stadt Schw&auml;bisch Hall und des B&uuml;ros mquadrat zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.</p>
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Innerhalb der Auslegungsfrist konnte jedermann die Planung einsehen, &uuml;ber diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser &ndash; schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.</p>
 
Innerhalb der Auslegungsfrist konnte jedermann die Planung einsehen, &uuml;ber diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser &ndash; schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.</p>
 
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Mit Schreiben vom 23.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Beh&ouml;rden und sonstige Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange von der &ouml;ffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans innerhalb des Auslegungszeitraums aufgefordert. Dem Landratsamt wurde auf Anfrage eine Verl&auml;ngerung der Frist zur Stellungnahme bis einschlie&szlig;lich 11.06.2018 gew&auml;hrt.</p>
 
Mit Schreiben vom 23.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Beh&ouml;rden und sonstige Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange von der &ouml;ffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans innerhalb des Auslegungszeitraums aufgefordert. Dem Landratsamt wurde auf Anfrage eine Verl&auml;ngerung der Frist zur Stellungnahme bis einschlie&szlig;lich 11.06.2018 gew&auml;hrt.</p>
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Im Abw&auml;gungsvorschlag (Anlage 1) sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.</p>
 
Im Abw&auml;gungsvorschlag (Anlage 1) sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.</p>
 
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Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Hinweise zum Bebauungsplan noch um einen Hinweis auf die Zul&auml;ssigkeit der Grundwasserableitung w&auml;hrend des Baus erg&auml;nzt. Dar&uuml;ber hinaus wurden die nachrichtlich dargestellten Grundst&uuml;cksgrenzen geringf&uuml;gig angepasst.</p>
 
Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Hinweise zum Bebauungsplan noch um einen Hinweis auf die Zul&auml;ssigkeit der Grundwasserableitung w&auml;hrend des Baus erg&auml;nzt. Dar&uuml;ber hinaus wurden die nachrichtlich dargestellten Grundst&uuml;cksgrenzen geringf&uuml;gig angepasst.</p>
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Weitere &Auml;nderungen oder Erg&auml;nzungen sind nicht erforderlich. Der Bebauungsplan (Anlage 2 u. 3) kann somit als Satzung beschlossen werden.</p>
 
Weitere &Auml;nderungen oder Erg&auml;nzungen sind nicht erforderlich. Der Bebauungsplan (Anlage 2 u. 3) kann somit als Satzung beschlossen werden.</p>
 
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Das B&uuml;ro mquadrat, kommunikative Stadtentwicklung hat den Bebauungsplan mit zugeh&ouml;riger Begr&uuml;ndung und den Abw&auml;gungsvorschlag, in Abstimmung mit der Verwaltung, erstellt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind in der Anlage (Anlage 2 &ndash; 6) beigelegt.<br />
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Das B&uuml;ro mquadrat, kommunikative Stadtentwicklung hat den Bebauungsplan mit zugeh&ouml;riger Begr&uuml;ndung und den Abw&auml;gungsvorschlag, in Abstimmung mit der Verwaltung, erstellt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind in der Anlage (Anlage 2 &ndash; 6) beigelegt.</p>
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:A1_Abw&auml;gung_neu.pdf{{!}}Abw&auml;gungsvorschlag mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der &ouml;ffentlichen Auslegung und Beh&ouml;rdenbeteiligung vom 04.07.2018, B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:A1_Abw&auml;gung_neu.pdf{{!}}Abw&auml;gungsvorschlag mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der &ouml;ffentlichen Auslegung und Beh&ouml;rdenbeteiligung vom 04.07.2018, B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_zeichnerischer_Teil_neu.pdf{{!}}Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans mit Legende vom 04.07.2018, B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:A2_zeichnerischer_Teil_neu.pdf{{!}}Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans mit Legende vom 04.07.2018, B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll]]<br />
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anhang 1:&nbsp;[[Media:A4_zu_A5_Anhang_1_Massnahmenblatt.PDF{{!}}Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld]]<br />
 
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anhang 1:&nbsp;[[Media:A4_zu_A5_Anhang_1_Massnahmenblatt.PDF{{!}}Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld]]<br />
 
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anhang 2:&nbsp;[[Media:A4_zu_A5_Anhang_2_Bilanzierung_Heidsee.pdf{{!}}&Ouml;kokonto-Ma&szlig;nahme &quot;Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee&quot;]]&nbsp;<br />
 
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anhang 2:&nbsp;[[Media:A4_zu_A5_Anhang_2_Bilanzierung_Heidsee.pdf{{!}}&Ouml;kokonto-Ma&szlig;nahme &quot;Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee&quot;]]&nbsp;<br />
Anlage 6:&nbsp;&nbsp;[[Media:A6_Schallgutachten.pdf{{!}}Schallgutachten vom 02.03.2017, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall]]<br />
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Anlage 6:&nbsp;&nbsp;[[Media:A6_Schallgutachten.pdf{{!}}Schallgutachten vom 02.03.2017, rw bauphysik, Schw&auml;bisch Hall]]</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 das Vorhaben einstimmig bef&uuml;rwortet.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
 
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Nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den &ouml;rtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung ber&uuml;cksichtigt. Den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung wie aus der Anlage 1 ersichtlich wird zugestimmt.</p>
 
Nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den &ouml;rtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung ber&uuml;cksichtigt. Den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen der Verwaltung wie aus der Anlage 1 ersichtlich wird zugestimmt.</p>
 
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Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in der Fassung vom 04.07.2018 wird nach &sect; 10 BauGB i.V.m &sect; 4 GemO als Satzung beschlossen.</p>
 
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in der Fassung vom 04.07.2018 wird nach &sect; 10 BauGB i.V.m &sect; 4 GemO als Satzung beschlossen.</p>
 
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Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten &ouml;rtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.07.2018 werden nach &sect; 74 LBO i.V.m. &sect; 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
 
Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten &ouml;rtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.07.2018 werden nach &sect; 74 LBO i.V.m. &sect; 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
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Aktuelle Version vom 28. September 2018, 11:02 Uhr

Sachvortrag:

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets „Breiteich“ besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld. Das Plangebiet grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an und wird im Westen durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den nördlichen Abschluss bildet ein im Bereich der Kreisstraße abgehender Fuß- und Landwirtschaftsweg. Im Südosten wird das Plangebiet durch einen weiteren landwirtschaftlichen Weg, in Verlängerung der Straße „Am Kühnbach“, begrenzt. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Gemeinderat hat deshalb am 15.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Auf Basis des städtebaulichen Konzeptes wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den erstellten Gutachten und dem städtebaulichen Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt.

Der Gemeinderat hat am16.04.2018 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung beraten, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung zu diesem durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Anschluss vom 04.05.2018 bis einschließlich 04.06.2018 im Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall öffentlich aus. Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden zusätzlich hierzu auch auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall und des Büros mquadrat zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Innerhalb der Auslegungsfrist konnte jedermann die Planung einsehen, über diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser – schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.

Mit Schreiben vom 23.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans innerhalb des Auslegungszeitraums aufgefordert. Dem Landratsamt wurde auf Anfrage eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme bis einschließlich 11.06.2018 gewährt.

Im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Hinweise zum Bebauungsplan noch um einen Hinweis auf die Zulässigkeit der Grundwasserableitung während des Baus ergänzt. Darüber hinaus wurden die nachrichtlich dargestellten Grundstücksgrenzen geringfügig angepasst.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen sind nicht erforderlich. Der Bebauungsplan (Anlage 2 u. 3) kann somit als Satzung beschlossen werden.

Das Büro mquadrat, kommunikative Stadtentwicklung hat den Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung und den Abwägungsvorschlag, in Abstimmung mit der Verwaltung, erstellt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind in der Anlage (Anlage 2 – 6) beigelegt.

Anlage 1: Abwägungsvorschlag mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 2: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans mit Legende vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 3: Textteil des Bebauungsplans mit Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 5: Umweltbericht vom 12.03.2017, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
                Anlage 1: Bestandsplan M 1: 1.000
                Anlage 2: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (E/A-Bilanz)
                Anlage 3: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP)
                Anlage 4: Maßnahmenblätter
                    Anhang 1: Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld
                    Anhang 2: Ökokonto-Maßnahme "Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee" 
Anlage 6:  Schallgutachten vom 02.03.2017, rw bauphysik, Schwäbisch Hall

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 das Vorhaben einstimmig befürwortet.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wie aus der Anlage 1 ersichtlich wird zugestimmt.

  2. Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in der Fassung vom 04.07.2018 wird nach § 10 BauGB i.V.m § 4 GemO als Satzung beschlossen.

  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.07.2018 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
    (27 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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