§ 177 - Arbeits- und Auftragsvergaben; hier: Neubau von barrierefreien Bushaltestellen in der Michaelstraße einschließlich der Straßeninstandsetzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Sitzung des BPA am 07.05.2018 und im GR am 16.05.2018 wurde die Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen „Altenzentrum“ in der Michaelstraße, Teurershof vorgestellt. Die vorhandene Busbucht stadtauswärts wird zu einem Haltestellenkap umgebaut. Die Bushaltestelle in Richtung Stadtmitte wird auf Wunsch der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH (längere Busstehzeiten) als Busbucht bestehen bleiben und entsprechend umgebaut.
Die Maßnahme umfasst im Einzelnen den Rückbau der Busbucht durch die Aufweitung des Gehwegs, Sanierung des frostsicheren Oberbaus, Erneuerung der Fahrbahn, Straßenentwässerung, Randeinfassungen und der Straßenbeleuchtung. Beim Ausbau wird die barrierefreie Ausbildung des Buskaps, die Busbucht sowie eine barrierefreie Querungsstelle mit zusätzlicher Beleuchtung berücksichtigt.
Zunächst war die Bauausführung in Absprache mit dem Stadtbus und der Verkehrsbehörde in den Sommerferien 2018 vorgesehen. Die Maßnahme wurde unter diesen Bedingungen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 07.05.2018 statt. Von 3 Bewerbern hatte nur ein Bieter ein Angebot vorgelegt. Das Submissionsergebnis lag bei 400.917,65 € und somit deutlich über der Kostenberechnung.
In Abstimmung mit der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH wurde eine flexiblere Bauausführungszeit nach den Sommerferien gewählt.
Die Maßnahme wurde wieder öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin war am 13.06.2018. Vier Bewerber hatten die Vergabeunterlagen abgeholt, aber nur ein Bieter reichte ein Angebot ein. Das geprüfte Submissionsergebnis lag bei 377.511,28 €. Die Kostenersparnis durch die flexiblere Bauzeit betrug 23.406,37 €. Die Fa. Schwarz GmbH aus Ingelfingen legte das wirtschaftlichste Angebot vor. Die Angebotssumme beträgt Brutto 377.511,28 €.

Kostenermittlung:
Vom Ing.-Büro ISTW wurde die Ausführungsplanung (siehe Lageplan) abgeschlossen und eine Kostenermittlung vorgelegt.
Die Bauwerkskosten (Brutto: Angebot Fa. Schwarz) setzen sich wie folgt zusammen :

Instandsetzung Straßenbau :     109.461,90 €
Bushaltestellen                     :     266.886,69 €
Straßenentwässerung (EBA):        1.162,69 €
Summe                                 :     377.511,28 €

Die Kostenberechnung auf der Basis des aktuellen Vergabeverfahrens und der aktualisierten Baunebenkosten schließt mit ca. 417.000 € ab.

Zuwendung :
Für diese Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid des RP Stuttgart (Kommunalesinvestitionsförderungsgesetzt (KinvFG)  in Höhe von 117.144,90 € vor. Die Maßnahme muss 2018 abgeschlossen werden.

Finanzierung:
Finanziellen Mittel stehen im Finanzhaushalt in Höhe von 367.000 € auf der Maßnahme 18051 zur Verfügung. 50.000 € müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Anlage: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass man aufgrund der Diskussion im Bau- und Planungsausschuss noch einen Vorschlag zur Änderung unterbreiten möchte. Es wird vorgeschlagen, die Anregungen hinsichtlich der Barrierefreiheit aufzunehmen. Die Straßenführung würde hingegen beibehalten werden. Insgesamt komme man so zu einer Verbesserung der Kostensituation.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt kommt darauf zu sprechen, dass Stadtrat Baumann in der Vorberatung kritisch anmerkte, dass der Kostenbetrag für zwei Bushaltestellen zu hoch sei. Er habe nun gehört, dass Erster Bürgermeister Klink die Planung optimieren wolle, sodass es günstiger werde. Um Erläuterung wird gebeten.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass man die Anregungen aus der Vorberatung mitgenommen und ernsthaft überprüft habe. Die Kosten seien in der Kommunikation stark in den Vordergrund gerückt worden. Es handle sich um Maßnahmen, die in der Summe erhebliche Beträge darstellen und durch das Ausschreibungsergebnis nochmals etwas angestiegen seien. Es wird auf die Kostenzusammenstellung in den Sitzungsvorlagen hingewiesen. Die Barrierefreiheit der Bushaltestelle stelle eine Position dar. Man habe jedoch mehrere Maßnahmen gebündelt. Die Barrierefreiheit der Bushaltestelle betrage in der Michaelstraße mit 266.000 € etwa zwei Drittel der Gesamtkosten. In den 266.000 € sei auch der barrierefreie Zugang zu diesen Bushaltestellen enthalten. D.h. man habe auch in der Stauferstraße, im Teurerweg und im Bereich des Zebrastreifens die Herstellung einer Barrierefreiheit mit Leitspuren berücksichtigt. Es sei immer wieder der Wunsch des Seniorenbeirats gewesen, im Bestand nach und nach auch Kreuzungen barrierefrei umzugestalten. Diesen Betrag von ca. 30.000 € habe man integriert. Man bekomme einen Förderbetrag für die Kernmaßnahme hinsichtlich der Herstellung der Barrierefreiheit an der Bushaltestelle mit 117.144,90 €. Diese Förderzusage sei mit der Maßgabe erteilt worden, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werde. Ein Drittel des Betrages werde für eine Instandsetzung der Michaelstraße angesetzt. Diese sei nicht zuletzt auch durch den an- und abfahrenden Busverkehr nach vierzig Jahren in Mitleidenschaft gezogen worden. Probebohrungen hätten ergeben, dass der Unterbau nach den heutigen Anforderungen ertüchtigt werden müsse. Hierdurch ergebe sich der Gesamtbetrag. Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass er am heutigen Tage nicht sagen könne, ob man große Einsparmaßnahmen haben werde. Nachdenklich habe ihn der Hinweis von Stadtrat Baumann zum Buskap gemacht. Dieses begrüße man grundsätzlich im Sinne des ÖPNV und wurde mit der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH eng abgestimmt. Man habe tatsächlich in dieser Situation ein Agglomerat an Rahmenbedingungen. Man habe den Zebrastreifen direkt zwischen den Bushaltestellen. Wenn ein Bus hält, steht dieser hinter dem Zebrastreifen. Die Einsehbarkeit des Zebrastreifennutzers werde tangiert. Dies ließe sich nach Einschätzung der Planung lösen, wenn man die Halteposition möglichst weit Richtung Stauferstraße verschiebe. Der Sichtwinkel wäre nach Ansicht von Erstem Bürgermeister Klink herstellbar. Es komme jedoch hinzu, dass dahinter gleich die Stauferstraße komme. Wenn der Bus den Verkehrsfluss stoppe, würden viele Autofahrerinnen und Autofahrer dies zum Einbiegen in die Michaelstraße nutzen. Dort ergeben sich durchaus ungünstige Sichtverhältnisse, sodass man in der Gesamtabwägung gesagt habe, dass es in diesem Fall günstiger sei, den Bus in eine Haltebucht rauszunehmen und man so in Bezug auf die Einmündung und den Zebrastreifen möglichst uneingeschränkte Sichtbeziehungen habe. Einsparpotentiale ergeben sich dahingehend, dass die Regenentwässerungsschächte nicht versetzt werden müssen und es weniger Pflasterflächen gebe.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man feststellen könne, dass es auf jeden Fall nicht teurer sondern günstiger werde, da man nicht so umfangreich in den Straßenraum eingreife. Wenn man sage, dass man grundsätzlich an der bisherigen Straßenführung festhalten, wohl aber die Barrierefreiheit herstellen wolle, könne dies als Grundsatz heute festgehalten werden. Im September könne man dem Gremium dann die Feinplanung vorstellen. Man müsse aufgrund der Förderthematik mit dem Unternehmen soweit kommen, dass eine Beauftragung erfolgt.

Stadtrat Stein führt aus, dass es grundsätzlich nichts gegen die Herstellung einer Barrierefreiheit an einer Bushaltestelle zu sagen gebe. Wenn er sich überlege, dass für zwei Bushaltestellen in Summe 600.000 € ausgegeben werden sollen, habe er jedoch ein komisches Gefühl. Vor einer Woche habe er im Haller Tagblatt gelesen, dass an der Kreisstraße 1055 in Gschlachtenbretzingen für 125.000 € zwei Bushaltestellen mit Buskap, Kasseler Hochbord barrierefrei ausgebaut und zusätzlich auf 700 m die Asphaltdecke erneuert wurden.

Erster Bürgermeister Klink wirft ein, dass im Artikel nicht entnommen werden kann, ob nur die Deckschicht gefräst oder ob auch der Unterbau ertüchtigt wurde.

Stadtrat Stein entgegnet, dass es sich um den fünffachen Betrag handle.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass dies die Marktsituation derzeit widerspiegle.

Stadtrat Baumann führt aus, dass er mehrmals in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses betont habe, dass eine barrierefreie Möglichkeit an der Stelle unterstützt werde. Es sei nie sein Anliegen gewesen, das Ganze zu canceln. Seine Fraktion unterstütze beide Buskaps im Teurerweg. Es gehe lediglich um die eine Busbucht, welche man an der Michaelstraße rückbauen wollte. Wenn man sich das vor Ort anschaue und sich vorstelle, dass ein Omnibus künftig auf der Straße stehe, stelle dies seines Erachtens ein Gefahrenpotential dar. Wenn dies so gebaut werden würde, werde Wert darauf gelegt, dass davon ausgegangen wird, dass die Stadt keine Entschädigungen zahlen werde, wenn es zu einem Unfall komme. Er hätte erwartet, dass eine kleine Fotomontage gezeigt werde. Wenn es so durchgehe, wie Erster Bürgermeister Klink dies nun vorhabe, bedanke er sich für die nochmalige Prüfung. Ihm gehe es noch darum, dass es seines Erachtens nicht funktioniert hätte, wenn man die Glascontainer dort stehen gelassen hätte. Autos, welche Glas abliefern, würden sonst auf der Straße halten. Es sei derzeit praktisch, dass diese in die Bucht reinfahren können. Er bitte mit den Eigentümern des angrenzenden Grundstücks zu klären, ob hier nicht noch eine Bucht für die Container ausgebildet werden könnte.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag mit der Modifikation zur Abstimmung, dass man den Bereich des Straßenraums insofern nicht verändere, als diese Busbucht bleibe, aber die Barrierefreiheit im Grundsatz hergestellt werde. Die Darstellung der konkreten Planung liefere man im Herbst nach.

Stadtrat Sakellariou fragt an, ob man im Herbst dann noch „nein“ sagen könne.

Oberbürgermeister Pelgrim verneint dies, da die vorbereitenden Ausschreibungen dann soweit gediehen seien, dass man über Schadensersatz reden müsste.

Beschluss:

  1. Die fehlenden Haushaltsmittel werden in Höhe von 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

  2. Der Bauauftrag wird zur Auftragssumme von 377.511,28 € an die Fa. Schwarz GmbH aus Ingelfingen vergeben.

  3. Der Bereich des Straßenraums wird abweichend zum ursprünglichen Beschlussantrag insofern nicht verändert, als die Busbucht stadtauswärts bleibt, aber die Barrierefreiheit im Grundsatz hergestellt wird. Die Darstellung der konkreten Planung erfolgt im Herbst.
    (30 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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