§ 172 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0142-05/03 „Kreuzäcker- Änderung Schweickerweg“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über den Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 20 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und 9 offenen Stellplätzen auf dem Flurstück 1741 (Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.04.2018).

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

    • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die   Fertigstellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
    • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. § 5), insbesondere
       - Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen
       - Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Pla   nen und Bauen
    • Pflanzgebote, Pflanzbindungen, Nisthilfen (vgl. § 4)
    • Kostentragung (vgl. § 6)
    • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 7)
    • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 8)

Anlage: Durchführungsvertrag

             Anlage 1: Lageplan
             Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan
             Anlage 3: Planteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
             Anlage 4: Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet habe, einen Fernwärmeanschluss vorzunehmen. Der entsprechend ergänzte Durchführungsvertrag steht dem Gremium als Tischvorlage  zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll. Es wird ferner festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht. 

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau­ungsplanes „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03) wird zugestimmt.
(einstimmig -31, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit))

Meine Werkzeuge