§ 1/2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0142-05/03 „Kreuzäcker- Änderung Schweickerweg“; hier: Durchführungsvertrag, -Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über den Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 20 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und 9 offenen Stellplätzen auf dem Flurstück 1741 (Gemarkung Schwäbisch Hall) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.04.2018).

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)

  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. § 5), insbesondere

    - Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen

    - Abstimmung der Fassaden- und Dachgestaltungsdetails mit der Stadt, FB Planen und Bauen

  • Pflanzgebote, Pflanzbindungen, Nisthilfen (vgl. § 4)

  • Kostentragung (vgl. § 6)

  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 7)

  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 8)

Anlage: Durchführungsvertrag
             Anlage 1: Lageplan
             Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan
             Anlage 3: Planteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
             Anlage 4: Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau­ungsplanes „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03) wird zugestimmt.
(einstimmig- 17, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)

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