§ 155/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: hier; Lärmschutzwall für das Baugebiet „Am Sonnenrain“ (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Baumann bittet in städtebaulicher Hinsicht, die Situation entlang dem Lärmschutzwall für das Baugebiet „Am Sonnenrain“ nochmals zu überdenken. Das neue Vorzeigebaugebiet sollte als solches auch wahrgenommen werden können.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass sich die Notwendigkeit eines Lärmschutzwalls aus den gesetzlichen Vorgaben ergebe. Die lärmschutztechnische Berechnung gebe ferner die Höhe vor, welche im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan erstellt wurde. In der Abwägung zwischen Kosten und gestalterischen Fragen habe man sich für eine Ausführung als Wall entschieden. Der Wall sei derzeit noch nicht bepflanzt und werde noch mit Buschwerk und Bäumen versehen. Auch zum Kreisverkehr hin, werde es noch eine Lärmschutzwand geben, welche die Lücke schließen müsse. Es sei richtig, dass dann das Baugebiet in der Ansicht verdeckt sei.

Stadtrat Baumann könne sich auch vorstellen, dass man mit dem Bagger entlang des Erdwalls vier oder fünf Mal eine Schneise rausziehe und zur Auflockerung ein gestalterisches Element z.B. in Form eines Rohres integriert werde.

Erster Bürgermeister Klink sei optimistisch, dass mit der Bepflanzung eine Auflockerung erzielt werden könne. Mit der Anlage der Lärmschutzwand am Kreisverkehr entstehe eine kleine Platzsituation. Erster Bürgermeister Klink nimmt die Anregung die Gestaltung nochmals zu überdenken mit.

Stadtrat Linder nennt den Schlichtweg als gelungenes Beispiel für die Gestaltung eines Lärmschutzwalls, da in diesen Autoabstellbereiche integriert wurden.

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