§ 149 - Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld; hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets „Breiteich“ besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld. Das Plangebiet grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an und wird im Westen durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den nördlichen Abschluss bildet ein im Bereich der Kreisstraße abgehender Fuß- und Landwirtschaftsweg. Im Südosten wird das Plangebiet durch einen weiteren landwirtschaftlichen Weg, in Verlängerung der Straße „Am Kühnbach“, begrenzt. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Gemeinderat hat deshalb am 15.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Auf Basis des städtebaulichen Konzeptes wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den erstellten Gutachten und dem städtebaulichen Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt.

Der Gemeinderat hat am 16.04.2018 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung beraten, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung zu diesem durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Anschluss vom 04.05.2018 bis einschließlich 04.06.2018 im Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall öffentlich aus. Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden zusätzlich hierzu auch auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall und des Büros mquadrat zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Innerhalb der Auslegungsfrist konnte jedermann die Planung einsehen, über diese Auskunft verlangen und Stellungnahmen zu dieser – schriftlich oder zur Niederschrift - abgeben.

Mit Schreiben vom 23.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans innerhalb des Auslegungszeitraums aufgefordert. Dem Landratsamt wurde auf Anfrage eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme bis einschließlich 11.06.2018 gewährt.

Im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.

Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Hinweise zum Bebauungsplan noch um einen Hinweis auf die Zulässigkeit der Grundwasserableitung während des Baus ergänzt. Darüber hinaus wurden die nachrichtlich dargestellten Grundstücksgrenzen geringfügig angepasst.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen sind nicht erforderlich. Der Bebauungsplan (Anlage 2 u. 3) kann somit als Satzung beschlossen werden.

Das Büro mquadrat, kommunikative Stadtentwicklung hat den Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung und den Abwägungsvorschlag, in Abstimmung mit der Verwaltung, erstellt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind in der Anlage (Anlage 2 – 6) beigelegt.

Anlage 1: Abwägungsvorschlag mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und                              Behördenbeteiligung vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 2: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans mit Legende vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 3: Textteil des Bebauungsplans mit Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan vom 04.07.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 5: Umweltbericht vom 12.03.2017, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen              
Anlage 6:  Schallgutachten vom 02.03.2017, rw bauphysik, Schwäbisch Hall

Stadtrat Sakellariou fragt an, inwieweit man nach der Ortschaftsratssitzung mit den Betroffenen nochmals ins Gespräch gekommen sei.

Ortsvorsteherin Fritz berichtet, dass man die Sache mit der Verkehrsanbindung offen gelassen habe und dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen wolle. Mehrkosten seien von der Bevölkerung nicht gewünscht.

Stadtrat Sakellariou fragt an, ob der ein oder andere Durchstich nachträglich realisiert werden könne.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass der Wunsch geäußert wurde, parallel zum Ort Bibersfeld eine Ortsumgehung zu erstellen. Dies wird als unverhältnismäßig bewertet. Der angesprochene Bereich stelle zudem eine wichtige überörtliche Radwege-Achse zwischen den westlichen Ortsteilen und der Kernstadt dar. Es handle sich um einen 3,5 m breiten Feldweg. Diesen könne man nicht für den normalen Verkehr freigeben. Auf die Verkehrserhebung wird hingewiesen.

Stadtrat Wanner berichtet, dass Bürgerinnen und Bürger befürchten, dass wenn keine direkte Wegebeziehung zur Schule bestehe, eine Abwanderung an die Schule in Michelfeld erfolge.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Schulbezirksfestlegung.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bittet um Auskunft zu den Auswirkungen auf die Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Schulen und Busverbindungen. Bis 75 qm sei zudem ein Stellplatz vorgesehen. Ab 75 qm wird der Faktor 1,5 angesetzt. In fast allen Neubaugebieten sei das Parken ein großes Problem. Es wird angefragt, ob über die Mindestanforderungen hinaus noch etwas geregelt werden könnte.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass zur nachhaltigen Sicherung der Infrastruktur die bauliche Entwicklung gewünscht werde. Die Ortschaft sei deshalb sehr dafür, dass diese Entwicklung stattfinde.

Ortsvorsteherin Fritz bestätigt dies.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass die Festsetzung zu den Stellplätzen fast in allen Baugebieten entsprechend Anwendung finde. Im Bereich der Einfamilienhäuser und Doppelhäuser bedeute der Faktor 1,5 bei einer Wohnfläche von ca. 90 qm zwei Stellplätze. Das liege über dem, was die Landesbauordnung vorschreibe.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt hält das für zu eng. Selbst kleinere Familien hätten zwei Autos.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass es sich um eine Mindestfestsetzung handle, mit der man in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht habe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgende Beschlüsse:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge- geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen  Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen entspre- chend  der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlägen  der Verwaltung wie aus der Anlage 1 ersichtlich wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in der Fassung vom 04.07.2018  wird nach § 10 BauGB i.V.m § 4 GemO als Satzung beschlossen.      
  3.  Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in  der Fassung vom 04.07.2018 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
    (16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
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