28009450/meetingminutes/33603015/paragraph

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Im Gemeinderat wurde am 16.05.2018 der Aufstellungsbeschluss f&uuml;r die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; gem. &sect; 34 Abs. 4, Nr. 1 BauGB gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen im Entwurf erarbeitet und sollen im weiteren Verfahren &ouml;ffentlich ausgelegt sowie die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden.</p>
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- Stadtr&auml;tin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -</p>
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Die Festsetzungen der Abrundungssatzung erstrecken sich im Wesentlichen auf die &uuml;berbaubaren Fl&auml;chen (Baufenster) sowie die Dachform und Dacheindeckung, zur Wahrung der st&auml;dtebaulichen Grundz&uuml;ge der umgebenden Bebauung. Die Art und das Ma&szlig; der k&uuml;nftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Geb&auml;uden entlang der &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; bestimmt und durch Regelungen &uuml;ber die &ouml;rtlichen Bauvorschriften erg&auml;nzt.</p>
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Im Gemeinderat wurde am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009221/meetingminutes/31487262/paragraph 16.05.2018] der Aufstellungsbeschluss f&uuml;r die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; gem. &sect; 34 Abs. 4, Nr. 1 BauGB gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen im Entwurf erarbeitet und sollen im weiteren Verfahren &ouml;ffentlich ausgelegt sowie die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden.&nbsp;&nbsp;</p>
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Die Festsetzungen der Abrundungssatzung erstrecken sich im Wesentlichen auf die &uuml;berbaubaren Fl&auml;chen (Baufenster) sowie die Dachform und Dacheindeckung, zur Wahrung der st&auml;dtebaulichen Grundz&uuml;ge der umgebenden Bebauung. Die Art und das Ma&szlig; der k&uuml;nftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Geb&auml;uden entlang der &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; bestimmt und durch Regelungen &uuml;ber die &ouml;rtlichen Bauvorschriften erg&auml;nzt.&nbsp;</p>
 
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Die Kostentragung f&uuml;r das Verfahren (Planungskosten, Kosten f&uuml;r die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Umsetzung der notwendigen Ausgleichsma&szlig;nahmen) wird mit dem Vorhabenstr&auml;ger durch einen st&auml;dtebaulichen Vertrag geregelt, der vor Satzungsbeschluss von beiden Vertragsparteien geschlossen wird.</p>
 
Die Kostentragung f&uuml;r das Verfahren (Planungskosten, Kosten f&uuml;r die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Umsetzung der notwendigen Ausgleichsma&szlig;nahmen) wird mit dem Vorhabenstr&auml;ger durch einen st&auml;dtebaulichen Vertrag geregelt, der vor Satzungsbeschluss von beiden Vertragsparteien geschlossen wird.</p>
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F&uuml;r die Abrundungssatzung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP), siehe Anlage 6, durchgef&uuml;hrt, die neben Ma&szlig;nahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes folgende Ausgleichsma&szlig;nahmen festlegt: Zum Ausgleich des Eingriffs sind 6 Fledermausk&auml;sten und 6 Nistk&auml;sten aufzuh&auml;ngen sowie 20 B&auml;ume zu pflanzen.</p>
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F&uuml;r die Abrundungssatzung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP), siehe Anlage&nbsp; 6, durchgef&uuml;hrt, die neben Ma&szlig;nahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes folgende Ausgleichsma&szlig;nahmen festlegt: Zum Ausgleich des Eingriffs sind 6 Fledermausk&auml;sten und 6 Nistk&auml;sten aufzuh&auml;ngen sowie 20 B&auml;ume zu pflanzen.</p>
 
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Die Festsetzungen mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften und die dazugeh&ouml;rige Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Satzung gehen aus den Anlagen 3 bis 4 hervor.</p>
 
Die Festsetzungen mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften und die dazugeh&ouml;rige Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Satzung gehen aus den Anlagen 3 bis 4 hervor.</p>
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Der r&auml;umliche Geltungsbereich wurde aus dem rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, entwickelt.</p>
 
Der r&auml;umliche Geltungsbereich wurde aus dem rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, entwickelt.</p>
 
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Anlage 5:&nbsp;[[Media:A4_Textteil_neu_050718.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung, Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &quot;Otterbacher Stra&szlig;e&quot;, Stand 26.06.2018 (Architektin Silke Sadi)]]<br />
 
Anlage 5:&nbsp;[[Media:A4_Textteil_neu_050718.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung, Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &quot;Otterbacher Stra&szlig;e&quot;, Stand 26.06.2018 (Architektin Silke Sadi)]]<br />
 
Anlage 6:&nbsp;[[Media:A6_saP_Untersuchung.pdf{{!}}spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP), B&uuml;ro f&uuml;r Gew&auml;sser&ouml;kologie -Dipl.-Biol. M. Wolf, Stand 26.06.2018]]</p>
 
Anlage 6:&nbsp;[[Media:A6_saP_Untersuchung.pdf{{!}}spezielle artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung (saP), B&uuml;ro f&uuml;r Gew&auml;sser&ouml;kologie -Dipl.-Biol. M. Wolf, Stand 26.06.2018]]</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss</u></p>
 
 
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<u>1. </u><u>Bebauungsplan f&uuml;r die Abrungssatzung&nbsp;</u><u>Nr. 2015-01 &quot;Otterbacher Stra&szlig;e&quot;</u><br />
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Eine Kenntnisnahme des Ortschaftsrats T&uuml;ngental erfolgte in seiner Sitzung am 5. Juli.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert auf Wunsch von Stadtr&auml;tin Herrmann das Vorhaben.</p>
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<u>Stadtrat Reber</u> verweist auf einen Fehler im Beschlussantrag. In der &Uuml;berschrift der Ziffer 1 sei der Bebauungsplan Solpark, 3. &Auml;nderung vermerkt.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> bedankt sich f&uuml;r den Hinweis und korrigiert den Text m&uuml;ndlich vor der Beschlussfassung auf &bdquo;Bebauungsplan f&uuml;r die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;.</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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<u>1. Bebauungsplan f&uuml;r die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;</u><br />
 
Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 26.06.2018, mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
 
Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 26.06.2018, mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
 
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<u>2. </u><u> &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r </u><u>die</u> <u>Abrundungssatzung</u> <u>Nr. </u><u>2015-01</u> <u>&bdquo;</u><u>Otterbacher Stra&szlig;e</u><u>&ldquo;</u><br />
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<u>2. &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;</u><br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der darge&shy;stellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan und der Textteil der Architektin Silke Sadi, Hessental vom 26.06.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt diese gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13a&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der darge&shy;stellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan und der Textteil der Architektin Silke Sadi, Hessental vom 26.06.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt diese gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange).</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
 
Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
(einstimmig -18)</p>
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(einstimmig -18)<br />
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[[Category:Startdate|2018-07-16]]
 
[[Category:Startdate|2018-07-16]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2018, 08:27 Uhr

Sachvortrag:

- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Im Gemeinderat wurde am 16.05.2018 der Aufstellungsbeschluss für die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“ gem. § 34 Abs. 4, Nr. 1 BauGB gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen im Entwurf erarbeitet und sollen im weiteren Verfahren öffentlich ausgelegt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden.  

Die Festsetzungen der Abrundungssatzung erstrecken sich im Wesentlichen auf die überbaubaren Flächen (Baufenster) sowie die Dachform und Dacheindeckung, zur Wahrung der städtebaulichen Grundzüge der umgebenden Bebauung. Die Art und das Maß der künftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Gebäuden entlang der „Otterbacher Straße“ bestimmt und durch Regelungen über die örtlichen Bauvorschriften ergänzt. 

Die Kostentragung für das Verfahren (Planungskosten, Kosten für die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen) wird mit dem Vorhabensträger durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt, der vor Satzungsbeschluss von beiden Vertragsparteien geschlossen wird.

Für die Abrundungssatzung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), siehe Anlage  6, durchgeführt, die neben Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes folgende Ausgleichsmaßnahmen festlegt: Zum Ausgleich des Eingriffs sind 6 Fledermauskästen und 6 Nistkästen aufzuhängen sowie 20 Bäume zu pflanzen.

Die Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung für die Satzung gehen aus den Anlagen 3 bis 4 hervor.

Der räumliche Geltungsbereich wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, entwickelt.

Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebiets, ohne Maßstab, Stand 16.04.2018 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 16.04.2018 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Zeichnerischer Teil, Abrundungssatzung Nr. 2015-01 "Otterbacher Straße", Stand 26.06.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 4: Textteil, Abrundungssatzung Nr. 2015-01 "Otterbacher Straße", Stand 26.06.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 5: Begründung, Abrundungssatzung Nr. 2015-01 "Otterbacher Straße", Stand 26.06.2018 (Architektin Silke Sadi)
Anlage 6: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Büro für Gewässerökologie -Dipl.-Biol. M. Wolf, Stand 26.06.2018

Eine Kenntnisnahme des Ortschaftsrats Tüngental erfolgte in seiner Sitzung am 5. Juli.

Erster Bürgermeister Klink erläutert auf Wunsch von Stadträtin Herrmann das Vorhaben.

Stadtrat Reber verweist auf einen Fehler im Beschlussantrag. In der Überschrift der Ziffer 1 sei der Bebauungsplan Solpark, 3. Änderung vermerkt.

Erster Bürgermeister Klink bedankt sich für den Hinweis und korrigiert den Text mündlich vor der Beschlussfassung auf „Bebauungsplan für die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 Otterbacher Straße“.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

1. Bebauungsplan für die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“
Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 26.06.2018, mit gleich lautend datierter Legende und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

2. Örtliche Bauvorschriften für die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der darge­stellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan und der Textteil der Architektin Silke Sadi, Hessental vom 26.06.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“. Die Verwaltung wird beauftragt diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zusammenarbeit mit der Architektin für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -18)
 

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