§ 147 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/22 „Solpark 3. Änderung Im Hardt“;hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Der Gemeinderat hat am 16.05.201816.05.2018 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0313-01/22 „Solpark 3.Änderung Im Hardt“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 13.04.2018, mit Artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und der Stellungnahme zum Fluglärm beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.05.2018 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 28.05.2018 bis einschließlich 28.06.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 25.05.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Mit den Stellungnahmen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8).

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwände oder Bedenken gegen den Bebauungsplan hervorgebracht.

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zum Satzungsbeschluss entsprechen der Entwurfsfassung vom 13.04.2018 und liegen nun als endgültige Fassung mit Stand vom 02.07.2018 vor.

Anlage 1: Orientierungsplan im Maßstab 1:25.000, Stand 13.04.2018
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf im Maßstab 1:500, Stand 04.04.2018
Anlage 3: Nr. 0313-01/22 "Solpark 3. Änderung Im Hardt" im Maßstab 1:500, Stand 02.07.2018 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 02.07.2018
Anlage 5: Begründung, Stand 02.07.2018 (citiplan GmbH, Pfullingen)
Anlage 6: Stellungnahme Fluglärm, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, Stand 16.04.2018
Anlage 7: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Stand 12.04.2018 (Ingenieurbüro Blaser, Esslingen)
Anlage 8: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 02.07.18

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

 A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr.0313-01/22 „Solpark 3. Änderung Im Hardt“
Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/22 „Solpark 3. Änderung Im Hardt“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro  citiplan GmbH, Pfullingen, M 1:500 vom 02.07.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.      

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark 3. Änderung Im Hardt“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark 3. Änderung Im Hardt“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros citiplan GmbH, Pfullingen, M 1:500 vom 02.07.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/22 „Solpark 3. Änderung Im Hardt“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -17)

Meine Werkzeuge