§ 16 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Veräußerung der Beteiligung an der Energieversorgung Ottobrunn GmbH durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 16.05.18 der Veräußerung der Energieversorgung Ottobrunn GmbH an die Stadtwerke München GmbH zugestimmt.
 

Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH; hier: Umschuldung eines Darlehens im Jahr 2021
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 04.07.18 der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe 2.836.600,00 € zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für ein Anschlussdarlehen mit einer Laufzeit ab 30.03.2021 zu.
 

Ausfallbürgschaften zugunsten der Solar Invest AG
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 04.07.18 der Übernahme der beiden Ausfallbürgschaften in Höhe von 3.000.000,00 € und 2.224.000,00 € zugunsten der Solar Invest AG zu.
 

Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien für die Abbrucharbeiten am Gebäude Ringstraße 4 an die Samariterstiftung Nürtingen (Außenstelle Obersontheim)
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 04.07.18 beschlossen, im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien an die Samariterstiftung Nürtingen (Außenstelle Obersontheim) für die Abbrucharbeiten des Gebäudes Ringstraße 4 ein Zuschuss bis zur Höhe von 89.250,00 € zu gewähren.

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